Muss die BG-Bau Bescheide zurücknehmen

Hallo,

weiss jemand, ob die BG-Bau Bescheide zurücknehmen muss.
In den Ablehnungsbescheiden wegen Berufskrankheit wurde angenommen, dass die Abnutzung der Gelenke veranlagt ist, auch wurde von einer Zerstörung der Knorpel wegen übernöhtem Harnsäurewert ausgegangen. Tatsache ist jedoch, dass mir von einer Veranlagung nichts bekannt ist, der Harnsäurewert ist zwar schon seit bestimmt 20 Jahren erhöht, aber es wurden trotz regelmässiger Kontrolle keine Harnsäurekristalle festgestellt, und nur diese könnten doch den Knorpel schädigen. In den Bescheiden heisst es, dass man die Rücknahme begehren kann. Wer hat damit schon zutun gehabt.
Vielen Dank für eure Antworten.