Muss die Eigentümergemeinschaft bei Störung eines privatvertraglichen Internetanschluss zahlen ?

Zunächste inmal ein Hallo an alle Leser.

Meine Frage ist:

Wir als Eigentümergemeinschaft haben bei Kabel Deutschland einen Vertrag
für den ganz normalen Fernsehempfang.

Telefon und Internet sind reine Privatsache.

Nun hat sich ein Eigentümer gemeldet, sein Internet und Telefon sei gestört und die Hausverwaltung solle sich bitte darum kümmern, weil das ja auch durch das Kabel von Kabel Deutschland ginge.

Dazu ist zu sagen, das der Fernsehempfang, für den wir als Gemeinschaft den Vertrag haben in keiner Weise beeinträchtigt war.

Die Verwaltung hat das dann, trotz Hinweis auf die Vertragslage, dass eben Telefon & Internet nicht zu unserem Vertrag gehören und Privatsache ist, die Überprüfung bzw.Reparatur in Auftrag gegeben.

Mit dem Ergebnis 500 Euro waren für die Gemeinschaft fällig.

Nun meine Fragen: Ist / war das rechtens ?
Muss die Gemeinschaft dafür aufkommen ?
Kann die Gemeinschaft das Geld von der Hausverwaltung zurückverlangen ?

hi,

und das Ergebnis der Prüfung war…?

grüße
lipi

Kabel Deutschland ist ja inzwischen bei Vodafone und Vodafone hat mit Kabel Deutschland seit vorgestern massive Störungen Störungen im Kabel-Deutschland-Netz dauern bis Samstagmittag an | heise online
Wer wurde denn mit der Fehlersuche beauftragt?
Der Eigentümer soll doch mal offen legen über wen er die Vertragsleistung bezieht und wenn das ein mit ihm abgeschloßener Einzelvertrag ist, dann kann die Eigentümergemeinschaft dafür nicht in der Pflicht sein sprich, die Hasuverwaltung hat damit ihre Kompetenzen überschritten und soll sich mit der Rechnungsforderung vertrauensvoll an den Eigentümer wenden. ramses90

Das Ergebnis ist eigentlich unwesentlich wenn´s nicht gerade ein Kabelbruch im Mauerwerk war der dann aber alle betroffen hätte, hat es aber nicht.
Ausschlaggebend ist, dass die Hausverwaltung nicht einfach der Eigentümergemeinschaft die Kosten auflasten kann für einen Einzelvertragskunden!
Der Eigentümerdepp hätte die Fehlersuche bei seinem Anbieter selbst in Gang setzen müssen. Das wäre für ihn dann sogar kostenlos gewesen wenn der Fehler im Verschulden des Anbieters lag. ramses90

hi,

nunja, es wurde auch von einer Reparatur gesprochen. Daher hat man offenbar was gefunden und behoben.
Eventuell waren auch das hausinterne Kabel beschädigt, da kein anderer Betroffen war.

Der Anbieter selbst muss damit ja nicht mal was zutun haben.

grüße
lipi

1 „Gefällt mir“

Richtig, das hätte u.U. aber auch sein Anbieter gefunden.

Genau aber wenn das bei der Fehlersuche seines Anbiters heraus gekommen wäre, erst dann könnte die Eigentümergemeinscaft für die Reparatur heran gezogen werden und das wäre dann die richtige Schrittfolge gewesen so aber hat die Hausverwaltung einfach im vorauseilenden Gehorsam gehandelt und das kann´s nicht sein. ramses90

ah ja. das ergebnis ist also geheim. und wir sollen nun in der glaskugel gefälligst selber suchen oder was?

kannst du dir wirklich nicht vorstellen, dass es durchaus unterschiedliche fehlerursachen mit durchaus unterschiedlichen auswirkungen auf die verantwortlichkeit geben könnte?

das ergebnis ist entscheidend. denn genau davon hängt es ab, in wessen verantwortung sich die sache abspielt.

Was ist daran so schwer zu verstene, dass zuerst der Anbieter des Eigentümers heran gezogen werden muß und nicht die Hausverwaltung? ramses90

was genau hast du nicht daran verstanden, dass alles über das gleiche kabel geht? und dass der teil, wer nun zuerst etc. schon längst erledigt ist? und dass es jetzt um die kosten geht, bei denen es allein darum gehen kann, ob nun das gemeinschaftseigentum (kabel, verteiler) oder das individualeigentum (router) von einer reparatur betroffen war? frage nicht gelesen?

btw., in deinem ersten posting hast du noch selber genau diese einschränkung ins spiel gebracht:

weißt du mehr als der rest hier? kennst du gar die dortige anlage und weißt um die verlegungswege, dass du einfach behaupten kannst:

oder reicht die phantasie nicht, dir eine sternförmige anlage vorzustellen?

komm mal wieder runter, warte mal die antwort auf die rückfragen ab und dann gibst du deinen senf nochmal ab - diesmal dann mit einer begründung, die auf tatsachen beruht und nicht bloß auf deinen eigenen vermutungen und behauptungen.

Die Störung kann im Bereich von drei Parteien gelegen haben:

  1. Selber vom Kunden verursacht
  2. Vom Netzbetreiber (oder dessen Gerät) verursacht
  3. Von der Verteilanlage des Hauses verursacht

Bei Kabelroutern ist (1) eher unwahrscheinlich, da diese nicht frei konfigurierbar sind (falsche Zugangsdaten sind z.B. nicht möglich, weil nicht anzugeben.

Wen soll man nun rufen?
Sagen wir mal, der Kunde meledet das dem Anbieter.
Bei (2) zahlt der Anbieter die Entstörung komplett selber.
Bei (3) wird der erfahrungsgemäß eher teure Entstördienst den Fehler im Verantwortungsbereich des Hauses finden, dafür eine eher teure Rechnung stellen, zudem wird ein Handwerker, der von der Verwaltung gerufen werde muss, den Fehler beseitigen. Oder der Techniker des Anbieters macht das, aber eben auch zu meist recht hohen Stundensätzen.

Sagen wir nun, der Kunde meldet es der Hausverwaltung.
Bei (2) wird der private Techniker schnell feststellen, dass bis zur Anschlussdose alles in Ordung ist. Dieser Teil kann kaum 500€ kosten! Den Rest erledigt der Anbieter. Die Hausgemeinschaft müsste dann den privaten Technikr nicht bezahlen, da das Gemeinschaftseigentum nicht fehlerursächlich war.
Bei (3) wird der Techniker den Fehler halt diagnostiziert und repariert haben. Durch den direkten Auftrag an die Firma wurden unnötige Kosten durch den Entstördienst des Anbieters vermieden. Alles gut.

Als Kunde ohne Mestechnik KANN man nicht wissen, wo der Fehler wahrscheinlich liegt.
Es ist ein wenig wie beim Pokern.

Ob am Ende die Hausgemeinschaft zu Recht oder Unrecht Kosten übernehmen soll, müsste an Hand des Ergebnisses der Reperatur geprüft werden. Das kennst du aber wohl selber nicht, richtig?

Hallo ramses90,

Rechtlich ist das Vorgehen egal.

Lag der Fehler im gemeinschaftlichen Teil, muss das die Eigentümergemeinschaft übernehmen.
Andernfalls der Auftraggeber, also der einzelne Eigentümer!

MfG Peter(TOO)