Hallo,
peinliche Sache, aber mir ist beim Duschen vor Schreck der Duschkopf aus der Hand gefallen (weil das Wasser plötzlich kalt wurde), der Duschkopf ist auf die Armatur (Mischbatterie) gefallen und der Hebel (der Mischbatterie) ist abgebrochen.
Jetzt bin ich nicht sicher, ob wir den Schaden selbst bezahlen müssen oder ob die Hausratversicherung bezahlen muss. Im Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, also scheidet der Vermieter aus.
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung steht, dass auch Schäden an „in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen, insbesondere sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren.“
Also selbst bezahlt haben wir die Mischbatterie nicht. Jetzt ist allerdings die Frage: Tragen wir dafür die Gefahr? Wäre das also über die Hausratversicherung abgedeckt?
Des weiteren steht in den Versicherungsbedingungen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht abgedeckt sind. Jetzt ist natürlich die Frage: Ist das Fallenlassen des Duschkopfes nun als grob fahrlässig anzusehen (Vorsatz wird wohl ausscheiden, oder?)?
Ich danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Timid