Vielen vielen Dank,
nun würde ich gerne eine Nachfrage stellen:
muss eine Antwort schriftlich erfolgen oder wird eine telefonische Zusage / Absage auch als ausreichend gelten?
Gibt es irgendwo im Gesetz nachzulesen? Welche Paragrapfen konkret?
Was ist mit den einfachen Schreiben, z.B. einer Bewerbung? MUSS / SOLL da eine Mitteilung gemacht werden, dass das Schreiben mindestens angekommen und in der Verarbeitung sei?
Was ist mit den einfachen Schreiben, z.B. einer Bewerbung?
MUSS / SOLL da eine Mitteilung gemacht werden, dass das
Schreiben mindestens angekommen und in der Verarbeitung sei?
Was hat diese Frage mit dem Thema dieses Boards zu tun ?
verzögern mehrere Wochen mit einer Antwort, ist es nicht rechtswidrig?
Und damit ist es ein Frage für das Board „Allgemeine REchtsfragen“. Wenn der Angeschriebene eine Behörde ist, käme auch „Ämter und Behörden allgemein“ in Frage.
verzögern mehrere Wochen mit einer Antwort, ist es nicht rechtswidrig?
Und damit ist es ein Frage für das Board „Allgemeine
REchtsfragen“. Wenn der Angeschriebene eine Behörde ist, käme
auch „Ämter und Behörden allgemein“ in Frage.
Du bist ja einer ))
Eigentlich habe ich meine Frage genau dort eingesetzt. Wie sie HIER gelandet hat - keine Ahnung.
Mir wäre aber trotzdem lieber, wenn Du versuchst nicht nach meinen Schwächen und Felern zu suchen, sondern mir zu helfen.
Es ist doch egal, wen ich anschreibe.
MUSS die Antwort kommen? Schrifftlich? Wo sind Gesetze dazu zu finden?
Eigentlich habe ich meine Frage genau dort eingesetzt. Wie sie
HIER gelandet hat - keine Ahnung.
Ja, aber der erste Satz bezog sich auf eine Rechtsschutzversicehrung. Deswegen hatte der Mod-Kollege, die zweite Frage aus Deinem ursprünglichen Posting entfernt und ins Versicherunsgbrett verschoben.
Dann, als Du hier warst, hast Du die allgemeine Frage wieder eingefügt.
Mir wäre aber trotzdem lieber, wenn Du versuchst nicht nach
meinen Schwächen und Felern zu suchen, sondern mir zu helfen.
Das ist eine meiner Aufgaben als Moderator dieses Boards, sorry.
Es ist doch egal, wen ich anschreibe.
Eben nicht, je genauer Du Dich an die Theamtik eines Boardes hälst umso eher bekommst Du eine kompetente Antwort.
MUSS die Antwort kommen? Schrifftlich? Wo sind Gesetze dazu zu
finden?
Ich würde sagen ja, aber Gesetz und Paragraph dazu suche ich Dir nicht raus. Schau mal ins VVG.