Muss die Mutter Kindesunterhalt zahlen?

Hallo,

mein Sohn (12) konnte und wollte nicht mehr bei der Mutter und deren neuen Ehemann wohnen. (häusliche Gewalt).
Jetzt ist er überraschend vor 3 Monaten bei mir eingezogen.
Die Mutter betreut ein Kind(4, geht seit August in den Kindergarten) aus ihrer neuen Ehe (der Ehemann der Mutter verdient sehr gut) und geht ansonsten einem Minijob nach (ca. 360,-€ Verdienst).
Ich habe schon viel darüber gelesen, aber immer mit unterschiedlichem Ausgang. Mal wird geschrieben das die Mutter wegen der Betreuung des anderen Kindes nicht Arbeiten gehen kann, dann mal wieder das ihr neuer Ehemann ihren Selbstbehalt sicherstellt und sie somit ihren Verdienst voll für den Kindesunterhalt einsetzen kann.
Mein Rechtsanwalt hat mir mehr oder weniger von einer Klage abgeraten, ich weiß nicht was ich machen soll. Sollte ich keine PKH bewilligt bekommen habe ich auch noch eine hohe Anwaltsrechnung, das kann ich mir nicht ans Bein binden.
Ich selber verdiene 1260,-€ monatlich.

Habe leider keine Ahnung vom Unterhaltsrecht, und kann Ihnen deshalb nicht weiterhelfen.

Hallo,

Also meines Wissens nach, müsste im Normalfall auch die Mutter Unterhalt zahlen. Jetzt kommt es auf den Verdienst, des jetzigen Ehemanns an *denk* denn, wenn dieser wirklich ausreicht, um die restliche Familie zu versorgen, dann kann es schon möglich sein, dass der Verdienst der Mutter voll anrechnungfähig ist.

Am besten ist, man erkundigt sich da mal übers Jugendamt, die können aufjeden Fall weiterhelfen und das auch noch ohne zusätzliche Kosten für alles.

Ich rede hier etwas aus Erfahrung, denn auch ich lebte einige Jahre von meinem Mann getrennt und die Kinder lebten bei ihm, normalerweise, hätte ich auch Unterhalt zaheln müssen, wenn mein Verdienst mit Gegenrechnung meiner Aufwandtskosten zwecks Arbeit, dann nicht unter dem Selbstbehalt gelegen hätte.

Aber wie gesagt kostengünstig ist der Weg zum Judendamt, die beraten und regel solche Dinge ohne irgendwelche Kosten ;o)) kleiner Tipp am Rande

liebe Grüße und viel Glück

Hallo und Danke für Deine Antwort,

der Ehemann der Mutter verdient ca. 2500 - 3000 Euro (eher noch mehr, sie weigern sich auch trotz Anwalt die Einkünfte offen zu legen).
Beim Jugendamt war ich auch schon, dort wurde aber nur abgewunken, es hat die Sachbearbeiterin nicht interessiert was der Ehemann verdient, sie meinte nur die Mutter könnte nicht dazu verpflichtet werden Arbeiten zu gehen wegen der Betreuung des anderen Kindes.
Ich frage mich manchmal wo die Gerechtigkeit bleibt, ich als Mann war immer dazu bereit KU zu zahlen und wäre auch nicht einfach so davon los gekommen.
Normalerweise würde ich die Sache auch auf sich beruhen lassen, das Verhalten der Mutter mir gegenüber und mittlerweile auch unserem Sohn gegenüber lässt mich aber zu dem Schluss kommen das ich weiter machen möchte.
Meine Anwältin meinte zwar das es auch eine sog. „Hausmannrechtssprechung“ gibt und der BGH schon in einem ähnlichen Fall entschieden hat das die Mutter KU zahlen müsste. Aber nach ihrer Einschätzung hält sie die Erfolgsaussichten als sehr gering.
Sie würde um Prozesskostenhilfe beantragen zu können auch die Klageschrift verfassen, diese müsste ich aber selber zahlen (ca. 400€) wenn das Gericht die PKH ablehen würde. Diese Kosten kann ich mir nicht ohne weiteres ans Bein binden und versuche im I-net mal ein paar unabhängige Meinungen zu erfahren.

