Hallo zusammen!
Ich hoffe Ihr könnt mir meine Frage beantworten, weil durch googeln habe ich nicht viel darüber rausgefunden.
Wenn ein Eigenheimbesitzer eine Auffahrt hat, die ihm gleichzeitig als Parkplatz dient, muß der dann hierauf parken oder kann er auch die Parkplätze auf der Straße nutzen (über Nacht)? Gibt es hierzu eine rechtliche Entscheidung oder ein Gesetz?
Freue mich über antworten.
Pegmaus
Hallo
Ein autofahrender Immobilienbesitzer hat außerhalb seines Grundstücks dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Kraftfahrer auch. Das heißt konkret, er kann sich auf jeden unbeschränkt öffentlichen Parkplatz stellen, egal ob und wo er noch einen anderen (privaten) Stellplatz hat, und das ganze auch noch beliebig lange. Klar genug?
Gruß
smalbop
Danke für die Antwort. Ist schon klar. Nur das ich das richtig verstehe.
Wenn der Eigenheimbesitzer wählen könnte zwischen Parkplatz auf der Straße (weil gerade frei) oder Auffahrt, kann er sich auch für die Straße entscheiden und somit den Parkplatz für andere blockieren und seine Auffahrt frei lassen. Er muß also nicht bei sich auf dem Grundstück parken, obwohl er die Möglichkeit hat?
Liebe Grüße
Pegmaus
Hallo Pegmaus
Er muß also
nicht bei sich auf dem Grundstück parken, obwohl er die
Möglichkeit hat?
Es war mir schon klar, dass du das so meintest, und ich meinte es auch so.
Um das zu verstehen, musst du drei Dinge wissen:
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Im Zusammenleben der Menschen ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Auch fehlende Rücksichtnahme gegenüber Nicht-Privatparkplatzbesitzern ist nicht verboten.
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Verbieten würde man das nämlich schwerlich können, denn wo die Grenze ziehen? „Ein Kfz-Besitzer darf sein Auto nicht näher als 100 m vom Privatparkplatz entfernt öffentlich abstellen.“ Oder 10 m? oder 500 m? Oder 5 km? Und wie sollte die Polizei nachprüfen können, ob ein solches Vergehen vorliegt? (Vom Gleichbehandlungsgrundsatz einmal abgesehen.)
Gruß
smalbop
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Vielen lieben Dank für deine Antworten smalbop.