Muss der Vermieter einen neuen Kühlschrank zur Verfügung stellen?

Hallo,

sofern in dem Mietvertrag eine gueltige Kleinreparaturklausel vorkommt, ja genau.

Allerdings kenne ich den Mietvertrag nicht…

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo purzelodin,

leider kann ich dazu rechtlich nichts sagen.
Sie sollte mit dem Vermieter sprechen,
vielleicht können sie die Kosten aufteilen, als Kompromiß.
Gleich einen Riesenstreit vom Zaun zu brechen ist sicher nicht optimal.
Immerhin ist es auch schon ein Zugeständnis, dass Deine Freundin früher in die Wohnung konnte.
Gruß

Hallo Satan35

Ah ja, jetzt habe ich es auchverstanden, werde es meiner Freundin so mitteilen, ich hoffe sie kann sich mit dem Vermieter doch noch einigen…
Danke…
LG

Guten morgen…
Ich glaube,ich werde mir ihren Mietvertrag noch einmal durchlesen, vielleicht habe ich ja etwas übersehen, sie versteht da so wie so nur Bahnhof…
Danke…
LG

Hallöchen…
Ja, dass war wirklich eine gute Geste von ihm, ich werde ihr noch einmal sagen, dass sie in Ruhe noch einmal mit dem Vermieter reden soll, vielleicht lässt sich ja irgendwie eine Lösung finden…
Danke…
LG

Werter Fragesteller!
Zu diesem Problem kann ich nichts sagen, denn ich bin kein Rechtsanwalt.
Wenn eine vertragliche Vereinbarung nicht vorgelegen hatte gibt es auch keine Verpflichtung den Kühlschrank zu erneuern. Die entscheidende Frage ist die Vertragliche Vereinbarung.
So meine Antwort, die keine Rechtsgrundlage bildet.
Reden Sie mit dem Vermieter, denn er hat die Sache zu schultern.
Wenns zum äußersten kommt, dann empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Wenn der Kühlschrank nicht in ihren Besitz übergeht. Bzw. die Küche mit Übergabe der Wohnung, darf im Mietvertrag nicht vereinbart werden, dass der Mieter alle Kosten trägt - diese Klausel wäre unwirksam. Bitte nochmal genau nachlesen, ob irgendwo vermerkt ist, dass die Küche „vom Vormieter übernommen“ oder „in den Besitz der Mieterin übergeht“

Wenn das der Fall ist - muss sie den Kühlschrank auf eigene Kosten reparieren, darf aber bei Auszug die Küche auch mitnehmen.

Ist das nicht der Fall ist die Klausel unwirksam und sie muss nicht zahlen.

LG

meiner Meinung nach ist Küche ohne Abschlag oder Aufpreis kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Einbauküche, incl. Elektrogeräte, oder z.B. auch vorhandene Möbel werden in dem vorhanden Zustand zur Verfügung gestellt.

Wenn Kühlschrank vor Mietbeginn schon defekt, ist es Streitfrage, bzw. Auslegungssache:
sie können dem Vermieter sagen, es war vereinbart Küche mit Geräten sei vorhanden.
Wenn natürlich nicht eindeutig geklärt war, daß Kühlschrank in Ordnung ist, kann sich Vermieter natürlich auch auf Hinterbeine stellen und sagen, Küche ist so wie sie war zur Verfügung gestellt worden, wenn was kaputt war ist es Mietersache was er machen will.
Rate ihnen ggf gütliche Lösung zu finden, evtl. Beiteiligung …

Hallo soccermad71

Es hat sich gestern alles geklärt, sie hat einen neuen (naja nicht ganz neuen 2 Jahre alt) vonm Vermieter bekommen.
Alles ist gut…
Danke für deine Hilfe.
LG

Hallo vil12345

Es hat sich gestern alles geklärt, sie hat einen neuen (nicht ganz neu, 2 Jahre) vom Vermieter bekommen.
Danke für deine Antwort.
LG

Hallo großer Sucher

Es hat sich gestern alles geklärt, sie hat einen neuen (naja fast neuen, 2 Jahre) von ihrem Vermieter bekommen.
Danke für Hilfe.
LG

Hallo, die Freundin hat ein recht auf einen funktionierenden Kühlschrank, wenn vor Einzug festgehalten wurde, dass dieser funktionstüchtig ist. Sie mietet ihn mit. Meiner Meinung nach muss sie such nicht für Ersatz sorgen, wenn er oder andere Geräte kaputt gehen, außer sie hat es verschuldet. Da sie miete zahlt, zahlt sie immer eine Küche inkl. Geräten, die auch funktionieren. Anderenfalls gehören ihr die Geräte ja und sie könnte sie bei Auszug mitnehmen.

Mfg, mannheim13

Hallo mannheim13

Danke für deine Antwort aber in der Zwischenzeit hat sich etwas getan.
Sie hat einen neuen (fast neuen) vom Vermieter gestellt bekommen.
Danke…
LG

Ciao Purzelodin,

Ist die Küche mit Kühlschrank Gegenstand des Mietvertrages? Spricht, wird Miete für die Nutzung der Mietsache gezahlt? Dann muss der Verieter für Reparaturen oder Ersatz sorgen - egal was im Mietvertrag steht.

Kauft der Mieter einen neuen Kühlschrank gehört er ihm auch, wenn er auszieht. PUNKT. Im Zweifel würd ich den alten Kühlschrank im Keller aufbewahren und beim Auszug wieder in Küchestelle.

Dies sollte dem Vermieter im Vorfeld diplomatisch mitgeteilt werden. Wer allerdings solch abstruse Formulierungen in den Mietvertrag aufnimmt (und untersdchreibt) nimmt wohl Streitigkeiten in Kauf.

Sprecht offen mit dem Vermieter.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo Martin

Danke für deine Antwort aber in der Zwischenzeit haben sich Mieter und Vermieter geeinigt. Meine Freundin hat jetzt einen"neuen", " 2 Jahre alt von Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen.
Danke für deine Antwort.
LG