Mich würde interessieren, ob der Ehemann (Witwer) der Verstorbenen die Versandhausrechnungen seiner -toten- Frau übernehmen muss.
Er hat keinerlei Unterschrift o.ä. geleistet.
Zuständig hierfür sind die Erben. Wenn der Witwe Alleinerbe ist, ist er auch allein für die Rechnungen zuständig.
Nun ist so,die Verstorbene hat keinerlei Vermögen oder Versicherungen hinterlassen, nur persönliche Sachen, wie Kleidung etwas Schmuck usw.
Sie ist keiner Arbeit nachgegangen,nur der Witwer.
Nun ist so,die Verstorbene hat keinerlei Vermögen oder
Versicherungen hinterlassen, nur persönliche Sachen, wie
Kleidung etwas Schmuck usw.
Sie ist keiner Arbeit nachgegangen,nur der Witwer.
Wenn der Witwer Erbe ist, erbt er Vermögen und Schulden. Alternative: Erbe ausschlagen.
Gruß
C.