Muss der Verursacher haften?

Ein Hauseigentümer in einer Reihenhausanlage verursacht einen Wasserschaden. Das Wasser dringt durch die Mauer in den Nachbarkeller ein, der vollkommen geräumt und über einen Zeitraum von mehreren Wochen fachmännisch getrocknet werden muss. Die im Keller aufbewahrten Einrichtungsgegenstände (der Keller wird als Hobbyraum genutzt) müssen ausgelagert werden, wozu der Geschädigte seine Garage zur Verfügung stellt und sein Auto daher über die Zeit der Auslagerung darin nicht abstellen kann. Keller und Garage sind über den Zeitraum der Trocknung der Wände des Kellers und dessen Renovierung nicht nutzbar. Der nicht nutzbare Raum beträgt 30% der Wohnfläche des Hauses. Die eigene Versicherung des Geschädigten weigert sich, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall von Keller und Garage zu zahlen. Muss der Nachbar, der den Schaden verursacht hat, den Nutzungsausfall zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort

Dass die Versicherung des Nachbarn nicht bezahlen möchte, liegt sicherlich daran, dass dies nicht versichert war, der Schädiger aber hat unabhängig von einer Versicherung für Schäden aufzukommen, die von ihm verursacht wurden. Sofern die nachweisbaren Schäden, verursacht durch den Nachbarn, entstanden sind, hat dieser zu haften.

Hier liegt ein Mißverständnis vor: Die Versicherung des Geschädigten übernimmt die Entschädigung für den Nutzungsausfall nicht, da dies seitens des Geschädigten NICHT in der eigenen Versicherung versichert war. Die Versicherung des Geschädigten zahlt zunächst und regelt dann intern zwischen der Versicherung des Geschädigten und des Verursachers des Schadens. Muss nun die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall zahlen?

Die Versicherung
des Geschädigten zahlt zunächst und regelt dann intern
zwischen der Versicherung des Geschädigten und des
Verursachers des Schadens.

Nein. Das ist nur bei einer KFZ-Haftpflicht der Fall. Hier - wie auch in anderen Fällen - besteht ausschließlich ein Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger direkt.

Die Versicherung des
Geschädigten übernimmt die Entschädigung für den
Nutzungsausfall nicht, da dies seitens des Geschädigten NICHT
in der eigenen Versicherung versichert war.

Korrekt!

Die Versicherung
des Geschädigten zahlt zunächst und regelt dann intern
zwischen der Versicherung des Geschädigten und des
Verursachers des Schadens.

Hierbei stehen aber zwei verschiedene Versicherungssparten gegenüber.
Einmal die Gebäudeversicherung des Geschädigten und zum anderen die Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Muss nun die gegnerische
Versicherung den Nutzungsausfall zahlen?

Ja, nur stellt sich die Frage, welcher (Vermögens-) Schaden ist entstanden bei Nichtbenutzung einer Garage?
Bei einer Mietsache könnte dies schon gegeben sein, bei Eigentum wird es schwierig mMn.

VG