Hey,
ohne in entsprechende Gesetzestexte nachgeschaut zu haben - das sollen die Kollegen vom Fach Jura tun - halte ich es für unwahrscheinlich, dass es ein Gesetz gibt, dass diesen Bereich regelt.
Wenn eine Gemeinde über solche Angebote entscheidet, müssen alle Aspekte in die Beurteilung eingehen. Es wäre z.B. kontraproduktiv, wenn ein Angebot zwar die Schaffung von einigen Arbeitsplätzen bietet, aber mit astronomischen Kosten in der Zukunft verbunden ist.
Wenn ein solches Angebot eines Gesetzes wegen gewählt werden müsste, könnte das im schlimmsten Fall zu einem Bankrott der Gemeinde kommen. Auf diese Weise zu wirtschaften ist das letzte was ein gewählter Gemeinderat will. Es steht allerdings außer Frage, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne der Bürger und damit im Sinne des Gemeinderates ist, und damit ein sicherlich schwerwiegendes Auswahlkriterium darstellt.
Gruß JFBx