Ich nehme Bezug auf einen Artikel, der im Brett „Lust & Liebe“ zu lesen war. Es ging um Samenspende.
Mir geht es hier jetzt gar nicht um moralische Einwände, sondern nur um die rechtlichen Hintergründe.
Ist es wirklcih so, dass die Ehefrau einwilligen muss, wenn der Ehemann Samen spenden möchte?
Bei einer Sterilisation kann ich das absolut verstehen, da ja schließlich das gemeinsame Zeugen eines Kindes in der Ehe womöglich für immer unterbunden wird.
Aber bei einer Samenspende ist ja die Ehefrau nicht unmittelbar betroffen (physisch und rechtlich), zumal wenn sie davon gar nichts erfahren würde. Sie wird ja nicht um eine Mutterschaft betrogen, wie es bei einer Sterilisation der Fall wäre.
Bei einer Sterilisation kann ich das absolut verstehen, da ja
schließlich das gemeinsame Zeugen eines Kindes in der Ehe
womöglich für immer unterbunden wird.
Aber bei einer Samenspende ist ja die Ehefrau nicht
unmittelbar betroffen (physisch und rechtlich), zumal wenn sie
davon gar nichts erfahren würde. Sie wird ja nicht um eine
Mutterschaft betrogen, wie es bei einer Sterilisation der Fall
wäre.
Da du hier ein bisschen auf mein Posting anspielst,
möchte ich ergänzend sagen, dass diese Sterilisation in
Südafrika stattfand, die Einwilligung der Ehefrau dort,
standardmäßig bei den Ärzten abgefragt wird. (und wenn
ich die Aussagen aus anderen Postings des Ursprungsposters
richtig deute, bezieht sich seine Schilderung ebenfalls
aufs Ausland, nämlich Großbritannien).
Allerdings stören mich deine Formulierungen:
„gemeinsame Zeugung wird unterbunden“ (stimmt schon, aber
gibt es ein Recht auf eine gemeinsame Zeugung?)
„um Mutterschaft betrogen“ –
auch die Formulierung bereitet mir Unbehagen.
Allerdings stören mich deine Formulierungen:
„gemeinsame Zeugung wird unterbunden“ (stimmt schon, aber
gibt es ein Recht auf eine gemeinsame Zeugung?)
Ich kann mir vorstellen innerhalb einer Ehe ja, wenn nichts anderes (z.B. in einem Ehevertrag) festgelegt wurde.
Ich kenne z.B. ein Paar, dass im Ehevertrag stehen hat, dass sie
keine gemeinsamen Kinder haben möchten (weil sie schon aus Vorehen Kinder haben). Als sie beim Notar diesen Passus weghaben wollten (Nach dem Motto: Wozu?), riet dieser davon ab, wegen rechtlicher Dinge und so… (Näheres weiß ich nicht dazu.)
„um Mutterschaft betrogen“ –
auch die Formulierung bereitet mir Unbehagen.
Ja, versteh ich schon. Die Formulierung, ja.
Aber es geht hier nicht um Formulierungen, sondern um rechtliche Inhalte.
Es gibt so einige Formulierung im Juristendeutsch, die bei mir Krämpfe verursachen, obwohl es um ganz banale Alltagsdinge geht.
weder Samenspende noch Sterilisation bedürfen nach deutschem Recht der Zustimmung des Ehepartners. Auch wäre eine (z.B. Ehe-)vertragliche Verpflichtung, eine Sterilisation durchzuführen oder zu unterlassen sittenwidrig.
Ja, versteh ich schon. Die Formulierung, ja.
Aber es geht hier nicht um Formulierungen, sondern um
rechtliche Inhalte.
Okay, dann ganz deutlich die Zusatzfrage:
gibt es in einer normal geschlossenen Ehe (ohne Ehevertrag)
das Recht auf Zeugung?
Nebenfrage: wie wird das durchgesetzt?
Ich kenne z.B. ein Paar, dass im Ehevertrag stehen hat, dass
sie
keine gemeinsamen Kinder haben möchten (weil sie schon aus
Vorehen Kinder haben). Als sie beim Notar diesen Passus
weghaben wollten (Nach dem Motto: Wozu?), riet dieser davon
ab, wegen rechtlicher Dinge und so… (Näheres weiß ich nicht
dazu.)
so etwas kann man als grundsätzliche Erklärung in einen Vertrag schreiben oder meinetwegen als Präambel. Eine vertragliche Fixierung - am besten noch mit Schadensersatzklauseln, Rücktritt von der Ehe o.ä. versehen - ist m.E. sittenwidrig.
