Muss der Vermieter einen neuen Kühlschrank zur Verfügung stellen?

Meine Freundin hat sich vor ein paar Tagen von ihrem Freund getrennt und ist jetzt in eine neue Wohnung gezogen (vor zwei Wochen). Ihr Mietvertrag läuft aber offiziell erst ab dem 1. August (heute 30. Juli). In ihrem Mietvertrag ist festgehalten, dass sie keine Kosten für die zur Verfügung stehende Küche hat. Jedoch muss sie für Ersatz sorgen, wenn z.B. der Kühlschrank kaputt geht (den darf sie dann beim Auszug auch nicht mitnehmen). Jetzt ist es so, dass gestern (29. Juli) der Kühlschrank den Geist aufgegeben hat, der Mietvertrag beginnt wie oben geschrieben erst am 1. August. Wer muss jetzt einen neuen Kühlschrank kaufen?

hallo,
da bin ich mir auch nicht sicher. wenn eine küche kostenfrei zur nutzung überlassen wird, sollte sie zumindest zum zeitpunkt der wohnungsübergabe funktionstüchtig sein. schöner wäre es natürlich, wenn im mietvertrag irgendein betrag für die einbauküche als mietbestandteil erwähnt wäre, dann wäre es eindeutig.
die normative macht des faktischen: der mieter sagt: vermieter, du musst einen neuen kühlschrank kaufen! der vermieter sagt: nö! und wer von den beiden muss dann warmes bier trinken?
kurz: ich selbst in dieser situation würde vermutlich beim vermieter anfragen, ob er zur übergabe einen funktionstüchtigen kühlschrank stellt, bei verweigerung würde ich die nichtfunktionstüchtigkeit im übergabeprotokoll festhalten. dann würde einen neuen kühlschrank kaufen, schon um erst mal einen zu haben. den kaputten würde ich vermutlich aufheben und bei auszug wieder einbauen, denn die wiederherstellung der funktionstüchtigkeit ist sicherlich nicht als vertragspflicht vereinbart, höchstens die erhaltung. streiten lohnt bei dieser doofen vertragsregelung wohl nicht so recht, weil der ausgang völlig ungewiss ist.
v.g.
salomo

Hallo,

der Passus ist hinfällig, lediglich die Kosten fuer Kleinreparaturen muessen fuer mitgemietete Gegenstaende gezahlt werden.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallöchen…

Das heißt, wenn man den Kühlschrank reparieren kann, das meine Freundin diese Kosten übernehmen muss! Aber nicht neuen Kühlschrank kaufen, hab ich das richtig verstanden?
LG

Hallöchen…

Leider ist nichts im Mietvertrag festgehalten, nur das der Vermieter nicht dafür zuständig ist wenn etwas kaputt geht. Sie wohnt zwar schon in der Wohnung aber Vertrag läuft offiziel erst ab August.
Aber das mit dem neuen kaufen, den alten aufbewahren und den beim Auszug wieder hinstellen, das ist ein super Tipp, den werde ich gleich mal an sie weiterleiten. Ich danke dir…
LG

Hallo.
Ich würde mit dem Vermieter mal reden,
da es ein altes Gerät war, ob er einen neuen Kühlschrank stellen möchte. …(.Eine Küche ohne Kühlschrank wieder zu vermieten ist schwierig)
Wenn nicht, würde ich ihn Fragen ob er sich an der Sache beteiligen möchte.
Oder aber sie geht der Problematik gleich aus dem Weg und kauft sich einen Neuen den sie bei Auszug wieder mitnimmt.
Sie sollte dann allerdings den Vermieter auch in Kenntnis setzen.
Grüße

na, ab dem 1. august der vermieter.
mfg,
udo

Hallo…

Danke für deine Antwort. Sie hat schon mit dem Vermieter gesprochen, seine Antwort: „Damit habe ich nichts zu tun, steht doch so im Mietvertrag drin“…Ja, das steht wohl so drin aber der Mietvertrag tritt erst ab 1. August in Kraft. Also hat doch, in meinen Augen, der Vermieter dafür zu sorgen, das da ein neuer rein kommt. Sie wohnt aber schon da, Vertrag offiziell erst ab Donnerstag. Kannst du vergessen, der Vermieter stellt sich total quer…am besten keinen Cent ausgeben. Den Tipp mit neu kaufen und wieder mitnehmen und alten hinstellen, finde ich echt supi…nur kann sie da einfach wieder den kaputten hinstellen???

Hallo Udo,

ne eben nicht, im Vertrag steht, dass der Vermieter nicht mehr dafür zuständig ist, wenn etwas in der üche kaputt geht. Für Ersatz muss sie auf eigene Kosten sorgen. Nun ist aber das Problem, das sie da schon wohnt aber der Vertrag erst ab August offiziell gilt. Das heißt doch für mich, so mein Menschenverstand, dass jetzt noch der Vermieter dafür zuständig ist, weil offiziell ist sie noch kein Mieter, erst ab Donnerstag…verstehst was ich meine? Oder verstehe ich jetzt deine Antwort völlig falsch???

