Der eine Mitinhaber der GbR schickt dem anderen per Einschreiben eine Abmahnung. Die Post bestätigt, das der Brief abgegeben wurde.
WAS wenn der Abgemahnte, die Abmahnung nicht unterschreibt?
Ist diese dann einfach ungültig? Obwohl die Abmahnung bewiesenermaßen korrekt ist, unterschreibt er diese nicht.
Der eine Mitinhaber der GbR schickt dem anderen per
Einschreiben eine Abmahnung. Die Post bestätigt, das der Brief
abgegeben wurde.
Das ist bei Firmengesellschaftern nicht unbedingt Arbeitsrecht, sondern eher Gesellschaftsrecht. Deswegen solltest Du Dir einpassenderes Brett suchen und bei der Frageformulierung erwähnen, ob es sich bei der Unterschrift um eine Empfangsbestätigung oder eine Anerkenntnis handelt.
WAS wenn der Abgemahnte, die Abmahnung nicht unterschreibt?
Man könnte ja auch auf die Idee kommen, zu behaupten, dass nur ein leeres Blatt Papier angekommen ist. Vgl. mit div. Suchergebnissen zu „Gerichtsvollzieher Willenserklärung“ (dürfte auch im Gesellschaftsrecht gelten)