Gruss

Hallo Butsch

Bei deinem Einkommen und einem Kind, das du ja „unterhalten“ musst, denke ich schon, dass du PKH bekommst. Schließlich wird bei dem Antrag wirklich so ziemlich alles berücksichtigt. Also auch Kredite, die du selber abzahlst… Geh doch einfach mal mit allen deien Unterlagen zum Gericht (Amtsgericht) und frag mal direkt vor Ort nach, ob man unter diesen Umständen PKH gewähren würde. Dann hast du jedenfalls eine verbindliche Antwort.

So und jetzt dazu, wer den Unterhalt der Frau sicherstellen muss: Wenn deine EX wieder verheiratet ist, muss ihr Mann oder sie selber dafür sorgen, dass sie alles bekommt, was sie braucht. Ab der Hochzeit bist du ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig!

Und natürlich kann sie selber einem Minijob nachgehen, denn das Kind ist ja bereits im Kindergartenalter. Es gibt darüber zwar ein neues Gesetz, aber ich weiß nicht, ob es nur für die neueren Scheidungen gilt oder auch für die älteren. Aber die Kindergartenzeit kann sie ja entsprechend nutzen!

Leider geht aus deinem Text nicht klar hervor, was du eigentlich wissen möchtest. Ob du ihr Unterhalt zahlen musst? Ob das Kind bei dir wohnen darf? Ob es um das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht geht? Geht es darum, dass sie deinem Sohn Unterhalt zahlen muss?

Wenn es um den Kindesunterhalt geht, dann ist ja klar, dass sie bei deinem Einkommen Unterhalt für das Kind zahlen müsste. Und hier gilt das gleiche Recht für alle: Der Unterhaltspflichtige (hier die Mutter) muss ALLE MITTEL aufwenden, um den Kindesunterhalt sicher zu stellen!!!
Und da ihr Mann für sie aufkommen muss, kann sie ihre Kräfte für den Unterhalt nutzen.

Ich weiß nicht, warum der Anwalt von einer Klage abrät. Die Gesetze gelten ja nicht nur für unterhaltspflichtige Väter… NEIN… sie sind auch für die Mutter gültig!

Ich kann dir noch einen Tipp geben. Wenn du mit den Aussagen deines Anwalts nicht so zufrieden bist, dann hol dir doch von einem anderen die Meinung ein. Das habe ich auch mal gemacht. Klar, musst du dann das Mandat beim alten aufheben,wenn du dich für den anderen entscheidest…aber das ist kein Problem!

Also lass dich mal von einem anderen Anwalt beraten! Hol dir notfalls die Info über die PKH direkt beim Gericht und dann holst du für dein Kind den Unterhalt!!!

Hallo.

Grundsätzlich ist es aufgrund einer Gesetzesänderung der Mutter zumutbar arbeiten zu gehen sobald das Kind in den Kindergarten geht (ab 3 Jahren). In diesem Fall müsste sie zumindest einen Teil ihres einkommens für den Kindesunterhalt einsetzen.

Hier nun mein Rat: Bevor Sie zum Gericht gehen, sollten Sie den kostenlosen Weg über das Jugendamt versuchen. Dort kann man sich auf der Abteilung für Kindesunterhalt kostenlos beraten lassen. Meistens können die Leute dort bereits wichtige rechtliche Sachen im Vorfeld regeln wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ist wichtig für die Unterhaltsberechtigung) auf Sie zu übertragen und die Mutter schriftlich aufzufordern zur Unterhaltsberechnung auf dem Jugendamt zu erscheinen. Außerdem ist es sehr viel einfacher mit einem Dokument vom Jugendamt z.B. das Kindergeld auf sich umschreiben zu lassen. Auch eine eventuelle Änderung der Steuerklasse (z.B. von 1 auf 2) oder die Eintragung des Kindes auf der Steuerkarte ist damit erheblich einfacher. Auch ist das Jugendamt in der Lage rechtsverbindliche Dokumente zu erstellen, die es einem wesentlich erleichtert manche Sachen gerichtlich durchzusetzen.