Ich würde es so machen.
Wenn er sich bei Auszug quer stellt, das wird er übrigens des Öfteren tun, wenn er sich anfangs schon so gibt ,dann würde ich eine Ablösesumme für den Kühlschrank fordern.
Will er ned…dann K.-Schrank raus und er muss sich nen neuen holen.
Ihr habt da nix zu befürchten.
Dennoch unbedingt in fen Mieterschutzbund eintreten.
Ist besser da die alles gur Einen regeln und kostet nur 80 Eu im Monat.
Grüße

…ach ja. Wenn sie den Kühlschrank nicht kaputt gemacht hat, dann würde ich bei auszug dreist unter Zeugen behaupten dass er schon kaputt war…war doch so oder?
G russ

Jupp, war so…danke für deine Antworten…
LG

Das ist natürlich auch eine Idee, dass mit der Ablösesumme, werde ihr das mal gleich mitteilen und den Vorschlag mit dem Mieterschutzbund werde ich ihr auch sagen…
Danke für deine Antworten…
LG

…sorry Mieterschutzbund kostet 80 Eu/ JAHR.incl Rechtsschutzversicherung. …

Hab ich mir schon gedacht, 80€ im Monat wäre auch ein bissel zu viel…;O)

Hallo purzelodin,

die Frage ist schnell zu beantworten:

Nein! Der Vermieter muss keinen neuen Kühlschrank stellen. Auch dann nicht, wenn der Mietvertrag erst offiziell später beginnt. Der Grund: Es wurde keine Beaufschlagung auf den Mietpreis wegen der gesamten Küche vorgenommen.

Deine Freundin hat jetzt die Wahl:
Entweder sie ersetzt auf eigene Kosten den Kühlschrank und nutzt diesen bis zum Auszug, oder sie versucht den alten reparieren zu lassen. Wenn sie sich auf ihre Kosten einen neuen Kühlschrank kauft, sollte sie den alten aufheben und beim Auszug einfach wieder hinstellen, fertig!

Der § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten aus dem Mietvertrag) kommt hier nicht zum Zuge, da die Erhaltung der Küche vertraglich auf den Mieter beschränkt wurde. Der Schadenseintritt dürfte nach dieser Klausel dabei unerheblich sein.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

ZUR BEACHTUNG:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. falsche Aussagen übernehmen!

Deine Freundin, die auf den Vertrag eingegangen ist und die Kulanz des Vermieters genossen hat schon vorher die Wohnung wahrscheinlich sogar kostenlos zu nutzen.

Einfach mal betrachtet, auf so einen Vertrag einzugehen ist immer eine schwierige Angelegenheit, solange alles läuft ist es ok aber wehe dem…
dann hätte man sich im Vorfeld nach dem alter der Geräte erkundigen müssen in der Regel sagt man bei normalem Gebrauch halten Haushaltsgeräte 12 Jahre und dann die Angelegenheit prozentual ausgehandelt.
So ist es einfach dumm gelaufen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Viele Grüße
Margret

Hallo Margret…

Ja ich habe ihr vorher gesagt, dasssie sich über alles informieren soll, nachfragen uuu…Nur leider ist sie zu Gutgläubig und vertraut den Menschen…jetzt sitzt sie da und weiß nicht weiter. Ja, bis heute Abend Null Uhr wohnt sie kostenfrei ab morgen muss sie zahlen. Ihr Problem war auch, dass sie so schnell wie möglich bei ihrem Ex raus wollte und hat natürlich die erst beste Wohnung genommen. Aber ich habe hier schon gute Ratschläge bekommen, dieich an sie weitergeleitet habe, was sie letztendlich damit und daraus macht, dass muss sie selber wissen.
LG

Hallöchen…
Danke für die ausführliche Auskunft, habe zwar nicht alles verstanden aber ich werde das mal so an meine Freundin weiterleiten. Das ist eine gute Idee, neu kaufen, benutzen und beim Auszug den alten wieder hinstellen, werde ihr das weiterleiten.
Deinen Hinweis unten habe ich zur Kenntnis genommen und werde ihr dieses auch mitteilen.
Danke für deine Hilfe
LG

Hallo purzelodin,

danke für Dein feedback. Um es noch ein wenig verständlicher zu machen:

Der Zeitpunkt des Einzugs war nach Deiner Aussage vor dem offiziellen Einzugstag. Dies war eine nette Geste des Vermieters; ein sogenannter „Good-Will“. Auch wenn der Mietvertrag erst später begann, treten dann bereits schon ab dem verfrühten Einzug für beide Parteien die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein.

Nachteil aus dem Mietvertrag:
Da die Instandhaltung der Küche durch den Vermieter vertraglich ausgeschlossen wurde, haftet allein der Mieter.

Der Vorteil aus dem Mietvertrag:
Deine Freundin hat unentgeltlich eine Küche bekommen. Der Vermieter kann also später nicht als Begründung zur Erhöhung der Miete die mitvermietete Küche als ein weiteres Wertmerkmal berücksichtigen und deswegen mehr Miete verlangen. Dies könnte der Vermieter nur dann verlangen, wenn er selbst für die Instandhaltung der Küche aufkommen müsste.

Ich hoffe, das alles von Dir jetzt besser verstanden wurde. Viel Glück für Deine Freundin.

ZUR BEACHTUNG:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. falsche Aussagen übernehmen!