Muß die S-Bahn die Kosten erstatten?

Hallo, vergangenen Donnerstag hatte ich einen Behandlungstermin. Die Münchner S-Bahn blieb fast eine Stunde zwischen zwei Stationen stehen, da - so die Durchsage des Fahrers - eine Weiterfahrt wegen eines Polizeieinsatzes etliche Stationen weiter nicht möglich war. Meinen Behandlungstermin konnte ich wegen der großen Zeitverzögerung nicht mehr einhalten umd mußte unverrichteter Dinge wieder zurückfahren.
Damit sind die Fahrtkosten für die Katz gewesen und ich möchte nun wissen, ob der Beteiber der S-Bahn die Kosten ersetzen muß.

Nein, muss er nicht.
denn Polizeieinsatz = Höhere Gewalt.
Kein irgendwie geartetes Verschulden der Bahn, etwa wegen mangelnder Wartung oder so etwas.
und schon dann wäre es schwierig Schadenersatz zu verlangen.

Ich mag solche Fragen und solche Frager !

:smile:

Vielleicht könnte man sein Glück bei den Erben desjenigen versuchen, der sich da ein paar Stationen weiter vorne vor den Zug geschmissen hat…

woher weißt du, daß er tot ist?

Wenn du dir bei Gelegenheit den Aushang der Fahrgastrechte in der S-Bahn durchliest, dann wirst darin finden, dass Kostenerstattung beim Nicht-Einhaltung-Können von Terminen wegen Zugverspätung sogar expressis verbis ausgeschlossen ist.

Gruß
F.

Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, zumal wenn der Polizeieinsatz so lange dauert

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Allerdings kriegt man ab 1h Verspätung 25% der Fahrtkosten erstattet (Verkehrsverbünde haben teilweise andere Regelungen). An den Bahnhöfen und beim Zugbegleitpersonal gibt es dafür ein Fahrtgastrechteformular. Das auszufüllen ist relativ unkompliziert (im Wesentlichen gibt man bloß die Bankverbindung an).

Experten am Werk. Grandios.

Ja, die Fahrtkosten sind zu erstatten (Fahrtabbruch). Geh zum Service-Center oder reiche das schriftlich ein. Bestenfalls hast du Bestätigungen (Arzttermin, Verspätungsbescheinigung der S-Bahn).

[§ 17 Abs. 4 Gemeinschaftstarif der im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (Münchner Verbundtarif) vom 11.12.2016.]

Die Begründung ist erstmal falsch. Auch Streik oder Schnee sind eigentlich höhere Gewalt. Zählt aber nicht für die Bahn, zu spät ist zu spät und je nach Dauer gibt es Geld zurück. Ist nun schon ein paar Jährchen so. Bitte nicht mit irgendwelchen Entschädigungen verwechseln. Wenn also z.B. der Doc wegen dem ausgefallenen Termin ein Ausfallhonorar in Rechnung stellt, muss die Bahn hier nicht haften.
Für die S-Bahn in München kann man sich hier schlau machen (S. 19 bzw. §18). In anderen Verkehrsverbünden können andere Regelungen gelten.

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Naja - ich hab mal ca. 6 Monate auf eine Erstattung warten müssen, und erst, als ich mich bei mehreren Stellen beschwert habe, habe ich einen Anruf bekommen, dass ich nicht so ungeduldig sein möge - man habe das Geld (zufällig am Tag der Beschwerde) doch „schon“ überwiesen.

Nein.

Hättest Du selber vielleicht mal tun sollen. Denn da steht statt

was ganz anderes:
„In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung …“
(https://www.mvg.de/dam/mvg/footer/gemeinschaftstarif/mvv-gemeinschaftstarif.pdf, §17 Abs. 4)

Ich hätte nicht genauer lesen sollen, sondern genauer/ausführlicher schreiben, denn meine Antwort sollte sich nur auf den -etwas verquast formulierten- Aspekt „Kostenerstattung beim Nicht-Einhaltung-Können von Terminen“ beziehen (wie es ElBuffo dann später unmissverständlicher hinbekommen hat).

Gruß
F.

Ich habe das in den letzten Monaten jetzt insgesamt zwei Mal in Anspruch genommen. Die Bearbeitungszeit lag jeweils bei ca. zwei Wochen.

Bis jetzt haben die noch nicht mal geantwortet!