Muss die Haustüre nachts offen sein?

Muss in einem 3-Familienhaus nachts die Hauseingangstüre offen sein?
Mieter aus dem Erdgeschoss und Vermieter möchten, dass nachts (ab 22.00 Uhr) die Haustüre verschlossen wird (zum Schutz der Mieter und wegen der Hausratversicherung).
Mieter im 1. Stock wollen, dass Haustüre nicht verschlossen wird, da im Brandfall sonst kein Ausweg.
Jeder Mieter hat einen Schlüssel und könnte die Türe im Notfall öffnen.
Einen Stock tiefer im Keller ist auch eine Türe, die zwar abgeschlossen ist, aber der Schlüssel steckt immer von innen im Schloss.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Betrifft das Bundesland Bayern.

Hallo nach Bayern!

Baut einen „Panikbschlag“ ein. Das ist ein Schloss, das normal abgeschlossen werden kann, von innen jedoch trotzdem ohne Schlüssel geöffnet werden kann.
Damit ist jedem geholfen. Es ist abgeschlossen - und von innen trotzdem öffenbar.

LG Ulli

Baut einen „Panikschlag“ ein.

Hallo,
das ist die Optimallösung. Die Hausratversicherung interessiert die Wohnungs abschlusstür, nicht die Haus tür.

Als Versicherungsonkel, der mit Brandschäden schon zu tun hatte, kann ich nur sagen: in einer Paniksituation will ich mal sehen, wer da an den Haustürschlüssel denkt. Tja, wurde der dann vergessen: Erstickt man schlicht und ergreifend vor der nicht zu öffnenden Tür. Keine schöne Aussichten: Also nicht verschließen!

Gruß
Andreas