Guten Tag,
in einem Auto wurde durch einen Mitfahrer ein Schaden in der Windschutzscheibe verursacht, die Scheibe muss ausgetauscht werden. Der Mitfahrer hat beim Einladen ein Möbelstück gegen die Windschutzscheibe geschoben.
Nun hat die Versicherung geschrieben, sie werde den Schaden nicht bezahlen.
Zitat:
Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich gemäß des § 249 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Zeitwert der beschädigten Sache. D.h. unter Berücksichtigung des Anschaffungsdatums und des Anschaffungskaufpreises ist die Abnutzung des beschädigten Gegenstandes entsprechend in Abzug zu bringen.
Die Lebensdauer einer Kfz-Frontscheibe wird von Sachverständigen mit ca. 150.000 Km Laufleistung bemessen. Ursache hierfür sind die Belastungen der normalen Fahrzeugnutzung durch z.B. Steinschläge o.a… In dem in Rede stehenden Schadensfall liegt eine Laufleistung von ca. 200.000 Km zugrunde.
Demnach wurde die durchschnittliche Lebenserwartung der Frontscheibe bereits überschritten.
Zitat Ende.
Die Scheibe ist kaputt - vorher war sie heil. Für mich ist deren Argument unlogisch, denn das ganze Fahrzeug ist nun fahruntauglich. Ist der Zeitwert des Autos auch schon abgelaufen und würde die Versicherung es auch nicht zahlen, wenn sie den Motor beschädigt hätte u.ä.? Ich kann mir nicht vorstellen, dass deren Argument in allen Fällen greift.
Ich würde mich freuen, wenn, jemand der sich auskennt, meine Frage beantwortete.
Vielen Dank.