Muss der vermieter mängel aus dem übergabeprotokoll beseitigen?

Hallo,

im Januar sind mein Freund und ich in eine Mietswohnung eingezogen. Bei der Schlüsselübergabe wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, welches beinhaltet dass das Dachfenster im Schlafzimmer welches sich oben aus der Wand zu lösen beginnt überprüft und repariert wird. Bisher ist nichts geschehen obwohl wir unseren Mieter schon mehrmals telefonisch und persönlich informiert haben und er Behebung dieses Mangels versprochen hat. Jetzt stellt sich uns die Frage ob wir die Miete mindern können und ob wir ihm eine Frist zur Behebung des Mangels setzen können und sogar mit Beauftragung einer anderen Firma drohen können? Muss der Vermieter diesesn Mangel überhaupt beseitigen???
Bedanke mich schon im Voraus für die Antworten.

Liebe Grüße

Hallo Elfriede,

ich empfehle, den Vermieter schriftlich mit Hinweis auf das Übergabeprotokoll mit Fristsetzung noch einmal auf den Mangel hinzuweisen und eine Mietminderung anzukündigen, sollte in der Frist der Mangel nicht beseitigt werden.
Siehe auch § 536 BGB.

Gruss Huftier

Hallo,
ja,der Vermieter muß den Mangel beseitigen.Da aber noch keine Frist schriftlich erteilt wurde, hatte er sich bis dahin zeit gelassen damit.So lange nichts passiert?Sie müssen ih, einen Brief per Einschreiben schicken und ihm schriftlich mitteilen mit einer frist von 4Wochen,daß er den Mangeö beseitigen solle, sonst würden Sie die Miete um? % mindern,da das eine Gefahr für sie darstellt.Was ist,wenn sich das Fenster lösst und sie dadurch zu schaden kommen?
Wieviel das ist,weiß ich nicht.Aber sobald sie die Miete kürzen,kommt er schon alleine auf sie zu.Er will ja sein Geld haben.Das ist das beste Mittel dagegen.Klagen bringt nicht viel, sondern nur ärger und es kostet viel Geld.
Ich wünsche einen angenehmen Tag und hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.
LG Sonja

Viele lieben Dank für diese INformationen, werde mir Ihren Rat zu Herzen nehmen.

Wenns im Protokoll so vermerkt ist,muß der Vermieter das reparieren lassen.Macht er das nicht,eine schriftliche höfliche Erinnerung schicken.Passiert immer noch nix,eine machbare Frist setzen,bis zu dem zumindest ein Termin für die Reparatur vereinbart wird.Man kann dem Vermieter anbieten, die Arbeit selbst ausführen zu lassen, und die Miete entsprechend der Reparaturkosten zu kürzen.Normalerweise sollte der vermieter darauf reagieren.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo, weis nicht. Tut mir leid

Hallo
Elfriede Burger

Nach meiner Meinung , müßte dein vermieter Das Fenster reparieren lassen .
(ich weiß ja nicht ob es dadurch rein regnet oder es rein zieht.(Fenster)
ob du miete mindern kann kann ich dir nicht sagen .

hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo,
leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen.

Nachdem der Vermieter offensichtlich nicht reagiert, scheint es sinnvoll, zunächst eine Frist zu Behebung zu setzen.

Eine Mietminderung als Druckmittel scheidet eher aus, weil hier eine tatsächliche, den Wohnwert beeinträchtigende, Schädigung schwer nachzuweisen ist (z.B. Luftzug, dadurch höhere Heizkosten).

Einfacher ist es, bei der Fristsetzung mit Beauftragung eines eigenen Handwerkers nach erfolglosem Fristablauf zu drohen.

Die Frist sollte 4 Wochen betragen, um dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Behebung des Schadens zu geben.

Gruß vom Goalie

Hallo,

grundsätzlich bin ich der Meinung, das Mängel aus einem Übergabeprotokoll zu beseitigen sind. Das gilt auch für Vermieter.
In welcher Form, mit welchen Drohungen, wie auch immer kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da das eine Frage des Bereiches Mietgesetz betrifft und ich mich da nicht auskenne.
Ich würde an Ihrer Stelle dem Vermieter eine Frist setzen, bis wann er den Mangel zu beseitigen hat (natürlich alles schriftlich !!!). Wenn er das dann wieder nicht tut, entweder zur Verbraucherzentrale, Mieterschutz oder rechtliche Info bei einem Anwalt, wie man sich verhalten soll und welche Rechte Sie gegen den Vermieter in dieser Situation haben. Dann danach handeln.

Ich hoffe die Antwort kann ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße
Katrin

hi elfriede
das ich ich dir leider nicht
genau beantworten
vlg udo