Hallo Experten,
ich möchte hier gerne einen Mietrecht-Fall schildern und hoffe auf Lösung des Problems, weil Google leider nicht weiterhelfen kann, gerne auch mit §§-Angabe. Vielen Dank für jegliche Hilfe:
Es geht um ein Fachwerkhaus aus dem 16. Jahrhundert in Hamburg. In der Mietwohnung wohnt eine WG mit 4 Bewohnern, die Zimmer sind teilweise nur durch Leichtbauwände (Rigips) getrennt. Geplant ist die Aufnahme eines 5. Bewohners, um die Mietkosten zu senken. Dazu soll ein 30qm großes Zimmer geteilt werder. Die Hausverwaltung wurde bereits angeschrieben und hat gegen einen weiteren Bewohner nichts einzuwenden. Für den Umbau sind zwei Möglichkeiten vorgesehen:
Möglichkeit 1:
Trennung des Zimmers durch eine Leichtbauwand (Rigips), entlang des Fachwerk-Balkens (daran befestigt). Zugang zum neu gewonnenen Zimmer soll durch die bestehende Abstellkammer (Nebenraum) entstehen. Dazu müsste ein Stück der Rigips-Wand zwischen Abstellkammer und neuem Zimmer geöffnet werden.
Möglichkeit 2:
Trennung des Zimmers durch Regale, Zugang zum neu gewonnenen Zimmer wie in Möglichkeit 1. Vorteil: Veränderungen nur an Leichtbauwänden, keine Befestigung am Fachwerk nötig.
Beide Möglichkeiten wurden von der Hausverwaltung abgelehnt. Aber ist die Hausverwaltung überhaupt dazu berechtigt? Was würden Sie in einem solchen Fall tun?
Vielen Dank
PS: aus rechtlichen Gründen handelt es sich hier um einen fiktiven Fall.