Muss (doch) eine Steuererklärung abgegeben werden?

Hallo zusammen!

Jemand hat im Jahr 2012 neben seiner Teilzeitbeschäftigung noch einen Minijob (450 Euro Basis) aufgenommen.
Vor Wochen hat der Jemand ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, er möge doch bitte die Steuererklärung für 2012 einreichen.
Der Jemand hat auf dem Antwortbogen angekreuzt, dass er sie nicht abgeben wird, weil er nicht muss.
Nun hat Jemand ein zweites Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass er auf das letzte Schreiben nicht reagiert hätte und mit der selben Aufforderung und der Drohung, dass wenn die Abgabe nicht erfolgt, eine Steuerschätzung vorgenommen wird.

Jemand ist eigentlich der Meinung, dass er keine Steuererklärung abgeben muss - die Teilzeitbeschäftigung wird auf Steuerklasse 1 versteuert und der Minijob muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Soll Jemand nochmal ankreuzen, dass er keine Steuererklärung abgeben muss oder liegt er vielleicht doch falsch und sollte das Ding schnell nachreichen?

Viele Grüße und Danke für die Antworten!

Hallo wiejetztich,

also, auch bei Teilzeitjob soll eine Steuererklärung abgegeben werden incl Nebenjob. Da ja bei dem Teilzeitjob nach Steuerklasse 1 abgerechnet wurde, hat der jemand sicherlich steuern dafür abgezogen bekommen und sollte seine Erklärung für 2012 schnellstens nachreichen, da der Teilzeitjob auf das ganze Jahr gerechnet wird und der jemand vermutlich sogar noch etwas rausbekommt.

Auf jeden Fall eine Erklärung abgegeben.
Den Teilzeitjob angeben mit den Daten aus der Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber.  Das wars!
Das Ganze ist auch unabhängig davon opb Steuern vom Lohn gezahlt wurden oder nicht, ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung erwartet wird oder nicht. Wer Einkommen hat, muß auch eine Steuererklkärung abgeben.
Der 450 Euro-Job interessiert dabei nicht.

Danke schonmal für deine Antwort!

Ich habe vergessen zu erwähnen: die Teilzeitbeschäftigung von Jemand ist so gering, dass Jemand auch da keine Steuern abgezogen bekommt (ich glaube man nennt es Midijob, Gleitzonenregelung).

Wenn Jemand nun also eine Steuererklärung abgibt, obwohl er keine Steuern gezahlt hat, also sicher nichts zurückbekommt oder nachzahlen muss, findet Jemand das irgendwie blöd, den ganzen Zettelkram auszufüllen.

Aber wenn Jemand das muss , wird er es natürlich tun.

Ich würde auf jeden Falle schnellstens diese Steuererklärung abgeben. Eine Weigerung führt zur automatischen Schätzung!

Servus,

wie sieht nochmal eine Lohnsteuerbescheinigung für einen 450-€-Job genau aus?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

da gibts jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder, die Teilzeitbeschäftigung ist nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet, dann gibts dafür eine Lohnsteuerbescheinigung, und der Lohnsteuereinbehalt nach Klasse VI führt zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.

Oder, sie ist als „Minijob“ pauschal versteuert, dann gibt es keine Verpflichtung. In diesem Fall zwei Optionen: (1) Die einfache: Damit die Seele Ruhe hat, eine ESt-Erklärung reingeben, in der bloß mal grade die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung des „Hauptjobs“ stehen und sonst nix, oder (2) den Sachverhalt ggü. dem Sachbearbeiter am FA - ggf. telefonisch - darstellen und nach Klärung des Sachverhalts keine ESt-Erklärung abgeben. Die Leute am FA wissen, dass sich ihre Maschine jedes Jahr nach dem richtet, was im Jahr davor war; wenn 2011 z.B. ALG I bezogen wurde, glaubt der Rechner, der Steuerpflichtige sei jedes Jahr eine Zeit lang arbeitslos.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Barum?

D.B.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Jemand hat sich nun hingesetzt, die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung aus dem Teilzeitjob durch Elster gejagt und weggeschickt.

Mich ärgert schlussendlich nur die vergeudete Zeit: die von Jemand und die des Sachbearbeiters, der sich das dann angucken muss.

Mich wundert nur, was die mitmal wollen: ich habe bisher so gut wie nie eine Steuererklärung abgegeben, und auch nie ein Schreiben vom FA bekommen.

Besten Dank!

Hallo,

jeder steuerpflichtige Job unterliegt dem Einkommenssteuergesetz, also muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden. Vom Arbeitgeber erhält jeder Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung in schriftlicher Form, wobei diese per Datenübertragung auch dem Finanzamt übermittelt wird. Somit ist der Arbeitnehmer als Steuerzahler erfasst und muss eine Steuererklärung einreichen. Einfach nur die Daten aus dieser Bescheinigung ins Steuerformular übertragen, fertig. Schnellstens einreichen, bevor es u.U. zu Bußgeldern kommen kann. Der Minijob bleibt außen vor, muss also nicht angegeben werden.

Viel Glück!

jeder steuerpflichtige Job unterliegt dem
Einkommenssteuergesetz, also muß auch eine Steuererklärung
abgegeben werden.

Und das ist im EStG wo geregelt?

Zinsen unterliegen auch dem EStG - also muß, wenn man Zinsen bekommt, eine EStErkl. abgegeben werden?

Vom Arbeitgeber erhält jeder Arbeitnehmer
eine Lohnsteuerbescheinigung in schriftlicher Form, wobei
diese per Datenübertragung auch dem Finanzamt übermittelt
wird.

Bezieht man Zinserträge, übertragen dies die Banken auch ans FA, auf jeden Fall dann, wenn man diese Zinsen freigestellt bekam.

Somit ist der Arbeitnehmer als Steuerzahler erfaßt und
muß eine Steuererklärung einreichen.

Der Bezieher von Zinsen wäre nach dieser Logik nicht gerade anders zu behandeln…

Einfach nur die Daten
aus dieser Bescheinigung ins Steuerformular übertragen,
fertig. Schnellstens einreichen, bevor es u.U. zu Bußgeldern
kommen kann. Der Minijob bleibt außen vor, muß also nicht
angegeben werden.

… wenn er pauschal versteuert wurde.

Ja, es ist - gelinde gesagt - nicht richtig, daß eine pauschale Steuererklärungspflicht besteht, weil man Arbeitnehmer ist. Gerade Arbeitnehmer sind mehrheitlich befreit, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, weil die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug abgegolten ist. Solange keine weiteren Einkünfte oder z. B. Nebenarbeitsverhältnisse dazukommen, besteht keine Einkommensteuererklärungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Einkommensteuer-Erklärungspflicht von Arbeitnehmern ergibt sich aus
§ 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- in Verbindung mit
§ 46 Einkommensteuer-Gesetz -EStG-
Siehe
www.gesetze-im-internet.de

Das stimmt so nicht!