angenommen es gäbe einen Hundebesitzer der beim Wechsel zu einer neuen Hundehaftpflicht einen tollen Rabatt bekäme, wäre es ein Problem die Hundehaftpflicht immer im Wechsel auf den einen und im nächsten Jahr wieder auf den anderen Ehepartner anzumelden um immer diesen Rabatt zu bekommen ? Muss man bei einer Hundehaftpflicht zwingend der Halter sein ? Oder wird lediglich der Hund versichert, egal von wem ?
Nicht der Hundebesitzer ist versichert, sondern der Hund. Folglich bedeutet dies, dass nur Schäden versichert sind, die der Hund verursacht und nicht sein Besitzer.
Daraus folgere ich, dass es nicht zwingend der Halter sein muss, da ja der Hund versichert ist.
Würde ich ja auch so schlussfolgern, der Versicherungsteilnehmer laut Unterlagen ist aber der Mensch nicht der Hund. Der Hund ist keine natürliche Person, er kann kein Vertragspartner sein. Deswegen bin ich unsicher in dieser Fragestellung.
Nicht der Hundebesitzer ist versichert, sondern der Hund.
Es ist genau umgekehrt! Es lautet ja auch Hunde halter haftpflichtversicherung oder Tier halter haftpflichtversicherung.
Folglich bedeutet dies, dass nur Schäden versichert sind, die
der Hund verursacht und nicht sein Besitzer.
Richtig, jedoch muss der Hundebesitzer für die Schäden des Hundes haften (Gefährdungshaftung).
Daraus folgere ich, dass es nicht zwingend der Halter sein
muss, da ja der Hund versichert ist.
In den Bedingungen lautet es:
„Versichert ist der Versicherungsnehmer als Tierhalter…“
Und da böse ist, wer Böses denkt…
Sollte zwingend der Halter auch der Versicherungsnehmer (VN) sein!
Rechtlich gesehen ist schon der Ehepartner, wenn er nicht in den Papieren des Hundes als Halter eingetragen ist, aber er wäre der VN, nicht abgesichert.
Viele Gesellschaften schauen da aber sehr großzügig drüber hinweg. Aber im Fall der Fälle, könnten die es auch anders beurteilen.
Es gibt keine Hundehaftpflicht, sondern eine Hunde halter haftpflicht. Denn nicht der Hund, sein Herrchen ist für angerichtete Schäden seines Vierbeiners haftbar zu machen.