Muss die Provision gezahlt werden?

Hallo.
Wir haben vor einigen Tagen ein Reihenhaus auf einem Internetportal gefunden. Diese wurde von einem Makler angeboten. Wir haben den Makler kontaktiert und einen Besichtigungstermin vereinbart. Beim Besichtigungstermin waren auch die Vermieter dabei und eigentlich haben nur die Vermieter uns das Reihenhaus gezeigt. Der Makler hat eigentlich nix weiter gemacht, er hat immer die Vermieter gefragt bevor er uns irgendwelche weiteren Infos gegeben hat, das aber während unserer Anwesenheit, also totaler Quatsch. Dann ist der Makler gegangen und wir haben noch kurz mit den Vermietern allein gesprochen. Die Vermieter sagten dann " Hätten sie mal bis morgen gewartet,morgen steht das Reihenhaus in der Zeitung, dann hätten sie die Provision nicht zahlen müssen" … Aus einem längeren Gespräch ist dann hervorgegangen, das die Vermieter eigentlich nix mit dem Makler zu tun haben,sie haben mit ihm keinen Vertrag.Der Makler hat eine Anzeige des Reihenhauses in der Zeitung gelesen und hat dann die Vermieter gefragt ob er sich um die Vermittlung kümmern dürfte. Die Vermieter haben dem zugestimmt,aber keinen Vertrag oder ähnliches gemacht,sie müssen also auch nix an den Makler zahlen. Nun haben wir mit den Vermietern gesprochen ob wir nicht den Makler da raus halten können. Die Vermieter sind damit einverstanden. Nun habe ich mir das aber leichter vorgestellt als es ist. Ich habe online nachgelesen ob man das überhaupt darf. Dort steht das die Auftraggeber den Makler dann trotzdem bezahlen müssen und wir auch. Aber die Vermieter haben ja garkeinen Vertrag mit dem Makler und haben ihm auch keinen Auftrag gegeben,der Makler ist wie schon gesagt auf die Vermieter zugekommen und hat gefragt ob er sich kümmern „DARF“ .
Kann da jemand helfen?

Hallo Frau Wilske,

sicher hat der Makler sich ungeschickt und inkompetent verhalten, dennoch wird er Anspruch auf Courtage haben und zwar in der Form, wie er Ihnen die Wohnung in seinem Exposé angeboten hat.

Die Maklercourtage ist verdient mit der „Ursächlichkeit“ der Information und Vermittlung. Sie Frau Wilske haben Kenntnis von der angebotenen Immobilie durch den Makler erhalten und auch dessen Tätigkeit durch Ihr Handeln akzeptiert. Damit ist ein Maklervertrag zustande gekommen.

Bedenklich finde ich die Reaktion des Vermieters. Dieser hat genehmigt dass der Makler seine Wohnung anbietet und ihm Mietinteressenten zuführt. Wenn er jetzt damit einverstanden ist, den Makler „zu umgehen“, dann hat das nichts mehr mit Seriösität zu tun und ich hätte als Mietinteressent allergrößte Bedenken, wann sich der Vermieter im zukünftigen Mietvertragsverhältnis zu mir als Mieter, so unfair über Vereinbarungen und getroffene Abreden hinwegsetzen wird.

Ein guter Beginn für ein vertrauensvolles Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sieht anders aus.

Ihr Thorsten Hausmann

Die Maklergebühr zahlt in der Regel immer der Käufer und nicht die Verkäufer. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, ein Haus oder eine Wohnung für ihn zu verkaufen, muss ein Vertrag gemacht werden. Hier wird unter anderem geregelt, ob der Verkäufer nur über den Makler verkaufen oder auch selbst tätig werden kann. Aber ohne Vertrag geht nichts. Da könnte ja jeder im Internet nach Verkaufsobjekten forschen und dann auf eingene Rechnung tätig werden.
Herta Bassauer

Guten Tag,

Sie haben die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen! Der Makler hat Ihnen die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages gegeben! Das ist die eigentliche Maklerleistung!! Warum wollen Sie den Makler für seine Leistung (egal wie Sie diese bewerten hat er nunmal eine Leistung erbracht) nun nicht bezahlen?! Dafür fehlt mir leider jegliches Verständnis. Wenn Sie keinen Makler bezahlen möchten dann sollten Sie auch keinen Makler in Anspruch nehmen!

