Muss der VM die Mieter über Einbrüche informieren?

Guten Abend allerseits,

in einem 5 Parteien Haus befindet sich im Erdgeschoss ein Geschäft. Innerhalb von knapp 4 Wochen gab es 5 Einbrüche. Zwischen den letzten 2 Einbrüchen liegen knapp 3 Tage.

Das Geschäft sowie die Wohnungen haben ein und den selben Vermieter.

Die Mieter haben erst durch ein Gespräch mit dem Inhaber und Geschäftsführer von den Einbrüchen erfahren (man arbeitet Schicht und ist daher spätabends nicht immer zuhause und kriegt daher nichts mit). Dem Vermieter ist bekannt, dass es Probleme mit der Haustür gibt. Vor zwei Tagen wurde ein Erinnerungsschreiben gefaxt mit der Aufforderung dies zu beheben. Bisher keine Reaktion. Es stellte sich raus, dass auch der Keller durchwühlt wurde. Den benutzen alle Mieter, auch der Geschäftsinhaber, von ihm kam auch hier die Info. In den Keller kann man gelangen, wenn man die Haustür aufdrückt (diese schließt nicht mehr richtig, das ist das Problem) und durch das Treppenhaus runter zum Keller geht.

Der VM reagiert nicht, ist „urplötzlich“ telefonisch auch nicht mehr zu erreichen.

Ist der VM nicht verpflichtet die Mieter über die Einbrüche zu informieren? Vorkehrungen zu betreiben? Die Fenster wurden schwer beschädigt und wie sich bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer heraus stellte weigert sich der Vermieter etwas zu unternehmen. Die Fenster wurden repariert. Gitter etc. will der Vermieter nicht zahlen.

Die Fenster bzw. der Laden ist sonst nicht weiter geschützt (Kamera, Rolläden o.ä.) Die Einbrecher kommen immer wieder, da sie hier offensichtlich leichtes Spiel haben.

Das Verhalten des VM wird aber wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung sein können, wie man annimmt?

Vielen Dank und schönen Abend noch.
kosh

Guten Abend allerseits,

in einem 5 Parteien Haus befindet sich im Erdgeschoss ein
Geschäft. Innerhalb von knapp 4 Wochen gab es 5 Einbrüche.
Zwischen den letzten 2 Einbrüchen liegen knapp 3 Tage.

Das Geschäft sowie die Wohnungen haben ein und den selben
Vermieter.

Die Mieter haben erst durch ein Gespräch mit dem Inhaber und
Geschäftsführer von den Einbrüchen erfahren :frowning:

Ist der VM nicht verpflichtet die Mieter über die Einbrüche zu
informieren?

Nein.

Vorkehrungen zu betreiben? Die Fenster wurden

schwer beschädigt und wie sich bei einem Gespräch mit dem
Geschäftsführer heraus stellte weigert sich der Vermieter
etwas zu unternehmen.

DAs ist Sache des Geschäftsinhabers mit dem Vermieter und nicht Angelegenheit weiterer Mieter.

Die Fenster wurden repariert. Gitter

etc. will der Vermieter nicht zahlen.

Das ist auch nicht Sache anderer Mieter.

Die Fenster bzw. der Laden ist sonst nicht weiter geschützt
(Kamera, Rolläden o.ä.) Die Einbrecher kommen immer wieder, da
sie hier offensichtlich leichtes Spiel haben.

Auch das ist nicht Sache anderer Mieter, nur Sache des Geschäftsinhabers, seiner Versicherung, des Vermieters und der Polizei/Staatsanwaltschaft.

Das Verhalten des VM wird aber wohl kein Grund für eine
fristlose Kündigung sein können, wie man annimmt?

Nein, warum auch, es wurde ja nicht in die eigene Mietwohnung eingebrochen und selbst dies wäre kein Grund der fristlosen Kündigung, es sei denn, die Wohnungstüre wäre nicht vorhanden.

Schönen Tag noch.