Muss die Commerzb. die Gebüren für 2011 erstatten?

Hallo Leute,

wie ich durch die Presse erfahren habe, ist die Gebühr der Commerzbank in Höhe von 5 Euro nicht rechtens.
Urteil Frankfurt Az.: 2-02 O 3/09
5 Euro wurden einem zusätzlich zum Dispokredit abgebucht.
Nach Rücksprache mit meiner Filiale und endlosen Gesprächen mit der Hauptverwaltung in Frankfurt kam nun heraus, dass mir die Strafgebühren für 2008/09
erstattet werden nicht aber die von 2010, mit der Begründung, für dieses Jahr gebe es bei der Bank eine Extraklausel…
Nun meine Frage:

Stimmt das, oder ist es mal wieder ein Abwehrverhalten?

Falls es nicht stimmt, wie kann ich meine Gebüren zurückfordern?

Das ich nach diesem Verhalten die Bank wechseln werde, versteht sich von selbst.
Gruß

Hallo wassabi,

die ehrliche Antwort lautet, dass ich bezüglich dieser Angelegenheit nicht auf dem Laufenden bin.

Ich kann Dich nur zu Deiner Erkenntnis im letzten Satz beglückwünschen, denn Banken, die für das gewöhnliche Bankgeschäft Gebühren verlangen, haben heutzutage keine Darseinsberechtigung mehr.
Also mach die auf die Suche und gehe in Sachen 0,00 EUR keine Kompromisse ein!

Gruß nach Deutschland

Hallo,
leider kann ich zu diesem Thema keinen Rat geben, da ich mit den Machenschaften der Commerzbank nicht vertraut bin.

Grüße
Deli

Hallo Wassabi,

wenn die Commerzbank dir - so wie im Urteil dargelegt - für eine Überweisung, die zu einer Kontoüberziehung führt oder aber innerhalb einer Kontoüberziehung geduldet wird, 5 Euro berechnet hat, so muss sie diese zurückerstatten.

Leider kenne ich die AGBs der Commerzbank nicht, so dass ich nicht beurteilen kann, ob die Commerzbank möglicherweise einen Weg gefunden hat, eine solche Gebühr in ihr Preis- und Leistungsverzeichnis aufzunehmen.

Wenn dem so ist, dann muss dich die Commerzbank, sofern diese Klausel ab November 2009 eingefügt wurde, darüber informiert haben. Denn seit dem 01. November 2009 ist die s.g. PSD in Kraft getreten und danach müssen Veränderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis dem Kunden zwei Monate vor in Kraft treten mitteilen.

Wenn du die AGBs und das Preis- und Leistungsverzeichnis irgendwo in Dateiform hast, kannst du sie mir gerne auf diesem Wege zur Verfügung stellen, dann lese ich sie mir mal durch.

Ansonsten empfehle ich dir, eine Verbraucherschutzzentrale oder aber den Bankenobmann einzuschalten.

Viele Grüße

Hallo wassabi,

sorry für meine späte Antwort, ich war ein paar Tage verreist…

Die Aussage der Bank, es gäbe für dieses Jahr eine Extraklausel ließe sich einfach prüfen:
Sie soll sie dir zeigen, denn falls das stimmen sollte, muß das dokumentiert sein!

Lieben Gruß

am besten mal das urteil googeln und gucken ob da ein bestimmter zeitraum angegeben wurde.

Da hilft nur:
AGBs, Gebührenverzeichnisvund ggf. vorhandene weitere Broschüren - alles was mit der Klausel zu tun haben könnte - anfordern und prüfen oder um schriftliche Erklärung bitten, von der die meinen, dass sie einer Überprüfung durch Ihren Anwalt stand halten würde.

Grüße
Zara E.

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