Ja, versteh ich schon. Die Formulierung, ja.
Aber es geht hier nicht um Formulierungen, sondern um
rechtliche Inhalte.
Okay, dann ganz deutlich die Zusatzfrage:
gibt es in einer normal geschlossenen Ehe (ohne Ehevertrag)
das Recht auf Zeugung?
Nebenfrage: wie wird das durchgesetzt?
Hallo Elke,
Du glaubst gar nicht, wozu in Deutschland Doktorarbeiten geschrieben werden. Susanne Knopp hat 2004 an der Universität Konstanz zum Thema „Recht auf Fortpflanzung und medizinischer Fortschritt“ promoviert. Die Arbeit ist hier erhältlich: http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2005/14…
Und den für die vorliegende Fragestellung relevanten Abschnitt zum Thema Sterilisation finden wir auf Seite 247. Dort heißt es:
„Im Verhältnis der Partner einer Geschlechtsgemeinschaft zueinander findet die
Fortpflanzung im rechtsfreien Intimbereich statt (z.B. sind Abreden über eine
bestimmte Familienplanung unwirksam). Jeder Partner kann zu jedem Zeitpunkt frei,
und sogar gegen den erklärten Willen des anderen Partners, über seine
Fortpflanzungsfähigkeit verfügen (z.B. Zerstörung der Fortpflanzungsfähigkeit durch
Sterilisation, heimliches Verwenden oder nicht Verwenden von Verhütungsmitteln).
Lediglich darüber, ob einverständlicher Geschlechtsverkehr stattfinden soll, können
die Partner entscheiden, findet ein solcher statt, wird von der Zustimmung zum
Geschlechtsverkehr auch die Zustimmung zur Fortpflanzung als umfasst
Angesehen.“
In anderen Worten: Es gibt in einer Ehe kein Recht auf Fortpflanzung. Wenn allerdings eine Frau schwanger ist, kann der Mann seine Zustimmung zur Fortpflanzung nicht mehr zurückziehen (etwa durch Anordnung einer Abtreibung). Eine Ehefrau darf allerdings – ein Hurra auf die Gleichberechtigung – eine Abtreibung selbst dann durchführen, wenn sie mit dem Ehemann einen Vertrag geschlossen hat, dass sie dies nicht machen wird.
Allerdings sind Verlobte verpflichtet, eine Sterilisation bzw. einer Unfruchtbarkeit dem Partner/der Partnerin zu offenbaren. Tun sie das nicht, kann nach der Ehe auf eine arglistige Täuschung verwiesen werden, die auf Antrag des Getäuschten eine Auflösung der Ehe zur Folge haben kann.
„Im Verhältnis der Partner einer Geschlechtsgemeinschaft
zueinander findet die
Fortpflanzung im rechtsfreien Intimbereich statt (z.B. sind
Abreden über eine
bestimmte Familienplanung unwirksam). Jeder Partner kann zu
jedem Zeitpunkt frei,
und sogar gegen den erklärten Willen des anderen Partners, über seine Fortpflanzungsfähigkeit verfügen (z.B. Zerstörung der Fortpflanzungsfähigkeit durch Sterilisation, heimliches Verwenden oder nicht Verwenden von
Verhütungsmitteln).
Lediglich darüber, ob einverständlicher Geschlechtsverkehr
stattfinden soll, können
die Partner entscheiden, findet ein solcher statt, wird von
der Zustimmung zum
Geschlechtsverkehr auch die Zustimmung zur Fortpflanzung als
umfasst
Angesehen.“
Das hört sich so an, als wenn man sich doch ohne Einwilligung des Partners sterilisieren lassen kann!
In anderen Worten: Es gibt in einer Ehe kein Recht auf
Fortpflanzung. Wenn allerdings eine Frau schwanger ist, kann
der Mann seine Zustimmung zur Fortpflanzung nicht mehr
zurückziehen (etwa durch Anordnung einer Abtreibung). Eine
Ehefrau darf allerdings – ein Hurra auf die Gleichberechtigung
– eine Abtreibung selbst dann durchführen, wenn sie mit dem
Ehemann einen Vertrag geschlossen hat, dass sie dies nicht
machen wird.
Allerdings sind Verlobte verpflichtet, eine Sterilisation bzw.
einer Unfruchtbarkeit dem Partner/der Partnerin zu offenbaren.
Tun sie das nicht, kann nach der Ehe auf eine arglistige
Täuschung verwiesen werden, die auf Antrag des Getäuschten
eine Auflösung der Ehe zur Folge haben kann.
