Muss der Vermieter zahlen ? (Tapezierung)

Hallo,

angenommen jemand bezieht bald seine erste Wohnung,
jedoch fällt dem Vermieter ein, dass evtl. die Stromleitungen auf ihre Sicherheit überprüft werden müssten. Nach dieser Überprüfung stellt sich dann heraus, dass alle Leitungen neu verlegt werden müssen, und damit auch alle Tapeten in der Wohnung entfernt werden sollten, worüber dieser jemand aber sehr traurig wäre, da er einfach nur streichen wollte. Ist es nach der Neuverlegung der Leitungen die Aufgabe des Mieters, oder des Vermieters neu zu tapezieren ?
(Dieser jemand hat noch keinen Mietvertrag unterschrieben).

MfG, Tim.

Moin, Tim,

worüber dieser jemand aber
sehr traurig wäre, da er einfach nur streichen wollte

da sollte sich jemand feste freuen, dass er jetzt dem Vermieter seine Abneigung gegen Tapeten erklären kann. So lässt sich bestimmt die Miete herunterhandeln. Warum macht er sich jetzt Gedanken ums Tapezieren?

Gruß Ralf

Hallo,

ist doch total Klasse, dass der Vermieter die Elektroinstallation erneuert.
Oder möchte der Mieter jedesmal, wenn er den Staubsauger anschaltet zum Sicherungskasten laufen, abgesehen davon das diese Maßnahme der Sicherheit des Mieters dient.

Da der Mietvertrag noch nicht unterschrieben worden ist, ist das Ganze eine Verhandlungssache.

Gruß

Wolfgang