Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage behilflich sein:
Seit fast 2 Jahren teilen wir unserem Vermitter immer wieder mit, dass in unserer Wohnung einige Reparaturen notwendig sind:
Die Fenster sind undicht und schließen nicht richtig.
Die Heizungen in manchen Zimmern laufen nur, wenn sie voll aufgedreht sind, das dann aber natürlich mit entsprechendem Verbrauch.
Die Glasüberdachung auf dem Balkon ist undicht. Dadurch läuft bei Regen immer wieder Wasser an der Wand entlang.
Wir wohnen seit fast 20 Jahren in dieser Wohnung. Die Mängel sind erst im Laufe der Zeit entstanden. Der Vermieter wurde über 2 Jahre hinweg vorwiegend mündlich aber auch schriftlich über diese und andere Mängel in Kenntnis gesetzt. Wir werden aber immer vertröstet. Er hätte schon seinen Haushandwerker informiert. Was? Der hätte sich noch nicht bei uns gemeldet? Seltsam.
Ich habe nun beschlossen, dem Vermieter mitzuteilen, dass, sollte in der nächsten Woche nichts geschehen, es geht schließlich auf den Winter zu, ich einfach einen Handwerker meiner Wahl mit den Reparaturen beauftrage und ihm dann die Rechnung zukommen lasse.
Geht das? Ist der Vermieter dann verpflichtet die Rechnungen zu zahlen, oder bleiben die Kosten womöglich an mir hängen?
ich würde Dir raten, mal den Mieterschutzbund zu kontaktieren, da es sich hier um einen rechtsverbindlichen Vorgang handelt. Ich hab hier leider zu wenig Ahnung davon, nicht daß Dir am Schluß noch ein Gerichtsverfahren droht.
Hallo Serpentinata,
zu deiner Frage kann ich dir leider keine wirkliche Antwort geben.
Zunächst einmal ist zu prüfen, was der Mietvertrag darüber sagt, wer welche Reparaturkosten zu tragen hat.
Selber einen Handwerker zu bestellen ist heikel, weil du dann möglicherweiser auf den entstehenden Kosten sitzen bleibst.
Mein Rat: Wende dich am besten an einen Mieterverein oder frage mal beim Verbraucherschutz nach - bei beiden wirst du auf juristisch ausgebildete Fachleute treffen!
LG
Harald Schmidt-Stockum
Hallo Serpentinata,
selbst einen Handwerker bestellen geht zwar, aber Sie müssen auch dann die Kosten übernehmen. Also vergessen. Es bleibt nur der Rechtsweg. Wenn sich das nun schon 2 Jahre hinzieht, kann man mit dem Versuch der Gutmütigkeit noch einmal 2 Jahre rechnen. Entweder über den Mieterschutzbund oder sonst einen Fachanwalt für Mietrecht. Vorher vielleicht im Internet googeln, da bekommt man auch genügend Information. Ein Beratungsgespräch bei einem RA kostet nicht die Welt.
Gruß franjo
Hallo,
soviel ich weiß, muss man dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur der Schäden einräumen und wenn der Vermieter innerhalb dieser Frist die Schäden nicht behebt, Mietminderung ankündigen. Wie viel Prozent der Miete in dem Fall gemindert werden können, sollte man mit dem örtlichen Mieterschutzverein abklären.
Gruß
chrissixyz
niemals selbst einen Handwerker beauftragen, denn dann müssen Sie die Kosten tragen. Wie sieht es aus mit Mietrechtschutz oder Mieterbund??
Ich würde wenn es um undichte Fenster geht und um nicht intakte Heizung Mietminderung festsetzen. Hierzu finden Sie im Internet Mietminderungsgründe und die dazu passende prozentuale Mietminderung.
Hallo,
der Vermieter muss Reparaturen an der Mietsache durchführen lassen! Aber!!!
Natürlich ist das beste, wenn man sich einigen kann. Ich würde dem Vermieter eine Aufforderung zur Reparatur schicken aber mit klarem Erledigungstermin! Der Termin sollte ca. 14 Tage betragen. Danach würde ich die Miete mindern! ich habe schlechte Erfahrung mit selbst in Auftrag gegebenen Reparaturen gehabt. Man wartet ewig auf sein Geld oder , was noch schlimmer ist, man muss beim Gericht einklagen. Das wiederum auch mit Kosten und Zeit verbunden wäre.
Vielleicht konnte ich mit meiner Meinung helfen…
Wichtig ist, dass man alles schriftlich macht, für den Fall, dass doch das Gericht entscheiden muss!
Hallo, guten Tag
Drohen Sie mit einer Mietminderung fals nichts geschied.
Bestellen Sie keinen Handwerker.Sie müssen schriftlich ein Ultimatung stellen, dann kürzen Sie die Miete.
