Hallo,
mein Sohn hat sich, als er mit dem Kindergarten (städtisch) auf dem städtischen Spielplatz war, seine neue Jacke mit blauer Farbe beschmutzt. Die Farbe wäscht sich natürlich nicht mehr heraus.
Ich hatte einen Brief an die Stadt geschrieben und die haben ihn an die Versicherung weitergeleitet.
Diese schreibt jetzt, daß die Farbe nicht vom Bauamt dort hingekommen sei, sondern es sich um einen „Kinderstreich“ handelt und sie deshalb nicht bezahlen.
Die Farbe befand sich auf dem Holzgerüst, das als Zugang zur Rutsche dient. Liegt es denn nicht in der Aufsichtspflicht des Kindergartens, die Geräte auf einwandfreien Zustand zu überprüfen? Somit müsste die Versicherung dann doch zahlen, da sich mein Kind in Obhut des KiGa´s befand, oder nicht???
Bitte um Eure Stellungnahme.
Falls die doch zahlen muss, was soll ich genau zurück schreiben an die Versicherung? DANKE !
hallo, Cyba,
meines Wissens muss der Betreiber einer Anlage für den einwandfreien Zustand sorgen, Dazu gehört auch die Sauberkeit.
Du kannst Dich ja auch nicht herausreden, wenn Du im Winter nicht vor Deinem Haus geräumt hast und jemand bricht sich den Fuß: „den Schnee habe ich da nicht hingeworfen!“
Wenn die Gemeinde nicht für die Anlage sorgen kann, dann muss sie sie schließen.
Wenn nicht geschlossen = Haftung.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
danke für Deine Antowrt.
Soll ich denn auch das Beispiel mit dem Schnee räumen angebne?
Nicht daß ich mir mit dem Brief an die Versicherung noch ein Eigentor schieße.
Hallo Cyba,
also da bin ich leicht anderer Meinung. Ich glaube nicht, daß Du die Stadt als Spielplatzbetreiber haftbar machen kannst, da niemand eine Gewähr für 24 Stunden geben kann. Damit ist auch eine Überprüfung der Sauberkeit nicht 24 Stunden, rund um die Uhr machbar.
Ich denke, Du könntest Dich eher an den Kindergarten (was ja in Deinem Fall auch die Stadt ist…) wenden. Dort mit dem Argument, die Kindergärtnerinnen müßten sich über den einwandfreien Zustand der Geräte überzeugen.
Andreas
mein Sohn hat sich, als er mit dem Kindergarten (städtisch)
auf dem städtischen Spielplatz war, seine neue Jacke mit
blauer Farbe beschmutzt. Die Farbe wäscht sich natürlich nicht
mehr heraus.
Ich hatte einen Brief an die Stadt geschrieben und die haben
ihn an die Versicherung weitergeleitet.
Diese schreibt jetzt, daß die Farbe nicht vom Bauamt dort
hingekommen sei, sondern es sich um einen „Kinderstreich“
handelt und sie deshalb nicht bezahlen.
Die Farbe befand sich auf dem Holzgerüst, das als Zugang zur
Rutsche dient. Liegt es denn nicht in der Aufsichtspflicht des
Kindergartens, die Geräte auf einwandfreien Zustand zu
überprüfen? Somit müsste die Versicherung dann doch zahlen, da
sich mein Kind in Obhut des KiGa´s befand, oder nicht???
Bitte um Eure Stellungnahme.
Falls die doch zahlen muss, was soll ich genau zurück
schreiben an die Versicherung? DANKE !
hallo, Cyba,
kannst Du. Nur darfst Du nicht sagen, der Raimund hat mir einen juristischen Rat gegeben. Denn das ist mir verboten.
Eigentlich bewegen wir uns hier im Forum überhaupt auf sehr dünnem Eis. Denn viele Hilfen, die wir hier geben, sind verboten. Beratungen sind Sache von RA, von Versicherungsberatern, von… Und die achten sehr auf ihre Standesareale.
Grüße
Raimund
hallo, Berger,
kannst Du Dich 24 Stunden um die Freihaltung des Weges vom Schnee kümmern?
Und dafür hast Du eine Haftpflichtversicherung.
Denn sonst bräuchtest Du keine, oder?
Genau das gleiche beim Spielplatz: da sich die Stadt nicht 24 Stunden darum kümmern kann, hat sie eine Versicherung dafür abgeschlossen. sonst würde sie sich das Geld dafür sparen können.
