Muss die Wand neu verputzt werden?

Hallo!

Wir haben in unserer vermieteten Eigentumswohnung im EG das Bad von einer Fachfirma altersgerecht umbauen lassen. Die Badewanne wurde durch eine stufenlos begehbare Dusche ersetzt.

Der Abfluss der Dusche ist an der gleichen Stelle geblieben. Beim Erneuern des Abflusses, der in einem Fallrohr in einem Kellerraum darunter mündet, musste das Fallrohr komplett erneuert werden, was nach ca. 60 Jahren Sinn macht. Alles wurde eigentlich fachgerecht ausgeführt. Allerdings, während dem Abbauen des alten Fallrohres, „flogen“ einige der Ablagerungen im Fallrohr im Kellerraum (Größe ca. 5-6 m²) umher und landeten zum Teil an der Wand rechts vom Fallrohr. Da dieser Raum jedoch als Waschküche vom Eigentümer einer anderen Wohnung genutzt wird (es gibt eigentlich auch eine „offizielle“ Waschküche, die er aber nicht nutzen möchte), wies er den Handwerker darauf hin. Der sagte, dass er nach Beendigung der Arbeiten alles mit Dan Klorix desinfizieren würde. Dies tat er auch.

Leider akzeptiert die Ehefrau des Eigentümers des Kellerraums dies jedoch nicht (sie haben ein kleines Kind, ca. 6 Monate alt, und möchten seine Wäsche dort waschen und zum Trocknen auf die Leinen hängen) und möchte daher die Wand komplett neu gemacht haben. Sie stellt sich vor, dass der Putz der Wand (ca. 6 m²) vom Boden bis zur Decke entfernt wird, neu verputzt und neu gestrichen werden soll. Das wäre natürlich unheimlich teuer.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach wurde alles getan, um die an der Wand hängenden Ablagerungen zu beseitigen. Rein optisch ist nichts mehr zu sehen. Müssen wir wirklich mehr tun?

Besten Dank im Voraus.

Viele Grüße

/Reinhard

Hallo,

versteh ich das richtig, das im Keller (also nicht im Wohnbereich) Dreck an eine verputzte Wand gekommen ist, diese aber gereinigt wurde und das irgendeiner Dame nicht gefällt? Obwohl das gereinigt wurde?! Würde ich IMHO einfach ignorieren.

Eine neue Mauer wollte sie aber nicht geszt bekommen? Wie ungemein entgegenkommend der Dame!

Und Ihre stellt Euch vor, dass sie ab sofort die offizielle Waschküche nutzt und Euer einziges Zugeständnis wäre, dass ihr die Wand neu streicht.
ramses90

Ich würde da ganz einfach vorgehen:
Den Schaden hast nicht Du, sondern der Handwerker verursacht. Also ist es auch der, der für die Wiederherstellung zu sorgen hat. Der meldet das dann seiner Haftpflichtversicherung (die er als guter Handwerker hoffentlich hat), und die ist nicht nur dafür zuständig den Schaden zu bezahlen, sondern auch dafür, unberechtigte Forderungen abzuwenden.
Du bist damit aus der Sache raus, und wenn es wirklich einen Anspruch der Lady geben würde, der über die Reinigung der Wand hinaus geht, wird sich die Versicherung des Handwerkers drum kümmern. Und wenn es keinen Anspruch gibt, auch. Fall erledigt.

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Und dann kommt ein Jurist um die Ecke gehuscht und erzählt was von „Erfüllungsgehilfe“. Ist leider nicht so einfach wie man denkt.

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Hallo,

Danke für euren Input.

Ich hatte den Eigentümer bereits gebeten, sich mit dem Handwerker in Verbindung zu setzen, was er aber ablehnte. Er argumentiert, wir hätten den Handwerker beauftragt und daher sollen wir auch dafür sorgen, dass der „Schaden“ behoben wird.

Mittlerweile haben wir die Hausverwaltung eingeschaltet, die allerdings nicht die Schnellste ist. Sie hatte immerhin erreicht, dass die Hausversicherung die Kosten für den Ersatz des neuen Fallrohrs übernahm. Die Hausverwaltung tut sich jetzt schwer, die Versicherung zu bitten, einen Gutachter zu schicken, der die Situation bewerten soll, denn der sei nach Aussage der Versicherung sehr teuer, weil Spezialist.

Der Eigentümer hatte zwischenzeitlich uns per WA angeboten, den Schaden für € 1.500,- beseitigen zu lassen, was wir dann zahlen sollen. Ich denke mal, er hat da einen Kumpel und die beiden teilen sich dann den Gewinn…

Ich schreibe jetzt der Hausverwaltung mal eine Zusammenfassung und hoffe, dass sie das mit der Hausversicherung und mit einer Erklärung des Handwerkers, dass er den Schaden/Schmutz ordentlich beseitigt hat, regeln kann.

Viele Grüße

/Reinhard

Damit hat er meines Wissens sogar Recht. Eure Handwerker sind eure Erfüllungsgehilfen und für deren Schaden haftet zunächst einmal ihr. Ihr würdet es dann vom Handwerker zurück bekommen.

Eine Haftpflichtversicherung habt ihr nicht?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt hier nicht, als Vermieter müsste es eine Grundbesitzerhaftpflicht sein. Diese nicht abgeschlossen zu haben wäre ein Fehler.

Was die „Hausversicherung“ damit zu tun haben sollte, erschließt sich mir leider nicht.

Das Pauschalangebot des vermeintlich Geschädigten überrascht und lässt Zweifel aufkommen.