Also anders als wie innerhalb der Ehe?
Nochmal:
Die Partner haben also vor der Ehe ein Recht auf Zeugungsfähigkeit in einer folgenden Ehe, innerhalb der Ehe dann aber nicht mehr…?
Die Partner haben also vor der Ehe ein Recht auf
Zeugungsfähigkeit in einer folgenden Ehe, innerhalb der
Ehe dann aber nicht mehr…?
Ich verstehe das anders - bitte korrigieren, wenn ich falsch
liege.
Es geht darum, dass man dem Verlobten SAGEN muss,
dass man zeugungsunfähig ist. Das hat nichts mit Einverständnis
zu tun.
Die Frage wäre dann: besteht innerhalb der Ehe auch die Mitteilungs-
pflicht?
Das hört sich so an, als wenn man sich doch ohne Einwilligung
des Partners sterilisieren lassen kann!
Genau das heißt es.
Allerdings sind Verlobte verpflichtet, eine Sterilisation bzw.
einer Unfruchtbarkeit dem Partner/der Partnerin zu offenbaren.
Tun sie das nicht, kann nach der Ehe auf eine arglistige
Täuschung verwiesen werden, die auf Antrag des Getäuschten
eine Auflösung der Ehe zur Folge haben kann.
Also anders als wie innerhalb der Ehe?
Nochmal:
Die Partner haben also vor der Ehe ein Recht auf
Zeugungsfähigkeit in einer folgenden Ehe, innerhalb der
Ehe dann aber nicht mehr…?
Das soll eine® verstehen…
Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen. Eine wesentliche Grundlage unseres Rechtssystems ist die Selbstbestimmung des Menschen (hier die sexuelle). Der Staat geht davon aus, das Sexualität und Fortpflanzung in einer Ehe eine gewisse Bedeutung haben. Deshalb muss man das als Sterilisierter vor der Eheschließung offenbaren, da man davon ausgehen kann, dass das Wissen um die Sterilität eventuell die freie Wahl des Partners zur Eheschließung beeinflussen würde (das gilt übrigens auch für einige andere Dinge wie z.B. schwere Krankheiten).
Nach der Eheschließung hast Du natürlich weiterhin das Selbstbestimmungsrecht, und der Partner kann sich bei fehlendem Einverständnis eben von Dir trennen.
Wie gesagt: Verträge über die Zeugungsfähigkeit sind sittenwidirg. Und das ist doch auch gut so. Stell Dir mal vor, Du würdest Dich mit Deinem Ehemann darauf einigen, keine Kinder zu bekommen. Ihr macht einen Vertrag, Du wirst schwanger und er nimmt dann gegen Deinen Willen eine Abtreibung an Dir vor…
Ist es wirklcih so, dass die Ehefrau einwilligen muss, wenn
der Ehemann Samen spenden möchte?
Das kann nicht sein. Jeder Mann kann mit seinem Samen machen, was er will.
Bei einer Sterilisation kann ich das absolut verstehen, da ja
Das ist eine völlig andere Situation. Eine Sterilisation ist keine Heilbehandlung, also rein rechtlich eine (vorsätzliche) Körperverletzung durch den Arzt. Die Zustimmung der Ehefrau soll dem Arzt zeigen, dass der Patient sich das Ganze gut überlegt hat undnicht nach 6 Monaten ankommt und Regreßansprüche stellt, nach dem Motto: Hättest du gar nicht dürfen.
davon gar nichts erfahren würde. Sie wird ja nicht um eine
Mutterschaft betrogen, wie es bei einer Sterilisation der Fall
Keine Frau hat ein Recht darauf, von einem bestimmten Mann ein Kind zu bekommen, auch nicht wenn dieser ihr Ehemann ist.
Die Zustimmung der Ehefrau soll dem Arzt zeigen, dass der Patient
sich das Ganze gut überlegt hat undnicht nach 6 Monaten ankommt und
Regreßansprüche stellt, nach dem Motto: Hättest du gar nicht
dürfen.
Leute, sabbelt doch nicht - Pardon - so nen Mist. Wenn ein Mann eine Vasektomie wünscht, unterschreibt er entsprechende Wische, und a Ruah is. Dazu muss man noch nicht einmal verheiratet sein - warum auch?