Gruß

WoBo

haben vor einigen Tagen ein Reihenhaus auf einem

Internetportal gefunden. Diese wurde von einem Makler
angeboten. Wir haben den Makler kontaktiert und einen
Besichtigungstermin vereinbart. Beim Besichtigungstermin waren
auch die Vermieter dabei und eigentlich haben nur die
Vermieter uns das Reihenhaus gezeigt. Der Makler hat
eigentlich nix weiter gemacht, er hat immer die Vermieter
gefragt bevor er uns irgendwelche weiteren Infos gegeben hat,
das aber während unserer Anwesenheit, also totaler Quatsch.
Dann ist der Makler gegangen und wir haben noch kurz mit den
Vermietern allein gesprochen. Die Vermieter sagten dann "
Hätten sie mal bis morgen gewartet,morgen steht das Reihenhaus
in der Zeitung, dann hätten sie die Provision nicht zahlen
müssen" … Aus einem längeren Gespräch ist dann
hervorgegangen, das die Vermieter eigentlich nix mit dem
Makler zu tun haben,sie haben mit ihm keinen Vertrag.Der
Makler hat eine Anzeige des Reihenhauses in der Zeitung
gelesen und hat dann die Vermieter gefragt ob er sich um die
Vermittlung kümmern dürfte. Die Vermieter haben dem
zugestimmt,aber keinen Vertrag oder ähnliches gemacht,sie
müssen also auch nix an den Makler zahlen. Nun haben wir mit
den Vermietern gesprochen ob wir nicht den Makler da raus
halten können. Die Vermieter sind damit einverstanden. Nun
habe ich mir das aber leichter vorgestellt als es ist. Ich
habe online nachgelesen ob man das überhaupt darf. Dort steht
das die Auftraggeber den Makler dann trotzdem bezahlen müssen
und wir auch. Aber die Vermieter haben ja garkeinen Vertrag
mit dem Makler und haben ihm auch keinen Auftrag gegeben,der
Makler ist wie schon gesagt auf die Vermieter zugekommen und
hat gefragt ob er sich kümmern „DARF“ .
Kann da jemand helfen?

Es hat niemand gesagt das wir das nicht zahlen wollen. Und das Reihenhaus habe ich auf einer Immobiliensuchseite gefunden und habe dann einfach nur die Nummer gewählt.Dabei habe ich leider nicht darauf geachtet das es sich hierbei um einen Makler handelt. Ich wollte lediglich wissen wie das rechtlich aussieht, da zwischen Vermietern und Makler ja kein Vertrag besteht. Aber danke für Ihre Antwort.

Es besteht aber kein Vertrag zwischen Vermieter und Makler. Der Makler ist durch eine Zeitungsanzeige auf das Reihenhaus Aufmerksam geworden und hat dann die Vermieter gefragt ob er sich um die Vermittlung kümmern darf. Es ist also nichts geregelt ob die Vermieter auch selbst tätig werden dürfen. Und was das betrifft, sind die Vermieter selbst tätig.Erst dieses WE war wieder eine Anzeige in der Zeitung die von den Vermietern inseriert wurde. Was heisst das also in diesem Fall?

Da der Vermieter (Besitzer) keine diesbezüglichen Vertrag mit einem Makler abgeschlossen, der verhindert, dass er nicht selbst verkaufen darf, kann keine Provision erhoben werden.
Herta Bassauer

Der Makler ist als sogenannter Nachweismakler aufgetreten. Ein Vertrag ist aufgrund seiner Exposéschaltung im Internet, Ihrer Kontaktaufnahne zu ihm und der Vermittlung des Besichtigungstermins an dem auch die Vermieter teilgenommen haben, rechtwirksam zustandegekommen. Machen Sie jetzt noch den letzten Schritt und unterschreiben eine Mietvertrag über diese Wohnung, die vom Vermieter gegengezeichnet wird, dann sind Sie verpflichtet, dem Makler sein übliches Honorar, das sind 2,38 Monatskaltmieten incl. MWST oder 2 Monatskaltmieten zzgl MWST, zu zahlen.

Moin!
NeeNee… Helfen kann Ihnen keiner. Denn der Makler hat das Recht, zu makeln. Auch hatte er den Verkäufer um Erlaubnis gebeten. Und allein DURCH DEN MAKLER kam der Kontakt zum Verkäufer zustande. Ein Klasiker!
Sie werden den Makler zahlen müssen, wenn Sie das Haus kaufen, denn er hat auch Ihren Namen, Adresse etc.
DAS IST LEIDER SEIN RECHT.
Und wenn Sie das Haus kaufen und sich mit dem Makler auf einen Rechtsstreit einlassen: Sie werden den Prozess verlieren und dann den Makler zahlen müssen – PLUS Gerichts- und Anwaltskosten, etc.
Da gibt es schon huntderte von Gerichtsurteilen, weil viele gern einen Makler umgehen wollen…
Gruß
MK

hallo,
verstehe den Makler jetzt nicht, ohne Vermittlungsvertrag bekommt er auch keine Geld …so sehe ich das jetzt.
Weiss aber nix genaues…

lisa

Hallo,
leider musst Du die Provision an den Makler zahlen, da er ja für Dich tätig war in dem er Dir den Kontakt zu den Vermietern hergestellt hat. Dass er keinen Vertrag mit den Vermietern hat ist nicht relevant.

Sorry und Gruß
Udo

Hallo Pia,

im Prinzip Ja !

Mündliche Absprachen gelten auch. Aufgrund der Tätigkeit des Maklers ist das Haus vermittelt worden.

Wenn er von niemand einen Auftrag hatte, ist es eine moralische Frage, bzw. Verhandlungssache, ob oder wie viel Sie Ihm geben.

Ich würde ihm zuerst die Hälfte oder sogar weniger anbieten, da er wie man gesehen hat keine, oder sehr wenig Arbeit damit hatte.

Beste Grüße
hardy

Hallo,
durch die Zusage der Vermieter an den Makler und seine geduldete Anwesenheit bei der Besichtigung ist meiner Meinung nach ein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Damit muss wohl die Provision gezahlt werden.