Folgendes Fallbeispiel:
Vermieter A hat einen Mieter B, der zum 31.1. seinen Mietvertrag gekündigt hat. Um seinem Mieter B entgegenzukommen, organisiert A selber den Nachmieter C zum 1.1.
Vermieter A hat am 23.12. einen Wohnungsübergabetermin, in dem ein gesetzlicher Vertreter von B wie auch Mieter C zugegen ist.
Für alle Energiearten werden die Zählerstände abgelesen und vom Vertreter von B sowie C anerkannt.
Mieter B hatte nun aber selber schon seinen Zählerstand zum 15.12. dem Energieversorger mitgeteilt und ist entweder nicht mehr ermittelbar oder zahlungsunfähig.
Darf der Energieversorger nun vom Vermieter A die ausstehende Zahlung des B einfordern?
Danke für Hinweise
Frdl. Gruss
tin_tin