Muss Ehemann für arbeitsl. Ehefrau zahlen?

Hallo!

Wie würde es sich bei folgendem Fall verhalten:

Eine Frau lebt mit ihren beiden Kindern aus 1. Ehe in einer Mietwohnung. Ihr Lebensgefährte besitzt ein Haus, das er auch selbst bewohnt. Da noch umfangreiche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen, ist es unmöglich, mit den beiden Kindern in das Haus zu ziehen und die Arbeiten an dem Haus nehmen mind. noch 2 Jahre in Anspruch. Nun möchten die beiden heiraten. Er ist Beamter im öffentlichen Dienst, sie hat einen Bürojob. In der Firma, bei der die Frau angestellt ist, sieht es finanziell nicht gut aus. Was wäre nun, wenn die beiden verheiratet wären, gezwungenermaßen in zwei getrennten Wohnungen leben müssten und die Frau arbeitslos werden würde? Hätte sie überhaupt irgendeinen Anspruch auf soziale Leistungen oder müsste der Ehemann kpl. für Miete, Unterhalt etc. seiner Frau aufkommen?
Danke für alle Beiträge!!!

Hallo,

Ehepartner haften vorrangig füreinander. Egal ob sie zusammen wohnen oder viele Kilometer zwischen ihnen liegen. Nur wenn nicht leistungsfähig springt der Staat, bzw. die Allgemeinheit (somit der Steuerzahler) ein.

So nebenbei: eine Renovierung die zwei Jahre dauert? Man kann nicht zwei Räume, Küche und Bad vorrangig fertig machen und dann wohnen und den Rest renovieren?

Wie man das wohl Sozialbehörden verklickern will?

Gruß
Ingrid

Hallo,

So " gebeamt " wäre jeder gerne.
Und auch die Kirche sagte bislang zu Recht… " Drum prüfe, wer sich ewig bindet " … Denn Ehe ist ein heiliges Gelöbnis vorm chistlichen Vertreter auf Erden. ( Christliche Rechte und Pflichten )

mfg

nutzlos

Hi,

wenn man die Vorteile einer Ehe einstreicht: Verheiratetenzuschlag als Beamter, bessere Steuerklasse, höhere Steuerfreibeträge,

dann sollte man auch gewillt sein, füreinander zu sorgen, wie man es mit dem Eheversprechen vor dem Standesbeamten unterschrieben hat.

Spätestens das Sozialamt erinnert einen dann wieder an dieses Versprechen.

grüße
miamei