Noch etwas: Keine Angst vor dem Jugendamt. Die dürfen in so einem Fall nur das Tun was Sie ihnen erlauben. Aber der Zuständige Mitarbeiter müsste Sie darüber informieren.

Bezüglich der Prozesskostenbeihilfe sehe ich bei Ihrem Einkommen keinen Grund für eine Ablehnung (natürlich vorausgesetzt dass Sie nicht noch irgendwo ne Million versteckt haben). Denn auf dem Antrag für die PKH muss man alles offen legen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit erst einmal helfen. Falls noch Fragen auftauchen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo und Danke für die Antwort,

beim Jugendamt war ich schon, dort hat die Sachbearbeiterin nur abgewunken, sie meinte die Mutter betreut ein Kind, alles andere hat sie nicht interessiert (dem Kind bei mir steht ja auch kein Unterhaltsvorschuss mehr zu da er schon 12 ist).
Ich fühle mich überall missverstanden, es ist wohl sehr ungewöhnlich das eine Mutter auch Kindesunterhalt zahlen sollte, ansonsten weiß ich nicht warum ich dort so abgewimmelt wurde. Väter werden immer zur Kasse gebeten, bei Müttern wird irgendwie „automatisch“ davon ausgegangen das sie erstmal nicht zahlen müssen.
Manchmal frage ich mich wo die Gerechtigkeit bleibt???
MfG

Hallo butsch1977,

weil die Frage nun nicht direkt formuliert war, nehme ich einfach mal an, dass du Unterhalt von der Mutter für euer gemeinsamen Sohn beanspruchen möchtest (?)

Nun bin ich kein Anwalt und deine Anfrage etwas aussergewöhnlich, allerdings habe ich mich in 2 Scheidungen sehr gut eingelesen und kenne mich dadurch ein wenig aus. Dies nur zur Beurteilung meiner Antwort.

Also der Verdienst deiner ExFrau bzw. der Mutter deines Sohnes, liegt ja weit unter dem Selbstbehalt.
Womit sie also den Unterhalt nicht sicherstellen kann.
Weiter kann sie nicht zu einem Unterhalt aus „fiktivem Einkommen“ herangezogen werden, wenn sie zum einen die Betreuung eines weiteren 4-jährigen Kindes sicherstellen muss und auch bislang vom Verdienst ihres jetztigen Ehemanns mitunterhalten wurde.

Dieser Mann wiederum wird wohl, wenn sonst keine Ausnahmen vorliegen, als nichtleiblicher und nichtsorgeberechtigter Adoptivvater auch nicht unterhaltspflichtig sein, für euren Sohn.
Er hat zwar eine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Frau, aber der dient dann eben auch nur zur Sicherstellung ihres Bedarfs und nicht von ihren Unterhaltspflichten.

Also ich sehe nicht, dass eine Unterhaltsklage erfolgreich sein kann und kann mir nicht vorstellen, dass darum PKH bewilligt werden wird, weil ja zu den Bedingungen der PKH doch auch gehören, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die Frage wäre höchstens, ob man dennoch einen PKH-Antrag stellt um auf diesem Weg vorzutasten ob von dieser Seite eine Erfolgsaussicht gesehen wird.

Ich würde nicht klagen.

Alles Gute für Euch.

Leider kann ich Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Hallo,

Es gibt verschiedene BGH Urteile die da so lauten das die Mutter ihren (geringen) Verdienst einsetzen muss da sie vom neuen Ehemann voll versorgt werden kann.
Meine Anwältin meinte wenn der Ehemann der Mutter nicht bereit ist sein Einkommen offen zu legen dann ist davon auszugehen das dort genügend vorhanden ist damit die Mutter vom Ehemann voll versorgt werden kann.
So würden auch die Gerichte denken und dann wäre es sehr wahrscheinlich das PKH bewilligt werden würde.