Eine gewisse Zeit mus der Vermieter schon haben um die Sache zu erledigen.(Teilen dem Vermieter mit wie oft Sie schon reklamiert haben.) Bitte alles schriftlich.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Nochmal ein freundliches aber bestimmtes Gespräch mit dem Vermieter führen
Nach 2 Wochen schriftlich auf den Mangel hinweisen, besonders darauf hinweisen das die Wohnung so nicht im laut Mietvertrag vereinbarten Umfang genutzt werden kann. (Zustellung in Anwesenheit von Zeugen oder mit Einschreiben per Rückschein, oder besser aber auch 25€ teuer per Gerichtsvollzieher denn nur hier hat man einen Nachweis was in dem Brief stand)
Hinweis darauf das die Miete gemindert wird wenn innerhalb eines Monats nachweislich nichts vom Vermieter unternommen wird. (Zustellung mit Zeuge, per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher
Grundsätzlich bezahlt der den Handwerker der ihn bestellt hat, deswegen lieber den Vermieter dazu auffordern einen Handwerker zu bestellen, oder sich schriftlich geben lassen das er die Kosten trägt.
Da dieses Thema sehr komplex ist würde ich einen Rechtsanwalt befragen (kann 40 bis 200€ kosten aber er kennt die genauen Fristen, aktuelle Urteile und verfasst die Briefe Rechtskonform und sorgt für eine sichere Zustellung)
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Hallo Serpentinata, natürlich muß der Vermieter solche Sachen wie Fenster undicht, Vordach undicht und Heizungen laufen nicht richtig beheben. Ich weiß aber nicht ob Du dann selber einen Handwerker nehmen kannst, ich glaube eher das Du dann eine Mietminderung machen kannst. Aber wieviel die beträgt weiß ich auch nicht genau.
Hallo ??,
grundsätzlich mal´ wer bestellt bezahlt.
Rechtsauskünfte darf und möchte ich nicht geben.
Ob ein Mangel vorliegt kann man nach solch dürftiger Beschreibung eh nicht bewerten oder beurteilen
bei rechtliche Fragen kann ich dir leider nicht mithelfen da ich von Beruf Elektriker bin und als Hobby Natur habe.
Frag doch einfach Einen der sich mit Rechten auskennt (Rechtsanwalt).
Also ich bin kein Rechtsexperte, doch ich denke, das geht nicht (schon weil der Vermieter dann die Kosten nicht von der STeuer absetzen kann, weil die Rechnung dann auf Ihren Namen läuft.) Stattdessen Folgendes:
(Wenn das Balkon-Wasser außen entlangläuft, schadet es erst mal der Bausubstanz und beeinträchtigt nicht die Wohnqualität, das ist also mehr sein Problem). Ganz anders die Fenster und die Heizung. (Das soll der gleiche Handwerker machen? Wohl kaum!). Was durchaus möglich und rechtens ist, ist, eine Mietminderung anzukündigen und einen Teil der Miete einzubehalten: Die Fenster mindern die Wohnqualität und vergeuden Energie, die Heizkörper erst recht und die Kosten müssen ja von Ihnen getragen werden. Rufen Sie bei einem Mieterschutzbund an, um zu erfahren, welcher prozentuale Abzug denn möglich ist. Und dann kürzen Sie die Überweisung der Mietzahlung entsprechend. Sie haben zwar schon schriftlich gemahnt, doch vorsichtshalber sollten noch mal per Einschreiben mahnen. (Oder Sie können sich einen neutralen Zeugen besorgen, der sieht, wie Sie den Brief in den Umschlag stecken und in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.)
Hallo!
Seit fast 2 Jahren teilen wir unserem Vermitter immer wieder mit
Die Fenster sind undicht und schließen nicht richtig.
Die Heizungen in manchen Zimmern laufen nur voll
aufgedreht, das dann aber natürlich mit entsprechendem
Verbrauch.
Die Glasüberdachung auf dem Balkon ist undicht.
Wir wohnen seit fast 20 Jahren in dieser Wohnung. Die Mängel
sind erst im Laufe der Zeit entstanden. Der Vermieter wurde
über 2 Jahre hinweg vorwiegend mündlich aber auch schriftlich
über diese und andere Mängel in Kenntnis gesetzt. Wir werden
aber immer vertröstet. Er hätte schon seinen Haushandwerker
informiert. Was? Der hätte sich noch nicht bei uns gemeldet?
Seltsam.
Ich habe nun beschlossen,
sollte in der nächsten Woche nichts geschehen, ich einfach einen Handwerker
meiner Wahl mit den Reparaturen beauftrage und ihm dann die
Rechnung zukommen lasse.