ich bin zum 01.10.2010 als Erstbezieher in meine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde folgendes festgehalten:
„Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand. (Wohnung ist mit Rauhfaser ungestrichen tapeziert und ist in gleichem Zustand zurückzugeben).“
Ich habe bei Einzug auf eigene Kosten je eine Wand Rot/Orange gestrichen und alle anderen weiß. Muss ich die farbigen Wände nun weiß überstreichen? Kann der Vermieter das verlangen?
Hallo,
eine gestrichene Rauhfaser lässt sich nie mehr in eine ungestrichene umwandeln, diese Klausel ist unerfüllbar, deshalb müsste man sich mit dem Vermieter einigen.
Mfg
gitzi
Hallo,
in deinem Fall müssen die Wände zumindest wieder Weiss gestrichen werden,
des weiteren sollten Schrauben und Dübellöcher zu gemacht werden, das geht super vor dem streichen mit Acryldichtmasse (für nen € aus dem Baumarkt),
die kann man einfach dem Finger glatt streichen und einige stunden später Überstreichen.
MfG Sven
„Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.
(Wohnung ist mit Rauhfaser ungestrichen tapeziert und ist in
gleichem Zustand zurückzugeben).“
Ich habe bei Einzug auf eigene Kosten je eine Wand Rot/Orange
gestrichen und alle anderen weiß. Muss ich die farbigen Wände
nun weiß überstreichen? Kann der Vermieter das verlangen?
Hallo Jonas,
nach meinem Rechtsempfinden müssten alle Wände wenigstens weiß sein. Wenn der Vermieter sich streng an den Vertrag hält, könnte er u.U. verlangen: frisch tapeziert und nicht gestrichen. Versuch es erst mal mit weiß streichen der farbigen Wände und unterschreibe künftig nie solche Forderungen.
Gruß GEK
gerade betreff der Renovierung gab es vom Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil. Für genaue
Auskünfte würde ich, falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, bei einem Anwalt anrufen. Die meisten Versicherungen haben dies im Programm. Oder eben, und auch aufwändiger, beim Mieterbund erkundigen. Bei solchen Streitfällen ist man
mit anwaltlicher Beratung auf der sicheren Seite.
eine Klausel, die vorsieht, dass zwingend eine Endrenovierung ohne Berücksichtung des Wohungszustandes erforderlich ist, ist unwirksam. Zulässig ist aber eine Abgeltungsklausel nach Abnutzungsgrad der Wohnung. Eine solche Klausel sieht vor, dass der Mieter sich anteilig an den Kosten einer jetzt noch nicht fälligen Renovierung beteiligt. Hat er also einen Raum zu 60% “abgewohnt”, dann muss er bei Auszug 60% der zu erwartenden Streichkosten zahlen (meist ist es dann billiger schnell selbst zu streichen).
Einfacher wäre es, wenn du dich mit dem Nachmieter in Verbindung setzen könntest. Vielleicht mag er dein Rot und du kannst es lassen.
Ansonsten würde ich raten, bei extremen Farben einfach weiß überstreichen und jeder Ärger ist vom Tisch.
Guten Tag,
ihrem Mietvertrag entsprechend ist die Wohnung in dem Zustand(bei einem eventuellen Auszug)zu übergeben wie sie sie bei ihrem Einzug vorgefunden haben.Das heisst konkret tapeziert mit Raufaser-welche event. fondgestrichen ist(damit wäre die Tapete schon das erste Mal mit weisser Farbe versehen,im Gegensatzu einer rohen Raufasertapete).Aber wie geagt-so wie sie die Wohnung vorgefunden haben muss sie bei einem Auszug auch wieder aussehen.In der "Zwischenzeit"können sie die Wände farblich so gestalten wie sie es möchten.Genauso können sie auch andere Tapeten anbringen und dergleichen.
Gruss Peter
ich bin zum 01.10.2010 als Erstbezieher in meine Wohnung
eingezogen. Im Mietvertrag wurde folgendes festgehalten:
Hallo…
da kann ich nix zu sagen bin kein anwalt…
klaus
„Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.
(Wohnung ist mit Rauhfaser ungestrichen tapeziert und ist in
gleichem Zustand zurückzugeben).“
Ich habe bei Einzug auf eigene Kosten je eine Wand Rot/Orange
gestrichen und alle anderen weiß. Muss ich die farbigen Wände
nun weiß überstreichen? Kann der Vermieter das verlangen?
Am besten in diesem Fall den Vermieter fragen, denn er könnte schon darauf bestehen, aber vielleicht ist er ja kulant. Normalerweise müsstest du die farbigen Wände weißen, denn rot oder orange lassen sich schlecht überstreichen und könnte neue Mieter abschrecken. Eine andere Variante: Du nimmst Kontakt zu den Nachmietern auf (sofern es sie schon gibt) und fragst sie, ob sie die Wände auch farbig übernehmen würden. Dann hätten die Nachmieter die Pflicht bei Auszug für neutrale Wände zu sorgen.