Muss die Versicherung antworten?

Hallo,

der Rechtsschutzversicherung wurde eine schriftliche Anfrage auf Deckungszusage gestellt.

MUSS geantwortet werden?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Antwort?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
mobby_x

[MOD: Artikel inhaltlich beschränkt und verschoben]

Hallo,

die Versicherung muss Dir Antworten und eine Deckungszusagen geben oder ablehnen.

Und sie muss dies zeitnah tun und nicht erst nach z.B. 2 Monaten.

Gruß

Willi

Vielen vielen Dank,
nun würde ich gerne eine Nachfrage stellen:

muss eine Antwort schriftlich erfolgen oder wird eine telefonische Zusage / Absage auch als ausreichend gelten?
Gibt es irgendwo im Gesetz nachzulesen? Welche Paragrapfen konkret?

Was ist mit den einfachen Schreiben, z.B. einer Bewerbung? MUSS / SOLL da eine Mitteilung gemacht werden, dass das Schreiben mindestens angekommen und in der Verarbeitung sei?

Danke!!!

Was ist mit den einfachen Schreiben, z.B. einer Bewerbung?
MUSS / SOLL da eine Mitteilung gemacht werden, dass das
Schreiben mindestens angekommen und in der Verarbeitung sei?

Was hat diese Frage mit dem Thema dieses Boards zu tun ?

Was hat diese Frage mit dem Thema dieses Boards zu tun ?

Könntest Du mir vielleicht auch einfach sagen / schreiben, zu welchem Thema meine Frage besser passen würde???

Wenn die Behörden antworten MÜSSEN, tun es aber nicht, verzögern mehrere Wochen mit einer Antwort, ist es nicht rechtswidrig?

verzögern mehrere Wochen mit einer Antwort, ist es nicht rechtswidrig?

Und damit ist es ein Frage für das Board „Allgemeine REchtsfragen“. Wenn der Angeschriebene eine Behörde ist, käme auch „Ämter und Behörden allgemein“ in Frage.

verzögern mehrere Wochen mit einer Antwort, ist es nicht rechtswidrig?

Und damit ist es ein Frage für das Board „Allgemeine
REchtsfragen“. Wenn der Angeschriebene eine Behörde ist, käme
auch „Ämter und Behörden allgemein“ in Frage.

Du bist ja einer :smile:))
Eigentlich habe ich meine Frage genau dort eingesetzt. Wie sie HIER gelandet hat - keine Ahnung.

Mir wäre aber trotzdem lieber, wenn Du versuchst nicht nach meinen Schwächen und Felern zu suchen, sondern mir zu helfen.
Es ist doch egal, wen ich anschreibe.
MUSS die Antwort kommen? Schrifftlich? Wo sind Gesetze dazu zu finden?

Danke!

Du bist ja einer :smile:))

Danke für die Blumen.

Eigentlich habe ich meine Frage genau dort eingesetzt. Wie sie
HIER gelandet hat - keine Ahnung.

Ja, aber der erste Satz bezog sich auf eine Rechtsschutzversicehrung. Deswegen hatte der Mod-Kollege, die zweite Frage aus Deinem ursprünglichen Posting entfernt und ins Versicherunsgbrett verschoben.

Dann, als Du hier warst, hast Du die allgemeine Frage wieder eingefügt.

Mir wäre aber trotzdem lieber, wenn Du versuchst nicht nach
meinen Schwächen und Felern zu suchen, sondern mir zu helfen.

Das ist eine meiner Aufgaben als Moderator dieses Boards, sorry.

Es ist doch egal, wen ich anschreibe.

Eben nicht, je genauer Du Dich an die Theamtik eines Boardes hälst umso eher bekommst Du eine kompetente Antwort.

MUSS die Antwort kommen? Schrifftlich? Wo sind Gesetze dazu zu
finden?

Ich würde sagen ja, aber Gesetz und Paragraph dazu suche ich Dir nicht raus. Schau mal ins VVG.

Soll ich jetzt einen neuen Artikel erstellen/

Soll ich jetzt einen neuen Artikel erstellen/

… würde ich machen, denn, wie Du siehst, anwortet Dir keiner.

Soll ich jetzt einen neuen Artikel erstellen/

… würde ich machen, denn, wie Du siehst, anwortet Dir
keiner.

Na doch! DU -)

Wirst Du dieses unsere Gelabbere löschen, bitte!
Tschüß