Guten Abend,
angenommen in einer Strasse ist vor jedem Haus ein (halbwegs neu) gepflasterter Gehsteig - nur vor einem nicht, dort liegt nur Kies und Gras und Unkraut waechst dazwischen.
Die Gemeinde moechte dass der Hauseigentuemer das Gras und Unkraut entfernt oder zumindest kurz haelt - und wahrscheinlich dass im Winter der Schnee weg geraeumt wird (was natuerlich mit dem losen Kiesboden schwierig wird).
Kann der Eigentuemer von der Gemeinde verlangen dass dort ein richtiger Gehsteig gepflastert wird? (Die Kosten fuer Strassenarbeiten werden in der Beispielgemeinde allgemein auf alle Buerger verteilt). Oder kann der Eigentuemer sich andererseits weigern das Gras und Unkraut regelmaessig zu entfernen weil er diese laestige Aufgabe ja nur hat weil er damals, als die Gehwegplatten gepflastert wurden, anscheinend uebergangen wurde?
Gruss und Dank
Desperado