Selbst die Schilde: dieser Weg ist im Winter nicht geräumt und nicht gestreut, befreit nicht vor Schadenersartz. Gab´s mal ein Urteil.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
hallo, Berger,
kannst Du Dich 24 Stunden um die Freihaltung des Weges vom
Schnee kümmern?
Nein, kann ich nicht, muß ich mich auch nicht.
Und dafür hast Du eine Haftpflichtversicherung.
Wenn ich geräumt habe und der Schneefall setzt gerade wieder ein: keine Haftung.
Räumen mußt Du nur zu gewissen Uhrzeiten (abhängig vom jeweiligen Wohnort, da das die dortigen Satzungen regeln).
Denn sonst bräuchtest Du keine, oder?
Meine Haftpflichtversicherung hat diese unberechtigten Ansprüche auch abzuwehren.
Genau das gleiche beim Spielplatz: da sich die Stadt nicht 24
Stunden darum kümmern kann, hat sie eine Versicherung dafür
abgeschlossen. sonst würde sie sich das Geld dafür sparen
können.
Die Versicherung hat sie zum Regulieren berechtigter Schadenersatzansprüche und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Selbst die Schilde: dieser Weg ist im Winter nicht geräumt und
nicht gestreut, befreit nicht vor Schadenersartz. Gab´s mal
ein Urteil.
Schilder sind wirklich für die Katz´.
Wie gesagt: Der Weg, den Schaden ersetzt zu bekommen, geht über den Kindergarten. Die Aufseherinnen müssen wohl die Geräte überprüfen bevor die benutzt werden.
Grüße
Raimund
Andreas
hallo, Berger
kannst Du Dich 24 Stunden um die Freihaltung des Weges vom
Schnee kümmern?Nein, kann ich nicht, muß ich mich auch nicht.
Bei uns haftest Du 24 Stunden. Im Prinzip müsstest Du mit der Schneeschaufel salutierend neben Deinem Weg stehen, um jedes Flöckchen gleich zu entfernen. Da Du das nicht kannst, ist eine Versicherung dringend angeraten.
Wenn ich geräumt habe und der Schneefall setzt gerade wieder
ein: keine Haftung.
Bei uns: keine Ausrede! Siehe oben.
Meine Haftpflichtversicherung hat diese unberechtigten
Ansprüche auch abzuwehren.
Richtig. Darum ist eine Haftpflicht auch eine kleine Rechtsschutzversicherung. Allerdings nur eine abwehrende.
Wie gesagt: Der Weg, den Schaden ersetzt zu bekommen, geht
über den Kindergarten. Die Aufseherinnen müssen wohl die
Geräte überprüfen bevor die benutzt werden.
Wie der genaue Ablauf der „Klage“ ist, da will ich mich heraushalten. Das kommt wahrscheinlich auch auf den Nutzungsvertrag der Gemeinde und des Kindergartens an. Sollte es eion öffentlicher (also für jeden zugänglicher) sein, habe ich so meine Zweifel, ob der Weg über den Kindergarten geht. Das ließe sich aber schnell klären: einfach Forderung an den Kindergarten stellen.
Grüße
Raimund
Meine Güte,
wo ist denn das???
Beispielsfall (selbst erlebt): Schneefall, Schneefall war unterbrochen, der VN hat geräumt. Schneefall setzt wieder ein. Schadenfall -> abgelehnt. VN hat seine Pflichten erfüllt.
Unabhängig davon ist eine Versicherung so oder so dringend anzuraten.
Andreas
Bei uns haftest Du 24 Stunden. Im Prinzip müsstest Du mit der
Schneeschaufel salutierend neben Deinem Weg stehen, um jedes
Flöckchen gleich zu entfernen. Da Du das nicht kannst, ist
eine Versicherung dringend angeraten.
Beratungen sind Sache von RA, von
Versicherungsberatern, von… Und die achten sehr auf ihre
Standesareale.
LOL, gerade ist in Leipzig eine Klage von Anwälten auf Unterlassung abgewiesen worden. Die RA wollten nicht, daß ein Radiosender mit einer Aktion: Radio … küßt Behörden wach! Bürger bei der Umsetzung von Ansprüchen oder der Beschleunigung der Abarbeitung von Anträgen bei Behörden unterstützt. Tja, manchmal schießen sie eben auch über das Ziel hinaus.
Gruß Heike
hinweis
wir sollten daher den fall allgemeiner bewerten und schon ist es etwas schwerer uns beratung im einzelfall nachzuweisen. zudem kennen wir keine weiteren umstände, daher können wir auch nur eine hilfestellung geben, wie man gewisse Dinge argumentieren könnte.
kürzlich sogar bei jmd. hier im Forum so bestätigt worden.
By the way…
Marco