Hallo Butsch
Bei deinem Einkommen und einem Kind, das du ja „unterhalten“ musst, denke ich schon, dass du PKH bekommst. Schließlich wird bei dem Antrag wirklich so ziemlich alles berücksichtigt. Also auch Kredite, die du selber abzahlst… Geh doch einfach mal mit allen deien Unterlagen zum Gericht (Amtsgericht) und frag mal direkt vor Ort nach, ob man unter diesen Umständen PKH gewähren würde. Dann hast du jedenfalls eine verbindliche Antwort.
So und jetzt dazu, wer den Unterhalt der Frau sicherstellen muss: Wenn deine EX wieder verheiratet ist, muss ihr Mann oder sie selber dafür sorgen, dass sie alles bekommt, was sie braucht. Ab der Hochzeit bist du ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig!
Und natürlich kann sie selber einem Minijob nachgehen, denn das Kind ist ja bereits im Kindergartenalter. Es gibt darüber zwar ein neues Gesetz, aber ich weiß nicht, ob es nur für die neueren Scheidungen gilt oder auch für die älteren. Aber die Kindergartenzeit kann sie ja entsprechend nutzen!
Leider geht aus deinem Text nicht klar hervor, was du eigentlich wissen möchtest. Ob du ihr Unterhalt zahlen musst? Ob das Kind bei dir wohnen darf? Ob es um das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht geht? Geht es darum, dass sie deinem Sohn Unterhalt zahlen muss?
Wenn es um den Kindesunterhalt geht, dann ist ja klar, dass sie bei deinem Einkommen Unterhalt für das Kind zahlen müsste. Und hier gilt das gleiche Recht für alle: Der Unterhaltspflichtige (hier die Mutter) muss ALLE MITTEL aufwenden, um den Kindesunterhalt sicher zu stellen!!!
Und da ihr Mann für sie aufkommen muss, kann sie ihre Kräfte für den Unterhalt nutzen.
Ich weiß nicht, warum der Anwalt von einer Klage abrät. Die Gesetze gelten ja nicht nur für unterhaltspflichtige Väter… NEIN… sie sind auch für die Mutter gültig!
Ich kann dir noch einen Tipp geben. Wenn du mit den Aussagen deines Anwalts nicht so zufrieden bist, dann hol dir doch von einem anderen die Meinung ein. Das habe ich auch mal gemacht. Klar, musst du dann das Mandat beim alten aufheben,wenn du dich für den anderen entscheidest…aber das ist kein Problem!
Also lass dich mal von einem anderen Anwalt beraten! Hol dir notfalls die Info über die PKH direkt beim Gericht und dann holst du für dein Kind den Unterhalt!!!