Muss Eigentümer von Gewerberäumen dem Mieter Verkaufsverhandlungen des Objektes mitteilen

Hallo,

folgende Situation:

Die gewerblichen Mieter A + B haben die Absicht aus verschiedenen Grünen für eine gemeinsam gemietetes Gewerbeobjekt einen Nachmieter zu finden da für A+B der Mietvertrag noch 6 Jahre laufen würde. Der Eigentümer hat sich mit so einer Suche einverstanden erklärt - natürlich mit dem Vorrecht den Nachmieter eventuell abzulehen.
Nun ist die Sache per Plakat im Fenster veröffentlich worden auf Grund dessen ein Mieter im selben Haus direkt den Eigentümer kontaktiert hat.
Da offensichtlich Interesse bestand hat der vorraussichtlich neue Mieter den jetzigen Mietern A+B u.a. eine Auszugsfrist zum 31.12.2009 gestellt sonst würde der Interessent das Objekt nicht nehmen.
Der Bitte wurde Folge geleistet was natürlich die Anmietung anderer Räumlichkeiten - sprich erneute Mietkosten- für die Mieter A+B bedeutet hat.
Dann hat sich die ganze Sache immer wieder rausgezögert, immer mit erneuten Zusagen dass das Objekt genommen wird. Letztendlich haben die Mieter A+B am 31.3.2010 mitgeteilt bekommen dass der Interessent das Objekt nicht mietet sondern kauf und 1-2 Tage vor der Mitteilung an A+B der Notartermin gewesen war.
Die letztliche Übergabe des Objekts war genau am 21.04.2010 und der vorherige Eigentümer verlangt von Mieter A+B (die jetzt natürlich aus dem Vertrag draussen waren) bis zum 21.04.2010 volle Miete obwohl es nicht mehr genutzt werden konnte da ja vom neuen Eigentümer - der für uns bis zuletzt als NachMIETER auftrat - gefordert hatte dass A+B bis zum 31.12.2009 ausziehen.
Jetzt meine Frage: hätte der Eigentümer den Mietern A+B nicht mitteilen müssen dass schon seit geraumer Zeit (sicher schon im Jahr 2009) Vorbereitungen für einen Verkauf zu Gange sind? Es ist absolut verständlich dass ein Kauf allein schon Papiertechnisch einen langen zeitlichen Ablauf fordert, doch die Mieter A+B müssen das ganze bezahlen weil sie nicht über einen Verkauf informiert waren. Ausserdem hätten die Mieter A+B natürlich andere Voraussetzungen vom Verhandlungsstandpunkt gehabt hätten denn der neue Eigentümer nutzt das Objekt selbst und da der Mietvertrag ja noch 6 Jahre gelaufen wäre, hätte man über eine Abfindung nachdenken können oder zumindest die Mietzahlungen der absolut nicht mehr nutzbaren Fläche aussetzen können.

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen oder mir vielleicht sagen wo ich jemanden finde der in diesem Gebiet wirklich versiert ist?

Vielen vielen Dank für schnelle Antworten!!

Saskia

Ich werde nicht sehr ausführlich antworten, sorry, sondern nur stichwortartig.

  1. Vertragsrecht.
    Was ist genau im Vertrag geregelt -
    1a ursprünglicher Vertrag
    1b folgevertrag

Warum besteht zahlungsverpflichtung nach Ablösung durch Folgevertrag? Fehlt doch die Leistung - also das Mietobjekt bzw. die Verfügungsgewalt. Kann kein Mietvertrag mehr vorhanden sein - egal ob rechtlich oder widerrechtlich, es besteht m.E. keine Zahlungsverpflichtung für 2010.

Was die Informationspflicht angeht, so denke ich nicht, dass der Eigentümer zwingend verpflichtet ist den Mietern Verkauf mitzuteilen. Gehört zum guten Ton, aber m.E. keine rechtliche Verpflichtung - sofern im Mietvertrag hierzu keine Klausel gibt.

Sehr komischer Fall. Rechtsanwalt wäre hier denke ich angebracht.

Viel Glück!

Hallo Saskia,
ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet und kann nur unverbindlich antworten.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seine Mieter über Verkaufsabsichten zu informieren.
Natürlich muss eine rechtzeitige Information über den Eigentümerwechsel erfolgen, damit z.B. ein Dauerauftrag für die Mietzahlung noch geändert werden kann.
Ein Mietvertrag ist nicht automatisch mit einem Eigentümerwechsel beendet.
Man muss aber im Mietvertrag nachlesen, ob es solche Klauseln gibt.
Aus deinen Ausführungen geht nicht hervor, ob durch den alten oder neuen Vermieter A+B gekündigt wurde bzw. ob umgekehrt von A+B gekündigt wurde und dies vom Vermieter angenommen wurde.
Das ist natürlich wichtig für die Klärung der grundsätztlichen Frage, ob und wann das Mietverhältnis tatsächlich beendet wurde.
Wenn A+B aus dem Vertrag wirklch herausgekommen sind (was sie ja wollten), müssten sie ja eigentlich froh darüber sein…
Aber all das sind Fragen, die eigentlich in die Hände eines Anwaltes für Mietrecht gehören.
Gruß - Thomas -

Hallo Thomas,

an und für sich hast du recht dass wir froh sein müssten da raus gekommen zu sein nur die Sache ist die dass wir vom jetzt neuen Eigentümer und damaligen Interessenten quasi rausgeschmissen wurden zum 31.12.2009 (und wir natürlich ausgezogen sind weil wir dachten dann ist die Sache ab dem 01.01.2010 erledigt)und da sich alles wegen Banken und Bürokratismus bis Ende April rausgezögert hat - weil eben ein Verkauf mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein neuer Mietvertrag- mussten wir fast 20000€ Miete zahlen weil der alte Eigentümer unseren Mietvertrag nicht aufgehoben hat bevor er von der anderen das Geld nicht hatte. Wir konnten die Räume nicht nutzen und ich finde es unmöglich dass der alte Eigentümer das Geld von uns verlangt immerhin hat er über 2Mio für den Verkauf bekommen.
Ich suche gerade einen Anwalt, ist halt immer ein Glücksspiel ob man einen motivierten findet oder nicht…
Danke für die Antwort!
Saskia

Hallo Saskia,
wenn du nachweisen kannst, dass man auf deinen verfrühten Auszug gedrängt hat, so hast du möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz. Zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt könnte sich daher lohnen.
Gruß - Thomas -

ja das werde ich wohl auch tun, ich hoffe ich finde einen guten Anwalt!

Danke schon mal!

Saskia