Du weißt nicht zufällig was es kostet wenn ein Anwalt eine Klageschrift vorbereitet damit PKH bewilligt werden kann, oder?

Hallo,

ich mach es kurz,

die Mutter ist zum regelunterhalt verpflichtet! Eine klage würde ich anstreben, sie haben anspruch auf PHK. da die frau verheiratet ist und auch ein 2tes kind hat , befreit sie das dennoch nicht von der unterhaltspflicht. ich schlage vor sie gehen zum jugendamt und veranlassen da einen tietel erst mal. ihren anwalt können sie ggf. bitte wechseln.sie muss zahlen!

ich muss darauf hinweisen, dass dies keine rechtsberatung ist.
lassen sie sich nicht verrückt machen, sie ist verpflichtet den unterhalt zu zahlen. das kind ist im kindergarten , sie kann halbtags oder dreivierteltags arbeiten , sie ist gesteigert obliegenheitsverpflichtet.

viel erfolg und nicht aufgeben, sie haben rechte als vater

Hallo Butsch1977,

leider bin ich hier nicht der richtige Ansprechpartner, ich empfehle hier im Forum einen rechtsanwalt zu fragen.

Gruß Otto

Hallo,

Ich habe selbst den selben Fall.
Das BGB sagt ausdrücklich das der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt, verpflichtet ist Unterhalt zu leisten. Das BGH hat entschieden das es für Deine Exfrau zumutbar und sie verpflichtet ist zu arbeiten um den Unterhalt zu sichern.
Dein Anwalt rät Dir deswegen ab weil zwar das Gesetz eindeutig aber die Rechtsprechung bzw. Auslegung des Gesetzes unterschiedlich ist. Wenn Du wirklich Unterhalt für Deinen Sohn haben möchtest, rate ich Dir zu Klagen aber stelle Dich auf ein langwieriges Gerichtsverfahren ein das bis zum OLG geht. Las den PKH Antrag im Vorfeld vom Gericht genehmigen. Lehnt das Gericht Deinen PKH ab, hat auch Dein Prozeß keine Aussicht auf Erfolg.

Viele Grüße

Byrdi

Hallo,

es gibt die Möglichkeit eine Beistandschaft über das zuständige Jugendamt zu beantragen. Die Belange des Kindes, in diesem Fall bzgl. des Kindesunterhalts, werden dann vom Jugendamt übernommen. Offene Fragen lassen sich weitgehend in einem Vorgespräch klären. Diese Beistandschaft lässt sich jederzeit wieder kündigen. Ich habe diesen Weg selbst eingeschlagen, da mein getrennt lebender Ehemann den Kindesunterhalt nach Entfall des Ehegattenunterhalts nicht anpassen wollte. Die Beistandschaft ist kostenlos und zum Wohl des Kindes. Es lassen sich Differenzen leichter umgehen, da die Abwicklung über Dritte läuft.
Viel Glück!

Hallo,

das Jugendamt hat eine Beistandschaft abgelehnt.

Nochmal Hallo.

In diesem Punkt sind wir uns einig: Im Unterhaltsrecht gibt es keine Gerechtigkeit für Männer. So ist auch meine Erfahrung. Auch musste ich schmerzlich feststellen dass auf dem Jugendamt nichts passiert wenn man die nicht andauernd nervt. Und ich musste lernen, dass es eine Menge Geld kostet wenn man trotzdem zu seinem Recht kommen will. Aber nichts desto trotz habe ich nach fast 3 Jahren Kampf vor Gericht eine (im Nachhinein) für beide Seiten akzeptable Lösung erstritten. Dabei habe ich zwischendurch auch resigniert und dachte: das darf doch alles nicht wahr sein. Die darf alles und ich nichts. Das ganze hat eine Menge Nerven gekostet. Aber im Nachhinein hat es sich ausgezahlt dass ich damals nicht aufgegeben habe. Aber das müssen Sie für sich selbst entscheiden ob Sie weiter machen wollen. Ich persönlich kann es Ihnen nur raten.

MfG
fwbr2006