Das ist eine völlig andere Situation. Eine Sterilisation ist
keine Heilbehandlung, also rein rechtlich eine (vorsätzliche)
Körperverletzung durch den Arzt. Die Zustimmung der Ehefrau
soll dem Arzt zeigen, dass der Patient sich das Ganze gut
überlegt hat undnicht nach 6 Monaten ankommt und
Regreßansprüche stellt, nach dem Motto: Hättest du gar nicht
dürfen.
mag ja sein, dass bei euch in deutschland die uhren anders ticken, aber zu meiner vasektomie wurde keine zustimmung der ehefrau verlangt, denen hätte ich auch was gepfiffen.
seit wann muß jemand zustimmen, damit ich mit meinem körper machen kann was ich will ??? das nächste wäre eine zustimmung der ehefrau wenn ich mir ne schachtel fluppen kaufe, weil das rauchen ja auch gefährlich ist …
Leute, sabbelt doch nicht - Pardon - so nen Mist. Wenn ein
Mann eine Vasektomie wünscht, unterschreibt er entsprechende
Wische, und a Ruah is. Dazu muss man noch nicht einmal
verheiratet sein - warum auch?
Mir wurde einmal eine Vasektomie verweigert, weil ich nicht verheiratet und unter 30 war.
Es geht hier nicht um erlaubt oder verboten, aber kein Arzt ist verpflichtet, so einen Eingriff auszuführen. Und es gibt Ärzte, die wollen eben mit der Ehefrau gesprochen haben, sonst machen sie den Eingriff nicht. Mir sagte der Urologe damals: „Komm wieder, wenn Du 35 bist, dann reden wir nochmal drüber.“
„Komm wieder, wenn Du 35 bist, dann reden wir nochmal drüber.“
Aber nicht : „Komm wieder, wenn Du 35 bist, und bring Deine Frau mit“!
Dass sich der Arzt bei einem jungen Mann ein bisschen davor fürchtet, etwas anzurichten, was nicht oder nur schwierig wieder rückgängig gemacht werden kann, ist doch klar. Aber die Frau, Ehefrau oder Lebensgefährliche, hat in dieser Angelegenheit nichts mitzuschnabeln. Wenn der Arzt sagt „ich habe Bedenken gegen diesen Eingriff, weil …“, ist das seine medizinische Entscheidung. Die kann man akzeptieren oder sich einen anderen suchen, der ggf. anders denkt. Aber eben immer noch allein, es sei denn, man wünscht ausdrücklich, dass die Partnerin dabei ist.
Meine Frau war bei der Untersuchung und dem Beratungsgespräch dabei, weil ich das so wollte. Unterschreiben musste sie nix, durfte sie nix, sollte sie nix. Und darum ging es doch hier …?
Ich kenne z.B. ein Paar, dass im Ehevertrag stehen hat, dass
sie
keine gemeinsamen Kinder haben möchten
Derartige Fragen im höchstpersönlichen Bereich sind keiner vertraglichen Regelung zugänglich. Ähnliches hat der BGH einmal entschieden für einen Vertrag zwischen einer Frau und einem Mann, in dem diese sich verpflichtete, zu verhüten (was sie natürlich nicht getan hat). Man kann hier entweder gleich den Rechtsbindungswillen verneinen, oder aber die Bestimmung für sittenwidrig halten, § 138 I BGB.
Jedenfalls: Man kann sich nicht vertraglich verpflichten, nicht schwanger zu werden oder keine Kinder zu bekommen.
mag ja sein, dass bei euch in deutschland die uhren anders
ticken, aber zu meiner vasektomie wurde keine zustimmung der
ehefrau verlangt, denen hätte ich auch was gepfiffen.
Da ich das ein bisschen mit ausgelöst habe:
mein Mann ließ sich in Südafrika sterilisieren.
Ich wurde nach meiner Zustimmung gefragt.
Das war mit ziemlicher Sicherheit nicht gesetzlich
geregelt, aber gängige Praxis.
Es wurden auch andere Daten abgefragt, z.B. wurden
zur damaligen Zeit in den „government hospitals“
(bei privaten Ärzten war das anders: solange man
zahlt, kann man) keine Männer (oder Frauen) unter 35
sterilisiert und keine Männer ohne biologischen Nachwuchs
sterilisiert, sofern keine medizinische Indikation
vorlag (galt übrigens auch für Frauen)
Mein Mann hatte Probleme den Arzt von der Ernsthaftigkeit
seines Wunsches zu überzeugen, weil er eben keine Kinder
gezeugt hatte.
Die „Logik“ hinter diesen Regeln sind wahrscheinlich
die gleichen, die bei Schönheitsoperationen greifen:
man will sicher gehen, dass der Patient sich gut
überlegt hat, warum er einen bestimmten Eingriff
gemacht haben will.