Wir besitzen ein Imbiss und müssen dem Gewerbe ein Grundrissbauplan und eine Nutzflächenberechnung abgeben. Das Gewerbe sagt, dass wir es von dem Vermieter ausgehändigt bekommen können. Daraufhin haben wir den Vermieter angesprochen und er sagte, dass er nichts damit zu tun habe. Wir sollen selbst einen Architekten beantragen, sagte er. Wie ist es nun gesetzlich und was können wir tun?
Hallo chingchang,
ich vermute einmal, dass Du dich unverständlich ausgedrückt hast und dein Vermieter keine Ahnung hat, was Du überhaupt von ihm willst.
Frage ihn, ob er in seinen Gebäudeunterlagen einen Plan deines gemieteten Gewerbes hat.
Die Nutzflächenberechnung kannst Du sicherlich selbst zusammenstellen (Summe der qm der einzelnen Räumen)
Und sag ihm auch, dass Du dies für die Gemeinde (Gewerbeamt) benötigst.
Gruß Merger
DAs wir vermutlich darauf ankommen was genau vermietet wurde - die Räume alleine oder incl. einem Gewerbe bzw. ob die Möglichkeit zur Gewerbeanmeldung dort ein wesentl. Vertragsbestandteil des Mietvertrages ist. Sonst muß sich der Mieter um die Formalitäten (z.B. Erstellen von Bauplänen, Ziviltechniker, etc.) kümmern. Ich persönl. schliesse das bei meinen Mietverträgen immer explitit aus - jeder Mieter muß sich selber um alles das kümmern, ich gebe nur eine Planskizze mit der Lage der Mieträume weiter, nichtmals einen genauen Bauplan. Damit weiß man dann auch gleich was der Mieter dort vorhat …
Danke für Ihre Antwort. Dies habe ich bereits getan und er sagte, dass er es nicht besitzt. Wenn die Nutzflächenberechnung von mir zusammengestellt wurde, brauche ich trotzdem eine Unterschrieft des Vermieters, oder?
Danke für Ihre Antwort. Dies habe ich bereits getan und er
sagte, dass er es nicht besitzt. Wenn die
Nutzflächenberechnung von mir zusammengestellt wurde, brauche
ich trotzdem eine Unterschrieft des Vermieters, oder?
Nein - aber es wird ja ein Plan benötigt, wo auch die Maßeinheiten eingetragen sind.
Und daraus kann man ja die Nutzflächenberechnung nachvollziehen.
Hallo
In der Regel hat der Vermieter die entsprechenden Unterlagen: Grundrissplan und Flächenberechnung, weil die im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens/Nutzungsänderungsantrags einzureichen sind.
War denn vorher bereits ein gleichartiges Gewerbe in den Räumen?
Wie wurden die Räume bisher genutzt?
Ob der Mieter aber Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen hat bzw. ob der Mieter nicht selbst und auf seine Kosten die erforderlichen Unterlagen samt Genehmigung zu beschaffen hat, hängt davon ab, zu welchem Nutzungszweck laut Mietvertrag die Räume angemietet wurden.
Was steht nun dazu im Mietvertrag?
Danke für Ihre Antwort. Also diese Räume sind Gästeräume (Imbiss) wie bisher auch. Ich weiß nicht was genau dazu im Mietvertrag steht, da ich diese Frage für jmd. anderen stelle.
Und den Plan erstellt man selbst und lässt es dann von dem Vermieter unterschreiben? Das Gewerbeamt benötigt ja schließlich auch eine Bestätigung, dass alles stimmt, oder?
Wenn die Räume bereits bei Besichtigung/Anmietung zu den dann auch im Mietvertrag vereinbarten Vertragszweck genutzt waren, dann müsste der Vermieter also irgendwann einmal eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für diesen Nutzungszweck eingeholt haben.
Und (wichtig für den Mieter): der Mieter darf davon ausgehen, dass diese Genehmigung auch vorliegt.
Für die Frage zu den entsprechenden Unterlagen, die für das Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt benötigt werden, ergibt sich damit die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, dem Mieter von den ihm vorliegenden Unterlagen eine Fotokopie zu überlassen, damit der Mieter damit dann seine persönliche Betriebsgenehmigungen einholen kann.
Zum Verständnis - es ist zu unterscheiden
> die baurechtliche Genehmigung: bezieht sich auf die Räume (i.d.R. Vermietersache)
> sonstige behördliche Genehmigungen - betreiberbezogen/betriebsbezogen (i.d.R. Betreibersache=Mietersache)
http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/gewerber…
http://www.deutscheranwaltspiegel.de/archiv/74/nutzu…
und hier besonders die Punkte 2.2, 6, 7, 8:
http://www.schwaben.ihk.de/linkableblob/aihk24/recht…