Muss die Bahn Gehwege räumen?

Hallo liebe Wissenden!

Jeden Morgen nutzen viele Bahnreisenden einen sehr steilen Gehweg auf dem Geländer der DB. Dieser ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt. Der Gehweg ist generell schon glatt, aber wenn im Herbst Laub darauf liegt und im Winter Schnee, kann die Benutzung zur gefährlichen Rutschpartie werden. Am Anfang und am Ende des Gehweges steht das Schild „Benutzen auf eigene Gefahr, kein Räumdienst“.
Geht das so in Ordnung?
Als Privatmann muss man doch auch für einen freien Gehweg vor seinem Haus sorgen…

Danke für Eure Antworten.
Grüße Kate

Hallo Kate,

Jeden Morgen nutzen viele Bahnreisenden einen sehr steilen
Gehweg auf dem Gelände r der DB.

können die nicht den Weg neben dem Geländer nehmen?

Aber mal zur eigentlichen Frage:

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist hier einschlägig. Darin heißt es: „Bahnanlagen … müssen so beschaffen sein, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen“ (§ 2 Abs. 1 EBO). Gemäß § 4 Abs. 1 EBO gehören zu den Bahnanlagen auch „sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die … den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern.“

Insofern wäre zu beurteilen, ob eine Zuwegung, die nie geräumt oder gestreut wird, den Anforderungen der Sicherheit genügt. Festzustellen ist, dass ein Schild vor der Gefahr warnt und dass offensichtlich andere Zugangsmöglichkeiten bestehen, die man ersatzweise nutzen kann. Möglicherweise ist dies nicht ausreichend. Problem bei der Sache ist nur, dass zur Erhöhung der Sicherheit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die einfachste wäre, die Zuwegung einfach zu sperren was die Reisenden wahrscheinlich auch nicht gerade wollen.

Gruß
Ultra