Muss der Vorstand die Mitglieder darüber informieren wenn die wahlperiode abgelaufen ist?

Hallo ihr lieben,
unser Vorstand wurde für zwei Jahre gewählt. Diese zwei Jahre sind im Februar 2015 abgelaufen. Seit der letzten Mitgliederversammlung Nov 2014 dem hat man nichts mehr gehört. Ist der Vorstand nicht verpflichtet darüber zu informieren bzw macht er sich in irgendeiner Form strafbar?

MfG TAUB

wohl kaum, es sei denn, es kommen andere Dinge hinzu (z.B. Untreue).

Wenn die Amtszeit abgelaufen ist und eine Neuwahl ansteht, dann hilft möglicherweise ein Blick in die Satzung des Vereins, wie das Procedere geregelt ist.

Servus,

naja, wegen Vereinsmeiereien braucht man nicht gleich schon wieder mit dem Strafgesetzbuch herumwedeln.

Der Verein hat keinen Vorstand, somit wird der gegenüber Dritten nicht vertreten; er ist also handlungsunfähig.

Das Vereinsregister wird diese Situation ziemlich lange dulden, weil dieses Gericht nicht von sich aus recherchiert, ob es Vereine ohne Vorstand gibt.

Die jetzige Situation könnte nur behoben werden, wenn der frühere Vorstand eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes einberiefe - das darf er jetzt noch, auch wenn er sonst keine Rechte mehr aus seiner früheren Funktion hat. Wenn dieser sich weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, besteht die Möglichkeit, sich ans Vereinsregister zu wenden, damit gerichtlich ein Notvorstand bestellt wird, der die ganze Sache wieder ins Lot bringt. Bleibt zu hoffen, dass der Verein an den dann anfallenden Gebühren nicht pleite geht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das Procedere für diese Situation, Verein ohne Vorstand, kann nicht durch die Satzung abweichend von Kammergericht Berlin v. 13.7.1971, 1 W 1305/71, und §§ 27 und 29 BGB geregelt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,
vielen Dank für die Info. Wir haben wirklich eine katastrophale Situation im Verein.

LG TAUB