Muss ein 100% Schwerbehinderter, Fahrgeld für die BVG, Zahlen

Ich hätte eine Frage, die ich an ein Fachmann stellen möchte der weiss, ob ein 100% iger Schwerbehinderter mit Begleitung, Fahrgeld für die BVG, Zahlen.

Moin,

hm, warum fragst Du nicht direkt bei der BVG.

Ich kenne es aus anderen Verkehrsbetrieben, dass ein Schwerbehinderter in einem recht weitem Umkreis kostenlos fahren kann und auch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen darf.

Aber ich habe keine Lust die BVG-Tarifverträge durchzuwühlen.

Einen schönen Sonntag und Gruß

Volker

Sofern du die Berliner Verkehrsbetriebe meist: Ja , Fahrgäste, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im Tarifgebiet des VBB im Rahmen des § 145 I SGB IX unentgeltlich nutzen.

Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden ebenso unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht.

G imager

Die BVG kenne ich nicht.

die gesetzlichen Bestimmungen findet man zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr in den
§§ 145 ff des SGB IX

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/145.html

Gruß Merger

Geltungsbereich: Bundesweit, nicht mehr Wohnort/Umkreis

Moin,

Guten Tag,

Ich kenne es aus anderen Verkehrsbetrieben, dass ein
Schwerbehinderter in einem recht weitem Umkreis kostenlos
fahren kann und auch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen
darf.

diese „Umkreisregelung“ gibt es seit 1.9.2009 nicht mehr.
Inzwischen kann jeder, der die gültige Wertmarke besitzt ALLE öffentlichen Nahverkehrsmittel, sowie die meisten Privatbahnen unentgeltlich nutzen… nicht mehr Wohnort- bzw. Umkreis abhängig…
Begleitperson ist nur unentgeltlich, wenn zusätzlich das Merkzeichen „B“ erteilt wurde.

Einen schönen Sonntag und Gruß

Das wünsche ich auch

Volker

MG