… durchgeführten Transport zahlen?
Ein KEP-Dienstleister wurde beauftragt einen Transport von D nach GB durchzuführen. Dieser hat die Sendung aber fälschlicherweise zusammen mit einer anderen Sendung in F angeliefert. Eine zeitnahe Lösung die Sendung in F abzuholen und in GB zuzustellen wurde dem Versender nicht angeboten. Der KEP-Dienstleister besteht auf bezahlung des Transportes, da dieser ja durchgeführt wurde!?
ja, der Versender hat keine GARANTIE auf die Zustellung innerhalb der Laufzeit am richtigen Ort. Es sei denn, er hat die Sendung per Express versandt. Dann hat er einen Regressanspruch. Der Anspruch liegt aber kaum höher als das dreifache Frachtentgeld.
Gruß
Andreas
aber nicht wie vereinbart, der Frachtvertrag lautete nach GB und nicht nach F, somit ist hier ein Mangel vorhanden, den der KEP beheben muss!
nix da, Du hast einen Auftrag gegeben, Ware nach GB zu transportieren. Nur für diese Leistung kann er etwas berechnen.
Hallo,
der, der den Transportauftrag von D nach GB bekommen hat, muß seinen Auftrag erfüllen.
Nach Erfüllung gibt es Geld und zwar nur für diese Leistung !
Gruß
Michael
selbstverständlich muss das nicht gezahlt werden wenn der transportauftrag schlichtweg falsch ausgeführt wird,
es sei denn, der versender hat in seinem auftrag bzw. im frachtbrief des keps falsche angaben über den zielort angegeben und/oder die sendung war nicht oder falsch gelabelt! letzteres wird jedoch üblicherweise von jedem fahrer bei abholung geprüft…
Natürlich muss ein falsch ausgeführter Transportauftrag nicht bezahlt werden.