Muss e.V. in Satzung einen best. Beitrag fordern

Hallo ich möchte gerne wissen ob ein eingetragener Verein in seiner Vereinssatzung in jedem Fall auch einen bestimmten Mitgliedsbeitrag fordern muss oder ob es auch e.V.s geben kann bei denen in der Satzung steht dass es KEINEN Mitgliedsbeitrag gibt.

Danke

Es kann in der Satzung auch stehen, dass jedes Mitglied jeden Tag 500,00 € erhält.

vnA

Hallo dabas,

ich möchte gerne wissen ob ein eingetragener Verein in
seiner Vereinssatzung in jedem Fall auch einen bestimmten
Mitgliedsbeitrag fordern muss oder ob es auch e.V.s geben kann
bei denen in der Satzung steht dass es KEINEN Mitgliedsbeitrag
gibt.

also, beim ADFC München steht über die Höhe des Beitrags nur drin, dass die Bundeshauptversammlung diese festlegt ($6, Rechte und Pflichten der Mitglieder). Außerdem wird noch geregelt, wie im Verhältnis zur Beitragszahlung die Mitgliedschaft beginnt, und was mit überzahlten Beiträgen beim Austritt geschieht.

Der Betrag bleibt (sinnvollerweise) außerhalb der Satzung, da ja jede Beitragserhöhung eine Satzungsänderung erzwingen würde.

Gruß, Karin.

Hallo vnA,

Es kann in der Satzung auch stehen, dass jedes Mitglied jeden
Tag 500,00 € erhält.

dann aber wird es kein gemeinnütziger Verein sein können. Näheres dazu steht in in der Abgabenordnung.

Gruß, Karin

Hallo

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ein eingetragener Verein in
seiner Vereinssatzung in jedem Fall auch einen bestimmten
Mitgliedsbeitrag fordern muss

Nein, muss er nicht.

oder ob es auch e.V.s geben kann
bei denen in der Satzung steht dass es KEINEN Mitgliedsbeitrag
gibt.

Ja, kann es.

Danke

Bitte.

Gruß
Daniel

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfa…

Hier eine Mustersatzung des Justizministeriums NRW, die dortige Regelung zu den Beiträgen ist meiner Meinung nach die sinnvollste, um, wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, nicht jedes mal für eine Beitragsfestsetzung die Satzung ändern zu müssen, was ein unverhältnismäßig großer Verwaltungsaufwand wäre.

… wo bitte stand etwas von Gemeinnützigkeit?

vnA