Muss eBay da nachbessern?

Folgender Fall: Es wird eine Ware (Neupreis ca. 500 Euro) gebraucht bei eBay angeboten. Vergleichbare gebrauchte Ware ist sehr begehrt und hat bisher mindestens 200 Euro erzielt. Der Startpreis ist 1 Euro. Nach drei Tagen beendet der Verkäufer die Auktion vorzeitig und verkauft die Ware zu 15,50 Euro !!! an den (zu diesem Zeitpunkt) Höchstbietenden.

Dieses Vorgehen ist erlaubt! Der Betrag von 15,50 Euro ist jedoch völlig unrealistisch und es darf stark angezweifelt werden, dass der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet hat, weil er mit dem Gebot zufrieden war.
Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine Strategie handelt, um mittels Zweitaccount einen Schaden durch ein zu niedriges (fremdes) Gebot abzuwenden.

Eure Meinung?

Hallo,

mir ist eigentlich nicht bekannt, das man eine Auktion vorzeitig beenden kann und dann auch noch zu diesem Preis verkauft. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren , man lernt ja nie aus *gg*.
Ich kenn nur den anderen Fall : das vorzeitige Beenden einer Auktion ohne Verkauf. Das machen mit Vorliebe solche Leute, die mit dem Preis ihrer Auktion nicht einverstanden sind. Diese Faelle hatte ich schon einige male.

Gruss Manu

Hallo Manu,

man kann auch eine Auktion vorzeitig beenden um an den Höchstbietenden zu verkaufen.

Auch hier nachzulesen (Punkt 2):

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

@Eric

Das kann durchaus sein.

Gruß,
Mandy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Folgender Fall: Es wird eine Ware (Neupreis ca. 500 Euro)
gebraucht bei eBay angeboten. Vergleichbare gebrauchte Ware
ist sehr begehrt und hat bisher mindestens 200 Euro erzielt.
Der Startpreis ist 1 Euro. Nach drei Tagen beendet der
Verkäufer die Auktion vorzeitig und verkauft die Ware zu 15,50
Euro !!! an den (zu diesem Zeitpunkt) Höchstbietenden.

Dieses Vorgehen ist erlaubt! Der Betrag von 15,50 Euro ist
jedoch völlig unrealistisch und es darf stark angezweifelt
werden, dass der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet hat,
weil er mit dem Gebot zufrieden war.
Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine
Strategie handelt, um mittels Zweitaccount einen Schaden durch
ein zu niedriges (fremdes) Gebot abzuwenden.

Ich vermute eher, der Käufer hat ihm per email ein gutes Angebot gemacht, wenn er sofort verkauft, hab ich auch schon erlebt.
Spart ja auch noch Ebay-Gebühren.
Gruß
Rainer

Hi
vermutlich wird das so sein. Und? wenn mir so einer unter kommt, kommt er auf meine ignoreliste. aber was willst du bitte von ebay nachbessern lassen. Die Moral der VK?
HH

nunja ich finde wenn ebay die IPs bzw hosts loggen würde und diese dann auch überprüfen bzw automatisch auswerten würde, dann wäre dies sehr praktisch. Dann würden sie sicherlich einigen auf die schliche kommen die sich mit 1 Host unter 2 unterschiedlichen Accounts einloggen.

Klar kann der Vater sein ebay auf dem PC benutzen und der Sohn sein ebay auf dem selben PC benutzen. Aber warum sollte der Vater bei Artikel vom Sohn bieten und umgekehrt.

Und jemand der mit einem 2ten Ebay account den Preis hochtreibt, der Loggt sich sicherlich nicht für jeden ebay account aus dem Internet aus und wieder ein um eine neue Ip zugeteilt zu bekommen.

Hi
vermutlich wird das so sein. Und? wenn mir so einer unter
kommt, kommt er auf meine ignoreliste. aber was willst du
bitte von ebay nachbessern lassen. Die Moral der VK?
HH

Nachbessern lassen möchte ich, dass es nicht mehr erlaubt ist, die Auktion vorzeitig abzubrechen, um an den Höchstbietenden zu verkaufen. Den Sinn darin sehe ich nicht. Vielmehr wird der Betrug dadurch sehr erleichtert. Die einzige (wenig einleuchtende) Begründung, die ich bisher gefunden habe, ist das schnelle Verkaufen eines sperrigen Gegenstandes, welcher in der Wohnung zu viel Platz wegnimmt. Außerdem sollte es sich negativ auf das Bewertungsprofil auswirken, wenn die Auktion ganz abgebrochen wird (Ware zerstört, bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt).

