Muß die Hausrat Versicherung (Einbruch Diebstahl) dafür aufkommen?

Muß die Hausrat Versicherung (Einbruch Diebstahl) dafür aufkommen?

Frau muss morgens um 5 Uhr30 auf Toilette und öffnet (Parterre 65 m²) das Fenster um kurz zu lüften. Sie hört Geräusche und ruft nach ihrem Mann und geht
selbst nachsehen. Der Mann schläft nebenan. Der Vorgang dauerte nicht mal drei Minuten. Im WohnZi. steht die Schranktür offen es fehlt nichts. Im Schlafzimmer sind zwei Schubladen geöffnet. Hier fehlte das Schmuckkästchen mit Inhalt.
Muß hier die Einbruchdiebstahl Versicherung zahlen?

Hallo die Versicherung muss nicht zahlen weil das Fenster offen stand . Das nennt man eine Einladung zum Diebstahl.
viele Grüße noro

Fraglich, wann wurde denn eingebrochen, auch gleich um 5:30? Lüften ist ein normales verhalten und alles andere als grob fahrlässig. Ist das Fenster aber länger ungeöffnet und man ist wieder ins Bett zum Weiterschlafen, dann würde ich auch davon ausgehen, dass dies selber verschuldet ist. Daher besser Fenster kippen und vergessen.

http://www.hausratversicherungen.com/recht/olg-braunschweig-az-2-u-22192-gekipptes-fenster-bei-einbruch-nicht-grob-fahrlaessig/

Wie lange stand denn nun das Fenster tatsächlich offen? Das geht aus der Frage überhaupt nicht hervor. Genau darauf wird es aber ankommen. Man wird nicht verlangen können, ständig im Raum bleiben zu müssen, wenn man mal das Fenster kurz vollständig aufgemacht hat, man sich aber in einer durchaus überschaubar großen Wohnung bewegt. Z.B. beim Fensterputzen eben frisches Wasser holen, o.ä. kleine Unterbrechungen würde ich noch nicht als kritisch ansehen.

Sich allerdings wieder ins Bett zu legen, um noch zwei Stunden zu schlafen, wäre eine durchaus andere Geschichte. Denn im Schlaf ist man natürlich nicht so aufmerksam, und hier lässt sich die Situation auch länger so beobachten, dass ein Täter davon ausgehen kann, hier ungestört vorgehen zu können.

Hallo,
ich hab ein bisschen recherchiert und es ist tatäsächlich gar nicht so einfach dafür eine Antwort zu finden.
Aber hier könnte ich etwas gefunden haben, aus dem Ihr schlau werden könntet: Schaut mal hier: https://www.hausratversicherung.de/schadensbeispiele/ unter Punkt 3 könnte Euer Beispiel fallen - ich bin mir aber unsicher.

Ich würde am besten alles bei der Polizei melden und dann die Hausratversicherung sofort informieren.

Sie wird euch dann bestimmt Fragen stellen und alles wird sich klären.

Viele Grüße
Juli