Muß die Schufa das Löschungsdatum angeben?

Nehmen wir mal an, Herr Muster hat eine titulierte Eintragung in seiner Schufaauskunft, welche von einem Inkassobüro stammt.
Seit dem Jahr 2003 werden die Daten nun bei der Schufa bevorratet.
Im Januar 2010 wurde dem Eintrag ein Vermerk hinzugefügt, der aussagt, das die Forderung erledigt sei.

Die Schufa aber bevorratet weiterhin diese Daten und sieht nicht ein, sie zu löschen.

Auf schriftliche Anfrage von Herrn Muster, wann dieser Eintrag gelöscht wird, erhält er nur ein Formblatt, auf dem ebenfalls kein Löschungsdatum vermerkt ist.

Herr Muster ist der Annahme, das er ein Anrecht darauf hat zu erfahren, wann dieser Eintrag gelöscht wird, andernfalls möchte er den Eintrag sperren lassen, da keine Angabe über die Speicherdauer erfolgt.

Wie ist dies rechtlich zu sehen?

Dies könnte wohl daran liegen, dass die Regelspeicherzeit - auch für erledigte Fälle - 3 Jahre beträgt.

Die Homepage der Schufa müsste dir dazu genug Auskunft geben.

Gruss HighQ

Hallo!

Herr Muster ist der Annahme, das er ein Anrecht darauf hat zu
erfahren, wann dieser Eintrag gelöscht wird,

Woraus sollte sich dieses Anrecht ergeben? Die Schufa ist ein Verein, der seine Mitglieder vor Ausfällen schützen soll - und kein Vermittlungsservice für Mathe-Nachhilfelehrer, die Herrn Muster sanft auf den Lösungsweg seines Problems („x=2010+3“) führen.