Muss der Vermieter zahlen oder ich?

Hallo ich habe folgendes Problem: Ich musste Nachts die Tür zu meiner Wohnung eintreten, weil das Schloss kaputt war und ich etwas auf dem Herd hatte. Nun fällt das Türschloss in den Verantwortungbereich des Vermieters, d.h. er muss es ölen und dafür sorgen das es eben nicht kaputt geht. Nun weigert er sich aber die Tür zu ersetzen, weil er meint das ich ja die Tür kaputt habe und nicht er. Jedoch musste ich das ja tun, weil das Schloss, wofür er ja zuständig ist, nicht funktionierte.
Das wäre ja wie wenn ich einer Person ein Auto, mit kaputten Bremsen vermiete, die Person einen Unfall hat und ich dann nicht dafür aufkommen müsse.

Was meint ihr dazu? Gibt es eine klare!! Rechtslage in so einem Fall?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Max

Es ist logisch, daß SIE das zahlen werden.
Denn 1. Pflicht eines Mieters ist, mit dem gemieteten Eigentum (Anderer) pfleglichst umzugehen.
Es muß alles in Relation stehen. Ist ein Türschloß defekt, so ruft man erst mal den VM an, in der Hoffnung, daß die Tür mit sanfteren Mitteln geöffnet wird. Ist der VM nicht erreichbar, ruft man die Person seines Vertrauens an, die einen Ersatzschlüssel hat. Damit kann man probieren, die Tür zu öffnen. Geht das nicht, ruft man einen Schlüsseldienst, der einem die Tür öffnet.
Man tritt aber keine Tür ein, das ist weit übers Ziel geschossen!!!
Es ist, wie im richtigen Leben: Wer bestellt (also aktiv handelt) der zahlt…

Vielleicht sollte ich die genaueren Umstände etwas näher beschreiben. Es war Sonntag Nachts gegen 2 Uhr, ich war eine rauchen im Hausflur (Nichtraucher WG), als ich wieder in die Wohnung wollte, blieb der Schlüssel stecken und lies sich weder bewegen noch aus dem Schloss ziehen. Zeit einen Schlüsseldienst oder ähnliches blieb wie gesagt nicht da ich etwas auf dem Herd hatte.
Es war also ein Notfall, der eingetreten ist weil das Schloss nicht funktionierte, was widerum die Schuld des Vermieters ist.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo ich habe folgendes Problem: Ich musste Nachts die Tür zu
meiner Wohnung eintreten, weil das Schloss kaputt war und ich
etwas auf dem Herd hatte. Nun fällt das Türschloss in den

warum bist weg,wenn auf den herd etwas ist

Verantwortungbereich des Vermieters, d.h. er muss es ölen und

hast du ihm das gesagt,

dafür sorgen das es eben nicht kaputt geht. Nun weigert er
sich aber die Tür zu ersetzen, weil er meint das ich ja die
Tür kaputt habe und nicht er. Jedoch musste ich das ja tun,
weil das Schloss, wofür er ja zuständig ist, nicht
funktionierte.
Das wäre ja wie wenn ich einer Person ein Auto, mit kaputten
Bremsen vermiete, die Person einen Unfall hat und ich dann
nicht dafür aufkommen müsse.

Was meint ihr dazu? Gibt es eine klare!! Rechtslage in so
einem Fall?

man tritt nicht einfach eine tür ein…wohnt der vermieter mit im haus?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Max

lisa

Warum soll ich da noch mal antworten? Sie WOLLEN nicht verstehen. Es geht nach dem Verursacherprinzip:
SIE haben die Tür beschädigt (warum auch immer) also zahlen SIE die Wiederherstellung.
Wenn Sie ein Auto anfahren, das im absoluten Halteverbot parkt, müssen Sie das auch bezahlen, obwohl der da gar nicht hätte stehen dürfen.
Sie verstehen?
Denn Sie haben die Tür ja nicht beschädigt, weil das Schloß kaputt war; Sie haben die Tür beschädigt, weil Sie unbedingt in Ihre Küche wollten, weil SIE dort was zu tun hatten. Sie - nicht der VM.
Gruß

1 Like
  1. Wenn Sie aus dem Haus gehen, sollen Sie nichts auf dem Herd stehen haben. Sei hätten einen Brand verursachen können.
  2. Sie können nicht einfach eine Tür eintreten. Sie hätten den Schlüsseldienst rufen müssen.
  3. Das Schloss geht nicht so einfach von einem Moment auf den anderen entzwei. Sie hätten bestimmt dem Vermieter vorher mitteilen können, dass mit dem Schloss etwas nicht in Ordnung ist. Wenn er dann die Reparatur nicht rechtzeitig hat durchführen lassen, dann könnten Sie den Schlüsseldienst mit ihm abrechnen.
    Ich denke, hier haben Sie schlechte Karten.

Herta Bassauer

Hallo Max,
der Vermieter muss lediglich bei Beginn des Mietvertrages für ein funktionierendes Schloss sorgen. Während der Mietdauer bist Du als Mieter für die Funktionsfähigkeit verantwortlich, d. h. auch dass Du es evtl. ölen musst. Im Übrigen steht normalerweise in einem Mietvertrag, dass der Mieter für kleinere Reparaturen selbst aufkommen muss (i.d. Regel zwischen 100 - 150 Euro). Damit musst Du natürlich auch die kaputte Tür bezahlen, da sie ja von Dir beschädigt wurde.
Gruß
Udo

Der Mieter hat widerrechtlich Eigentum des Vermieters beschädigt und ist dashalb unbeschränkt schadenersatzpflichtig.
Das Eintreten der Wohnungstür dürfte mit sicherheit nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entsprechen.

"weil das Schloss kaputt war "
Das müsste der Mieter vor Gericht beweisen können.

Das müsste der Mieter vor Gericht beweisen können.

Kann ich, da die Tür samt Schloss und darin feststeckendem Schlüssen im Flur steht.

Also ist die Sache doch klar?

Hallo Max,

das ist grenzwertig.

  1. Sie haben die Mietsache generell mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist ihm auch zuzumuten, dass er dem Schloss gelegentlich, im Rahmen der Pflege einen Tropfen Öl spendiert.
  2. Der Vermieter hat seinerseits für das Funktionieren der technischen Einrichtung zu sorgen.
  3. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter in der Mitteilungspflicht. D.h. er muss dem V. melden, wenn eine Einrichtung in der Funktion beeinträchtigt ist.
  4. Sie haben in diesem Fall total unüberlegt gehandelt und müssen für Ihre unverhältnismäßige Handlungsweise zahlen.
  5. Richtig wäre gewesen, Sie wären schnell an die Strom-Hauptverteilung gegangen und hätten erst den Strom Ihrer Wohnung abgestellt, dann jemand um Hilfe gebeten und den V. informiert, damit dieser weitere Aktionen veranlasst.

Ich verstehe ja, dass Sie in Panik geraten waren - aber das rechtfertigt andererseits nicht die Tür in Rambo-Manier einzutreten, es sei denn ein Leben wäre in Gefahr.
Alles Gute
hardy

Sie sind „ohne wenn und aber“ für den von Ihnen verursachten Schaden verantwortlich!

Ob die Sache „doch klar ist“ entscheidet der Richter.
Der widerum verläßt sich meistens auf den von ihm beauftragten Gutachter.

Wenn es zwischen dem Mieter und dem Vermieter nicht zu einer Einigung kommt, kann der Mieter ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen.
Dieses gerichtliche Gutachten gilt auch in der Verhandlung.

Falls er oder Sie eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung hätten, würde ich es dort einmal probieren.