Interessanterweise ist mir ein Fall bekannt, in dem sich ein Verkäufer in seiner Beschreibung das Recht vorbehält, die Auktion vorzeitig abzubrechen und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Diese Auktion wurde von eBay gelöscht!

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=55&thread=200…

Hi

Nachbessern lassen möchte ich, dass es nicht mehr erlaubt ist,
die Auktion vorzeitig abzubrechen, um an den Höchstbietenden
zu verkaufen. Den Sinn darin sehe ich nicht.

MMh. nun, dazu müsste man erst mal den Beweis führen dass das Zurückziehen ein Betrug ist. das KANN viele und auch nachvollziehbarte Gründe haben. Auch ich habe bereits Auktionen beendet, zB als ich feststellte das ein in Kommission verkauftes Armband nicht massivsilber war, oder das ein verkaufter Verstärker eine Macke hatte.

Einen Sinn erwähnte jemand anderes: jemand (der Bieter an den er verscherbelte) hat ihm ein gutes Angebot für sofort gemacht. Betrug ist das mE nicht, denn er hat dir nichts genommen ausser ev. der Option bei ihm dies zu kaufen. Aber hast du du darauf ein verbrieftes Recht? Ich glaube kaum. Es ist bestenfalls ne Unsitte. Tacht aber in seinen MICH auf, genau wie zurückgezogene Gebote von Bietern (was ich genau so als ne Unsitte ansehe, bieten um zu sehen wi hoch ein anderer vorlegt und das Gebot dann zurückziehen…)

Vielmehr wird der
Betrug dadurch sehr erleichtert. Die einzige (wenig
einleuchtende) Begründung, die ich bisher gefunden habe, ist
das schnelle Verkaufen eines sperrigen Gegenstandes, welcher
in der Wohnung zu viel Platz wegnimmt.

mir fallen da schon noch ein paar latere ein. auch unlautere. aber Betrug ist in keinem Fall anwendbar.

Außerdem sollte es sich
negativ auf das Bewertungsprofil auswirken, wenn die Auktion
ganz abgebrochen wird (Ware zerstört, bezüglich seiner
Beschaffenheit geirrt).

Warum negativ? Erwähnt wird es glaube ich wie auch zurückgezogene Gebote, da aber der Belg der unlauterkeit fehlt, wohl klaum negativ zu bewerten.

Interessanterweise ist mir ein Fall bekannt, in dem sich ein
Verkäufer in seiner Beschreibung das Recht vorbehält, die
Auktion vorzeitig abzubrechen und an den Höchstbietenden zu
verkaufen. Diese Auktion wurde von eBay gelöscht!

Ich kannte mal nen HiFi Händler, der behielt sich immer das Recht vor während der laufenden Auktion die Ware in seinem laden zu verscherbeln.
Ist für mich ein Grund nicht zu bieten, aber Betrug?

HH

Hallo Manu,

man kann auch eine Auktion vorzeitig beenden um an den
Höchstbietenden zu verkaufen.

Auch hier nachzulesen (Punkt 2):

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Unter dieser URL steht etwas über eine Angebotsrücknahme, jedoch nichts über das vorzeitige Beenden um an den Höchstbietenden zu verkaufen. Ich glaube das wird bei eBay weder in der Hilfe noch in den AGBs erwähnt. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Hallo Helge,

generell gilt es zu unterscheiden zwischen dem vorzeitigen Beenden einer Auktion um an den Höchstbietenden zu verkaufen und dem „Streichen“ einer Auktion, weil man sich geirrt hat oder weil die Ware in der Zwischenzeit Schaden genommen hat. Der erste Fall gefällt mir gar nicht, weil er der Mauschelei Tür und Tor öffnet.
Der zweite Fall macht natürlich Sinn, wie Du auch schon begründet hast. Als Käufer würde ich aber gerne erkennen können ob der Verkäufer diese Möglichkeit für den seltener Ausnahmefall in Anspruch nimmt, oder ob er bei jeder Auktion, die in seinen Augen nicht gut verläuft, diese „Strategie“ anwendet. Von einem Verkäufer, der von 30 Auktionen 8 abgebrochen hat, weil er sich geirrt, würde ich Abstand halten.

