muß die VHS 'Rechnungen' versenden?

Die VHS einer mittleren Großstadt am linken Niederrhein hat Ihr Anmeldeverfahren so vereinfacht, dass keine Anmeldemeldebestätigungen mit Kursname und dem Kursgeld per Post mehr versendet werden. Das Anmeldeverfahren soll dadurch einfacher und kundenfreundlicher werden. Die „Anmeldebestätigung“, die per E-Mail kommt, ist als offizielles Dokument, z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, nicht brauchbar, da die Gebühr nicht mit aufgeführt ist. Auf Rückfrage kam die Antwort, dass man ja nach einer offiziellen Bescheinigung fragen kann und dann selbstverständlich eine zugesandt bekommt. Nun die Frage: Die VHS bietet mit den Kursen doch eine Dienstleistung an, die sie sich bezahlen lässt? Ist sie nicht dazu verpflichtet, automatisch eine „offizielle Rechnung“ zu schicken? Wenn nicht per Post, dann doch per E-Mail. Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Jeder, der eine Leistung erhält, muss auf Nachfrage des Schuldners diesem eine Bestätigung über den Erhalt der Leistung ausstellen.

So steht es im §368 des BGB.

Die Kosten dieser Quittung dürfen aber berechnet werden!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Hagrit