Muss die Gemeinde einen Gehweg pflastern?

Guten Abend,

angenommen in einer Strasse ist vor jedem Haus ein (halbwegs neu) gepflasterter Gehsteig - nur vor einem nicht, dort liegt nur Kies und Gras und Unkraut waechst dazwischen.

Die Gemeinde moechte dass der Hauseigentuemer das Gras und Unkraut entfernt oder zumindest kurz haelt - und wahrscheinlich dass im Winter der Schnee weg geraeumt wird (was natuerlich mit dem losen Kiesboden schwierig wird).

Kann der Eigentuemer von der Gemeinde verlangen dass dort ein richtiger Gehsteig gepflastert wird? (Die Kosten fuer Strassenarbeiten werden in der Beispielgemeinde allgemein auf alle Buerger verteilt). Oder kann der Eigentuemer sich andererseits weigern das Gras und Unkraut regelmaessig zu entfernen weil er diese laestige Aufgabe ja nur hat weil er damals, als die Gehwegplatten gepflastert wurden, anscheinend uebergangen wurde?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo !

Hier kann ja m.E. nur ein Versehen der Gemeinde vorliegen,denn es gibt ja keinen objektiven oder technischen Grund,warum hier der durchgehende Fußweg(das ist er doch?) unterbrochen ist.
Man sollte die Gemeinde ansprechen,was da geplant ist,ob und wann gepflastert wird,ggf. wieso nicht.

Die Übertragung von Straßenreinigung und Winterdienst auf die Anlieger ist rechtens und weit verbreitet in reinen Wohnstraßen.

Also Mähen muss ein Anlieger m.E. nach nie,das ginge über die reine Reinigung hinaus. Man muss zwar eigenen Bewuchs von der Straße fernhalten und zurückschneiden,aber nicht den auf Gemeindeland vor dem Grundstück.
Ich kann mir auch nicht vorstellen,ein offizieller Fußweg wird von einem Grasstreifen unterbrochen,der dann vom Anlieger gemäht werden muss.
Das ist wohl doch kein Fußweg,mag sein,er wird halt so genutzt,das sind mehr oder weniger private Platten vor der Grundstücksgrenze,hauptsächlich als Überfahrt zur Einfahrt aufs Grundstück ?

MfG
duck313

Hallo Duck 313,

Danke fuer die Antwort. Die Beispielsituation ist folgende: Das Haus ist an einem Strasseneck, dahinter geht der Gehsteig nur noch auf der anderen Strassenseite weiter, d.h. niemand wuerde auf dem Gehweg vor dem Haus laufen. Evtl. hat sich die Gemeide gedacht dass man sich deshalb den Gehweg dort sparen kann. Das Haus stand auch seit Jahrzehnten leer, weshalb sich damals wahrscheinlich niemand darum gekuemmert hat.

Wenn es nun wirklich kein offizieller Gehweg sondern ein Privatgrund waere - koennte die Gemeinde dann ueberhaupt verlangen dass dort das Gras geschnitten und Schnee geraeumt wird? Woran kann man erkennen ob der Gehsteig oeffentlich oder privat ist bzw. welches Amt muesste das wissen?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo,

Woran kann man erkennen ob der Gehsteig oeffentlich oder
privat ist bzw. welches Amt muesste das wissen?

Dieses Erkennen muß nicht immer einfach sein.
Als Erstes wäre zu prüfen, wem die Fläche gehört. Dazu gibt die örtliche Katasterbehörde Auskunft.
Als Zweites sollte festgestellt werden, was Bebauungsplan, Gemeindesatzung usw. aussagen.

Gruß
Jörg Zabel