Wie sieht es denn mit den AGBs aus? Darf ich bei eBay angebotene Ware parallel anderweitig anbieten? Kennt sich da jemand aus?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unter dieser URL steht etwas über eine Angebotsrücknahme,
jedoch nichts über das vorzeitige Beenden um an den
Höchstbietenden zu verkaufen. Ich glaube das wird bei eBay
weder in der Hilfe noch in den AGBs erwähnt. Lasse mich gerne
vom Gegenteil überzeugen.

Eric,

steht doch da:

Wenn bereits Gebote auf Ihren Artikel abgegeben wurden, können Sie

* die Gebote streichen und Ihr Angebot zurückziehen
oder
* den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und Ihr Angebot zurückziehen

Als Meldung erscheint dann (ungefährer Wortlaut): „Der Artikel wurde beendet um ihn an den Höchstbietenden zu verkaufen“

Gruß,
Mandy

Eric,

steht doch da:

Wenn bereits Gebote auf Ihren Artikel abgegeben wurden, können Sie

* die Gebote streichen und Ihr Angebot zurückziehen
oder
* den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und Ihr Angebot zurückziehen

Als Meldung erscheint dann (ungefährer Wortlaut): „Der Artikel
wurde beendet um ihn an den Höchstbietenden zu verkaufen“

Gruß,
Mandy

Sorry, mein Fehler.

Verstanden habe ich es trotzdem noch nicht. Erst werden drei Gründe genannt, die es einem erlauben, eine Auktion vorzeitig zu beenden.
Als da wären:

  • Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
  • Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
  • Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.

Dann habe ich die Möglichkeit, die Gebote zu streichen und das Angebot zurückzuziehen (macht Sinn) oder die Gebote zu streichen und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Macht keinen Sinn, weil ich mich bezüglich der Beschaffenheit geirrt habe oder die Ware inzwischen Schaden genommen hat. Da wird der Höchstbietende zu diesem Zeitpunkt genauso wenig begeistert sein wie der Höchstbietende zum regulären Ende der Auktion…

Hi

generell gilt es zu unterscheiden zwischen dem vorzeitigen
Beenden einer Auktion um an den Höchstbietenden zu verkaufen
und dem „Streichen“ einer Auktion, weil man sich geirrt hat
oder weil die Ware in der Zwischenzeit Schaden genommen hat.
Der erste Fall gefällt mir gar nicht, weil er der Mauschelei
Tür und Tor öffnet.

wirst du aber nicht und genauso wenig eBay überprüfen können, da der Aufwand nicht angemesen wäre. Auch wenn der Verdacht nahe läge ist der Begriff Betrug fehl am Platze ohne Belege. Ich meine, Protokoll der vorzeitig beendeten Auktionen (einfach nur Anzahl) wie es auch bei zurückgezogenen Geboten gehandhabt wird, reicht.

Der zweite Fall macht natürlich Sinn, wie Du auch schon
begründet hast. Als Käufer würde ich aber gerne erkennen
können ob der Verkäufer diese Möglichkeit für den seltener
Ausnahmefall in Anspruch nimmt, oder ob er bei jeder Auktion,
die in seinen Augen nicht gut verläuft, diese „Strategie“
anwendet. Von einem Verkäufer, der von 30 Auktionen 8
abgebrochen hat, weil er sich geirrt, würde ich Abstand
halten.

Halte ich auch, aber wo ist der Betrug? ist halt ein Asi, und ich kauf nicht bei ihm, aber du willst ja irgendwie auf ne Strafverfolgung o.ä. hinaus…?!

Wie sieht es denn mit den AGBs aus? Darf ich bei eBay
angebotene Ware parallel anderweitig anbieten? Kennt sich da
jemand aus?

eigentlich nicht. Hast du mal bei multi-Auktionshaus-suchmaschinen was relativ seltenes gefunden (jedenfalls nichts was jemand 20x haben kann), was aber unter (ähnlich klingenden) unterschiedlichen namen in 15 Auktionshäusern gleichzeitig angeboten wird? in diesen Billigalternativauktionshäusern finde ich nahezu ausschliesslich solche angebote, wenn ich nach meinen bevorzugten dingen suche, da ist ebay harmlos gegen.
HH