Muss die Riesterrente geändert werden?

Die Klausel, dass Riesterrentensparer wenn sie ins europäische ausland gehen ihre förderungen zurückzahlen müssen wiederspricht dem EU-Recht.
Nun wurde der BRD angedroht, vor den europäischen Gerichtshof zitiert zu werden, wenn das nicht geändert wird.
Mal sehen, was der Gesetzgeber macht.
Quelle: http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php…
Grüße
Raimund

Die Klausel finde ich aber völlig in Ordnung. Schließlich basiert die Riester-Rente auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wenn nun der Versicherte die Zulagen und Steuerermäßigungen kassiert und dann bei Auszahlung der Rente ins Ausland verschwindet (wo eine Besteuerung in Deutschland nicht garantiert werden kann), wäre das ganze System im Eimer.

Aber die EU-Kommission sieht das wahrscheinlich ganz anders.

Grüße

Steevvee

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