Eine Frau erhält seit 1997 die Arbeitsunfähigkeitsrente ohne Unterbrechung bis zur Altersrente 2006. Leider hatte sie vergessen, dass sie Anspruch auf
Betriebsrente hat. Erst im Februar 2012 hat sie den Antrag auf die Betriebsrente gestellt. Der Frau wurde nur ab anspruch Datum diese bezahlt.
Meine Frage, ist das so richtig, muss nicht doch die Rente rückwirkend bezahlt werden?
Wer kann dieser Frau mit einer
Auskunft helfen?
Eine Frau erhält seit 1997 die Arbeitsunfähigkeitsrente ohne
Unterbrechung bis zur Altersrente 2006.
Eine Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht!
Bei Arbeitsunfähigkeit erhält man Lohnfortzahlung und danach Krankengeld.
Wer zahlt denn diese Rente - die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versicherungsunternehmen.
Leider hatte sie
vergessen, dass sie Anspruch auf
Betriebsrente hat. Erst im Februar 2012 hat sie den Antrag auf
die Betriebsrente gestellt. Der Frau wurde nur ab anspruch
Datum diese bezahlt.
Was wird unter der Betriebsrente verstanden ?
Ist es eine Betriebliche Altersversorgung, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung ?
In welchem Jahr ist denn die Frau geboren ?
Meine Frage, ist das so richtig, muss nicht doch die Rente
rückwirkend bezahlt werden?
Wer kann dieser Frau mit einer
Auskunft helfen?
Da die Begriffe hier nicht passen, sollten Sie erst auf meine Fragen antworten. Danach ist evt. eine Antwort möglich.
Gruß Merger
Muß die Betriebsrente rückwirkend bezahlt werd
Guten Tag,
im Anschreiben von der Firma an diese Frau steht,
nach & 1 umfassen die Leistungsarten, eine Altersrente, Invaliedenrente bzw. Witwenrente.
Die Frau ist 31.08.1941 geboren.
Sollten Sie noch weitere Angaben benötigen bitte Info.
Mit freundlichen Grüßen
Schliffis
Hallo,
wenn , was ich vermute, seit 1997 eine Berufsunfähigkeits/Erwerbsunfähigkeitsrente der GKV gezahlt wurde, hätte möglicherweise nach diesem Text auch Anspruch auf eine Invalidenrente aus der bAV bestanden. Die Leistungsvoraussetzungen müßten auch in der Zusage des Betriebs oder der Versorgungsordnung geregelt sein.
Wenn das „verpennt“ wurde, zu beantragen, sehe ich aber keine großen Chancen, da der Betrieb keine Möglichkeit mehr hat, die Invalidität zu prüfen. Und auch Altersrenten, egal ob gesetzlich oder privat, werden in der Regel erst ab Antrag gezahlt.
Aber das ist Stochern mit der Stange im Nebel. Die Unterlagen hat Schliffis oder kann sie besorgen.
Viel Glück
Barmer