Muss mein vermieter die grundsteuer für sein haus selbst tragen? Jetzt will er zur kaltmiete
extra noch vierteljährig die grundstücksteuer von uns haben.Ist das rechtens?
Die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten gemäß BGB § 556, Einzelheiten siehe Betriebskostenverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
Ob alle gemäß Gesetzen umlegbaren Betriebskosten auch tatsächlich auf den Mieter umgelegt werden, ergibt sich aus dem Mietvertrag.