Hallo,
folgende Situation. Hab einen Pkw auf meinen Namen und meinen Wohnsitz angemeldet und den Wagen quasi meinem Junior ausgeliehen der aber in einem anderen Landkreis wohnt. Jetzt wurde ihm bei einer Polizeikontrolle gesagt das der Wagen umgemeldet werden müsse.
Weiß jemand ob das wirklich so ist und welches die gesetzliche Grundlage dazu ist?
Danke und Grüße
Hallo,
Eigentlich sollten Fahrzeuge dort zugelassen sein, wo sie hauptsächlich genutzt werden. Aber doch nicht wenn man einen Wagen nur verleiht?!
Kann es sein, dass der gesagt hat, dass er den Wagen dauerhaft (oder zumindest schon lange) zu Verfügung hat?
Mal abgesehen, dass Du den Wagen auf Deinen Namen eh nur dort zulassen kannst, wo Du selber auch gemeldet bist.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
kleines Beispiel,meine Tochter zieht nach Buxdehude zum studieren und nimmt unseren auf mich zugelassenen 2.Wagen mit,der braucht auch nicht umgemeldet werden,da er Ihr ja gar nicht gehört.
Gruß
fofo12
Hallo.
Das Fahrzeug muss im Landkreis des EIGENTÜMERS gemeldet sein.
Gruss Erich