Muss die Hausratversicherung zahlen?

Hallo,

peinliche Sache, aber mir ist beim Duschen vor Schreck der Duschkopf aus der Hand gefallen (weil das Wasser plötzlich kalt wurde), der Duschkopf ist auf die Armatur (Mischbatterie) gefallen und der Hebel (der Mischbatterie) ist abgebrochen.

Jetzt bin ich nicht sicher, ob wir den Schaden selbst bezahlen müssen oder ob die Hausratversicherung bezahlen muss. Im Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, also scheidet der Vermieter aus.

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung steht, dass auch Schäden an „in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen, insbesondere sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren.“

Also selbst bezahlt haben wir die Mischbatterie nicht. Jetzt ist allerdings die Frage: Tragen wir dafür die Gefahr? Wäre das also über die Hausratversicherung abgedeckt?

Des weiteren steht in den Versicherungsbedingungen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht abgedeckt sind. Jetzt ist natürlich die Frage: Ist das Fallenlassen des Duschkopfes nun als grob fahrlässig anzusehen (Vorsatz wird wohl ausscheiden, oder?)?

Ich danke für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Timid,

versicherte Gefahren der Hausrat - Brand, Blitzschlag, ggf. Überspannung, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel!

Deine Beschreibung trifft diese Schadenereignisse nicht!

Ja, bitte selbst zahlen.

Da wäre allerhöchstens die Haftpflichtversicherung zuständig, wenn der Vermieter Schadenersatz geltend macht. Das fällt aber ja wohl eher unter die Kleinreparatur. Das heißt, dass Du den Schaden hast und Dich selbst nicht Schadenersatzpflichtig machen kannst.

Versuch es bei der Haftpflicht einzureichen, aber sei bitte nicht enttäuscht wenn es abgelehnt wird!

Viele Grüße
Thorulf Müller

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Hallo Timid,
wenn dies das Eigentum deiner Vermieters ist, greift hier die private Haftpflichtversicherung. Reiche der Versicherung den Schaden ein (Schadenanzeige aufnehmen, Foto als Beweis, Anschaffungsrechnung des Mischers vom Vermieter, etc.)

Rest mit der Versicherung klären.

Gruß

Martin

Hallo Timid,
wenn dies das Eigentum deiner Vermieters ist, greift hier die
private Haftpflichtversicherung. Reiche der Versicherung den
Schaden ein (Schadenanzeige aufnehmen, Foto als Beweis,
Anschaffungsrechnung des Mischers vom Vermieter, etc.)

Es hat sich schon erledigt. Habe gestern bei Ebay eine neue Anlage für 1 € erstanden :smile:

Wie gesagt gibt es auch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag und da so ein Ding auch im Laden (Bahr) nicht mehr als 75 € kostet (festgelegter Betrag pro Reparatur) hat der Vermieter ja gar nichts damit zu schaffen. Ich werd ihm das beim Kaffe Trinken mal nebenbei erzählen, ihm direkt die „neue“ Anlage zeigen und dann wird das schon ok sein.
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Liebe Grüße
Timi