Hallo,
meine Beihilfe moniert, dass die PZN auf einem Rezept über ein Antibiotikum nicht lesbar war und verweigert deshalb die Erstattung des Betrages. Von meinem Hausarzt habe ich die Info bekommen, dass diese Nummer nur auf Rezepten für gesetzlich Versicherte stehen muß. Die zuständige Ärztekammer konnte mir auch keine Antwort darauf geben. Nun frage ich mal hier.
Und wie soll die Beihilfe sonst wissen, welches Medikament sie erstatten soll?
Hier wird z.B. überhaupt nicht zwischen Kassen- und Privatrezept unterschieden.
Gruß,
Kannitverstan
äh, das steht doch auf dem Rezept in Klartext drauf
Soweit ich weiß hatte die PZN mit den Kassen anfangs gar nichts zu tun sondern diente der Logistik. Das hat sich geändert, aber so ganz blöd ist die Frage drum doch nicht. Vielleicht haben verschiedene Leute drum auch unterschiedliche Wissensstände (aus unterschiedlichen Epochen).
VG
J~
Danke für Eure Bemühungen, eine eindeutige Antwort scheint es nicht zu geben.
doch - die PZN muss drauf sein - steht in beiden Links, die du bekommen hast
dass dein Arzt das nicht weiß … tja schade … evtl. könntest du ihn wissensmäßig mal etwas aufhübschen?
Gruß H.
Ich lese hier mit gewissem Interesse… Offenbar muss die PZN nicht bei handschriftlich ausgefüllten Rezepten drauf … Okay.
Und offenbar auch dann nicht, wenn der Computer als blosse Schreibmaschine zum ausfüllen des Rezeptes genutzt wurde und das Rezept nicht durch eine Praxisverwaltungssoftware erzeugt wurde.
Wie man das dem Rezept dann ansehen will? Da fehlt es mir an Ideen…
Sebastian
Quelle:
Jaha aus Sicht des Arztes vielleicht nicht, aber für den ist ein Rezept ja auch nur eine Verordnung und weder Lieferschein noch Rechnung. Aus Sicht der Apotheke aber schon Und vorhin las ich noch wo, dass selbst Rezepte mit Rezepturen zwingend(?) eine PZN benötigen. Die darf dann der Apotheker raus suchen wenn er bezahlt werden möchte
VG
J~
Eher ja. Nein. Doch. NEIN. JA…aaargh, besterLinkbattle
Hier steht wieder was anderes
VG
J~
Die PZN muss nicht vom Arzt angegeben werden. Aber die Apotheke bedruckt das Rezept bei Abgabe, u. a. mit der PZN. Und diese muss sehr wohl lesbar sein, damit die Kasse die Kosten zurückerstatten kann.
Haben das in der Apotheke täglich. Manchmal sind die Rezepte so dämlich ausgestellt, weil der Arzt handschriftlich kreuz und quer über das Rezept kritzelt. Da bedrucken wir dann schonmal auch die Rückseite.
Evtl kannst du mal in der Apotheke nachfragen, ob sie dir das Rezept auf der Rückseite nochmal mit dem Abgabedatum nachquittiert, das geht. Musst halt erklären warum. Normal gibts da keine Probleme.
Hallo Xerxes2016,
habe die Diskussion jetzt verfolgt und erstmal eine kurze Frage:
War die PZN auf dem Rezept nicht eingetragen oder war sie nur schlecht lesbar?
Dein
Ebenezer