Hallo!
Auf dem Formular, das man an das Finanzamt schicken muß, um sich freiberuflich selbständig zu machen steht unten: "Unterschrift des/der Steuerpflichtigen und ggf. des Ehegatten bzw. des Vertreters oder Bevollmächtigten.
Heißt das, mein Ehegatte muß das Formular auch unterschreiben, obwohl nur ich mich selbständig mache?
LG, Brilli
Tach…
man braucht keine Genehmigung des FA um sich selbständig zu machen. Man setzt es nur in Kenntnis, dass man dies gemacht hat.
Und das trifft den Steuerpflichtigen, der sich slebständig macht, nicht den Ehegatten. M. E. kann das FA daher nicht die Unterschrift eines nicht an der Selbständigkeit beteiligten Ehepartners verlangen
Tach auch,
Und das trifft den Steuerpflichtigen, der sich slebständig
macht, nicht den Ehegatten. M. E. kann das FA daher nicht die
Unterschrift eines nicht an der Selbständigkeit beteiligten
Ehepartners verlangen
in diesen Formularen werden im Regelfall ja auch Angaben zu den Einkünften des Ehegatten verlangt um die Vorauszahlungen richtig festsetzen zu können.
Daher ist die Mitwirkung des Ehegatten schon irgendwie erforderlich und damit auch die Unterschrift naheliegend.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein FA auf die Unterschrift bestehen wird.
Grüße
Chris
Hallo
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein FA
auf die Unterschrift bestehen wird.
ich kanns mir schon vorstellen, denn man wird ja in der Steuererklärung auch zusammen veranlagt…
Und dieser Boden zur Steuerlichen anmeldung dient eben dazu eine Steuernummer zu bekommen und nachzuweisen womit man sein Geld (bei Ehegatten eben den Familienunterhalt) bestreitet.
Näheres gibts beim Finanzamt zu erfahren.
Gruß Susanne