Muss der Vermieter eine Toilette stellen?

Hallo,

unsere Untermieterin hat einen riesen Wasserschaden verursacht. Ihr Bad kann sie jetzt über mehrere Monate nicht benutzen. Ihre Hausratversicherung würde ihr für diesen Zeitraum ein Hotel bezahlen. Sie will aber ihre Wohnung nicht verlassen. Die Frau ist auch Dement und lässt nicht mit sich reden. Ihre Betreuerin verlangt von uns, dass wir ihr so eine Art Dixi stellen, dass uns für den Zeitraum mehrere Tausend Euro kosten würde. Eigentlich müsste die Untermieterin den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, da sie aber kein Geld hat und wir auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollen übernimmt die Reperaturkosten unsere Wohngebäude.
Meine Frage: Bin ich als Vermieter nun dazu verpflichtet ihr auf meine Kosten eine Toilette zu stellen?
Ich bitte um schnelle Antworten.

Hallo,

eine schwierige Frage, da hier mehrere „Rechtsgüter“ bzw. Rechtsfragen konkurrieren.

Da die Untermieterin dement ist, eine Betreuerin hat, kann sie für ihr (schuldhaftes) Handeln grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden (mangelnde Geschäftsfähigkeit).

Die Frage wäre grundsätzlich, ob die Untermieterin zukünftig ähnliche Handlungen vornehmen wird und einer ständige Betreuung bedarf.

Das könnte zu einer „außerordentlichen Kündigung“ berechtigten.

Die andere Frage ist, wie zwischenzeitlich die „Vermietbarkeit“ mangels Badnutzung wieder hergestellt werden kann bzw. hergestellt werden muss.

Da der Untermieterin ein Hotel angeboten wurde, Sie sich die „Weigerung“ nicht zurechnen lassen brauchen, dürfte die Forderung nach einer „Dixie-Toilette“ ausfallen.

Normalerweise hat auch die Betreuerin das sog. „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in solchen Fällen bzw. müsste aufgrund der Ereignisse sich dieses durch das Gericht zuteilen lassen.

Die Betreuerin müsste dann dafür sorgen, dass die Untermieterin zumindest vorübergehend in das Hotel zieht.

Ob danach ein Verbleib in der Wohnung zumutbar ist, hängt von der Wahrscheinlichkeit ab, ob die Untermieterin aufgrund ihres Krankheitsbildes ähnliche „Fehlhandlungen“ vornehmen könnte (beispielsweise den Herd nicht abschalten und dadurch einen Brand verursachen).

Es sollte auf jeden Fall ein Anwalt konsultiert werden. Zuvor sollte man sich darüber klar werden, was angestrebt wird; beispielsweise die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

MfG
E. Schulze

Hallo,
bevor es schief geht unbedingt einen Anwalt fragen!
Grüße
Bernd