Hallo ich möchte gerne wissen ob ein eingetragener Verein in seiner Vereinssatzung in jedem Fall auch einen bestimmten Mitgliedsbeitrag fordern muss oder ob es auch e.V.s geben kann bei denen in der Satzung steht dass es KEINEN Mitgliedsbeitrag gibt.
ich möchte gerne wissen ob ein eingetragener Verein in
seiner Vereinssatzung in jedem Fall auch einen bestimmten
Mitgliedsbeitrag fordern muss oder ob es auch e.V.s geben kann
bei denen in der Satzung steht dass es KEINEN Mitgliedsbeitrag
gibt.
also, beim ADFC München steht über die Höhe des Beitrags nur drin, dass die Bundeshauptversammlung diese festlegt ($6, Rechte und Pflichten der Mitglieder). Außerdem wird noch geregelt, wie im Verhältnis zur Beitragszahlung die Mitgliedschaft beginnt, und was mit überzahlten Beiträgen beim Austritt geschieht.
Der Betrag bleibt (sinnvollerweise) außerhalb der Satzung, da ja jede Beitragserhöhung eine Satzungsänderung erzwingen würde.
Hier eine Mustersatzung des Justizministeriums NRW, die dortige Regelung zu den Beiträgen ist meiner Meinung nach die sinnvollste, um, wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, nicht jedes mal für eine Beitragsfestsetzung die Satzung ändern zu müssen, was ein unverhältnismäßig großer Verwaltungsaufwand wäre.